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Kann man sich eine bestandene Schwerpunktbereichsprüfung aus dem Fachbereich "historische und philosophische Grundlagen des Rechts" als Mastermodul Rechtsgeschichte oder Rechtsphilosophie anrechnen lassen?
Ergänzend dazu wäre meine Frage: Kann man eine erfolgreich absolvierte Schwerpunktbereichsprüfung aus dem Fachbereich "Historische und Philosophische Grundlagen des Rechts"(Staatsexamensstudiengang) als Ersatz für das Mastermodul Rechtsgeschichte oder Rechtsphilosophie anrechnen lassen?
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