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Habe soeben Rückmeldung vom Lehrstuhl erhalten.
Die Klausur kann man ausgleichen, die HA wird aber nicht angerechnet.
Somit muss das Modul 55106, sprich die HA noch bearbeitet werden.
Ich habe zwar die HA bestanden, allerdings sehe ich das für die Klausur als sehr fraglich an.
Kann man sich eigentlich BGB 2 aus vergangenem WS 14/15 anrechenen bzw. ausgleichen lassen?
Ich werde mal den Lehrstuhl anschreiben....Evtl. weiß es ja auch hier jemand.
Vielen Dank für die tolle Unterstützung hier im Forum!
Ich hätte es ohne den tollen Support bestimmt nicht geschafft.
Glückwunsch an alle die bestanden haben und bei denen es diesmal nicht geklappt hat, drücke ich für die nächste HA ganz fest die Daumen!
Bestanden ebenfalls mit glatten 50 Punkten!
Meine Seitenzahl betrug lediglich 15,5 Seiten.
Ich hatte zwar das Gesamtergebnis als Oberpunkt mit D angegeben, jedoch hatte ich es im Inhaltsverzeichnis kompletten vergessen. Dies war anscheinend kein großer Fehler wir ich zunächst befürchtet hatte...
Hallo Flügellahm.
Beziehst du die Klausurzulassung auf Arbeitsvertragsrecht?
D.h. ich benötige lediglich in diesem Semester die bestandene EA und kann dann in den folgenden Semester die Klausur schreiben und bekomme für Arbeitsvertragsrecht 10 ECTS?
Zum Sachverhalt "1" Aspruch des A gegen S:
Palandt sagt dazu, dass bei Unternehmern der §241a BGB nicht greift sondern die allgemeinen Regeln §§ 151, 663 BGB u 362 HGB gelten.
Jetzt habe ich das Problem, dass der S RE und somit Freiberufler ist (§18 I EStG).
Schlomo ist ja Unternehmer bzgl. des...
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