Suchergebnisse

  1. Juris Sprudenz

    EA 2 Arbeitsvertragsrecht SS 2016

    Vertretungsmacht: in einem Satz. AGB: Hatte ich überlegt, mich dann aber dagegen entschieden. Widerruf: Ja. Angerissen, da die Fallfrage lautet, ob der Vertrag fortbesteht. Mit Verweis auf Frist und Anmerkung bzgl. Sachverhaltsauslegung abgelehnt. 242: Ja. Zu Beginn. Aber auch rel. kurz...
  2. Juris Sprudenz

    EA 1 Unternehmensrecht I SS 2016

    Sinn und Zweck der Norm ist der Vertrauensschutz auf Seiten des Käufers, ja. Deine Interpretation trägt diesem Normzweck aber m. E. nur unzureichend Rechnung. Übertrag die Konsequenz Deiner Einschätzung doch mal auf eine Fallvariante: Der Angestellte schließt mit dem A einen Kaufvertrag IM...
  3. Juris Sprudenz

    EA 1 Unternehmensrecht I SS 2016

    "Als Lösungsbeitrag" will ich damit sagen: es ist sinnvoll, kurz auf die unterschiedlichen Leistungsorte einzugehen. Da es in § 56 HGB aber vollständig heißt "Wer in einem Laden (...) angestellt ist..." und die h. M. hinsichtlich möglicher Leistungsorte auch von diesem Wortlaut ausgehend...
  4. Juris Sprudenz

    EA 1 Unternehmensrecht I SS 2016

    Wirklich zufriedenstellend ist die Handhabung des letzten Absatzes damit für mich aber noch immer nicht gelöst. :cautious:
  5. Juris Sprudenz

    EA 1 Unternehmensrecht I SS 2016

    Ja, da gebe ich Dir Recht. Mea culpa. Edit: "Mea culpa" bezogen auf das Außerachtlassen der unterschiedlichen Leistungsorte (auch wenn es sich ergebnistechnisch nicht wirklich niederschlägt).
  6. Juris Sprudenz

    EA 1 Unternehmensrecht I SS 2016

    Nein, 56 HGB positiv und entsprechende fingierte Vollmacht bzw. wirksame Stellvertretung, § 164 BGB. Anspruch entsteht, Anspruch erlischt (im Zuge der Erfüllung = Leistung an den aufgrund von f. V. zur Entgegennahme berechtigten Angestellten). Ich hatte dich so verstanden, dass du vor dem...
  7. Juris Sprudenz

    EA 1 Unternehmensrecht I SS 2016

    Also, 1. wird die Unterschlagung lediglich von C behauptet und ist nicht Teil der faktischen Aussagen des Sachverhalts; 2. ist ein fingiert Bevollmächtigter zur Empfangnahme berechtigt, sodass unproblematisch erfüllend an ihn geleistet werden kann; 3. wäre es m. E. ein recht unbilliges...
  8. Juris Sprudenz

    EA 1 Unternehmensrecht I SS 2016

    Okay, nochmal was anderes: wenn man - wie ich finde, richtigerweise - verneint, dass der A seiner Mängelrügenobliegenheit entsprochen hat, spielt ja der ganze letzte Absatz (abgesehen von den Ausführugen zur vermeintlichen Unterschlagungen bzw. der Kaufpreisforderung) gar keine Rolle. Man...
  9. Juris Sprudenz

    EA 1 Unternehmensrecht I SS 2016

    Grundsätzlich stets speziell auf handelsrechtliche Belange abzustellen: ja, sinnvoll. Kein Einwand. Aber wieso sollte die ordnungsgemäße Mängelrüge Deines Erachtens nach in Frage 1 überhaupt Erwähnung finden? Es geht dort doch eigentlich nur um Zurechnungsfragen, im Rahmen derer man eben auch...
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