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  1. Hans

    EA 1 55107 Abgabetermin 07.05.2013

    Hallo Sinthiya, zwar sind beide Wege möglich, meiner Meinung nach verursacht das Verstecken an sich jedoch keinen Gewahrsamsbruch, da nach der Verkehrsauffassung der Ladeninhaber oder sein Personal zur jeden Zeit Zugriff auf die Sachen im Einkaufswagen hat. Erst nach Passieren der Kasse oder...
  2. Hans

    EA 1 55107 Abgabetermin 07.05.2013

    Hallo Sinthiya, ich habe Diebstahl nur einmal geprüft, den Bruch fremden Gewahrsams jedoch aufgespaltet: 1) einstecken der Waren, 2) Zahlungsvorgang und Verlassen des Ladens. Betrug habe ich auch geprüft, und verneint, da die Kassiererin nicht über Verfügungsbewusstsein verfügt. Ich glaube...
  3. Hans

    EA 1 55107 Abgabetermin 07.05.2013

    Hallo zusammen, für Aufgabe 1 und 2 habe ich nachfolgende Ansätze: 1: Diebstahl § 242 I StGB (+) Betrug § 263 I StGB (-) Unterschlagung § 246 I StGB (+, tritt aber zurück wegen Subsidiarität zu § 242 I StGB) 2: Betrug § 263 I StGB (Annahme des Wechselgeldes, -) Betrug durch Unterlassen §§...
  4. Hans

    EA 3 55108 Abgabetermin 20.11.2012

    Hallo Mäggi, Ich würde sagen an die ABC-GmbH. Es kann sein dass ich damit falsch liege, aber für solche Gedanken ist es zu spät: ich habe heute alles abgesandt :)
  5. Hans

    EA 3 55108 Abgabetermin 20.11.2012

    Hallo Mäggi, Wieso hat I kein Recht zum Besitz? Er hat Verfügungsmacht über das gesamte Vermögen des ABC-GmbH. I hat die Herausgabe des Laptops verweigert, also konkludente Fortsetzung des Mietverhältnisses (Wahlrecht § 103 InsO). Das führt denn doch zum Recht zum Besitz und keinen...
  6. Hans

    EA 3 55108 Abgabetermin 20.11.2012

    Trotz der Buchstabensalat bin ich ziemlich froh, dass ich die Vorschrift nicht falsch verstanden haben. Ich muss aber ehrlich sagen, dass ich die Hoffnung hatte, dass sich mehr Leute beteiligen würden... nah ja, es ist einfach so. So weit ich es jetzt uberschauen kann, habe ich für Fall 2 3...
  7. Hans

    EA 3 55108 Abgabetermin 20.11.2012

    Hallo Mäggi, danke für deinen Antwort. Soweit ich es verstanden habe ( ;-) ) gilt § 103 uneingeschränkt für Mobiliarsachenmiete. Der von dir genannte § 108 halte ich eigentlich nicht für einschlägig, weil es immer noch ein Unterschied zwischen Miete und Leasing gibt (jedenfalls in meinen...
  8. Hans

    EA 3 55108 Abgabetermin 20.11.2012

    Hallo Mäggi, Ich sitze schon ab 8:30 an dieser EA und komme wirklich nicht weiter. Für Fall 2 habe ich versucht, die Aussonderung zu prüfen mittels ein Herausgabeanspruch aus § 985 iVm § 47 InsO, aber damit komme ich nicht weiter... § 985 A Eigentümer (+) I Besitzer (+) Fehlendes Recht zum...
  9. Hans

    EA 3 55108 Abgabetermin 20.11.2012

    Hallo Leute :) Ich melde mich auch mal. Ich habe wirklich Schwierigkeiten, die richtige Sachen rauszufinden. Mein erster Versuch: Fall 1: Anspruch aus § 765 I BGB A Anspruch entstanden? I Wirksamer Bürgschaftsvertrag (nicht ersichtlich, dass der Vertrag nicht wirksam ist) II...
  10. Hans

    Einsendeaufgaben EA-Besprechung 31021 WS 2012/13 EA1 00091 (29.11.2012)

    Hallo und danke für deine ausführlichen Lösung. Bis auf Aufgabe 4 hatte ich dieselbe Lösungen. Aber bei 4 war es mir total unklar, wie vorzugehen. Aber jetzt verstehe ich es :-)
  11. Hans

    EA 1 55108 Abgabetermin 23.10.2012

    Hallo Chrissy, Meine Unterpunkte sind: Anspruch des K gegen A auf Zahlung des Kaufpreises iHv 100€ aus § 433 Abs. 2 BGB A Wirksamer Kaufvertrag I Angebot 1 B als Vertreter des A gem. § 164 I 1 BGB 2 B als Bote des A II Annahme III Dissens B Ergebnis
  12. Hans

    EA 1 55108 Abgabetermin 23.10.2012

    Mhm, dass Einigung und Übergabe beide notwendig sind, ist mir bekannt :-) Gut... ein bisschen mehr darüber nachgedacht (Modellbauen eignet sich bestens zum Nachdenken :-)) und ich glaube meine Gedanke war falsch :-) Sache erledigt!
  13. Hans

    EA 1 55108 Abgabetermin 23.10.2012

    Hallo Belgarath, ich sehe da doch einen Unterschied: tatsächliche Übergabe vs. das nicht Übermitteln der WE des K. Ich habe irgendwo gelesen, dass die Regeln über WE grds. auch gelten für die Einigung iSd § 929, so dass die WE des K über die zwei Kistchen dem A überhaupt nicht zugegangen ist...
  14. Hans

    EA 1 55108 Abgabetermin 23.10.2012

    Ich möchte noch einmal etwas Fragen zum Einigung iSd § 929 1. Bis jetzt habe ich die Einigung eigentlich ohne Meckern bejaht, aber die Gedanke, dass das Falsch ist, wird immer stärker. A hat seine WE mittels Bote B abgegeben. K hat seine WE dem B gegenüber abgegeben, aber eine WE geht beim...
  15. Hans

    EA 1 55108 Abgabetermin 23.10.2012

    Es freut mich, dass wir es uns so einig sind :bier:
  16. Hans

    EA 1 55108 Abgabetermin 23.10.2012

    Und über § 1007: ich weiß eigentlich nicht so gut was ich damit machen soll. Es gibt jedenfalls einen Anspruchskonkurrenz mit § 985 (lt Palandt: § 1007 kommt in Betracht, wenn Herausgabe aus § 985 nicht möglich ist). Dazu müsste der Erwerber beim Besitzerwerb bosgläubig sein. B hat sich jedoch...
  17. Hans

    EA 1 55108 Abgabetermin 23.10.2012

    Ich glaube, wenn man einmal die Eigentumsverhältnisse geklärt hat (Herausgabeanspruch aus § 985 des K gegen B), kann man immer wieder danach verweisen bei der Prüfung der anderen Ansprüche.
  18. Hans

    EA 1 55108 Abgabetermin 23.10.2012

    Und wieder mal eine Verständnisfrage :-) A hat 2 Kisten bekommen, aber eine Kiste an Y verschenkt. Macht es Sinn, der Herausgabeanspruch des K aus § 812 I 1 1. Alt für zwei Kisten zu prüfen, um danach zu den Ergebnis zu gelangen, dass Herausgabe einer Kiste möglich ist, aber dass die zweite...
  19. Hans

    Sonstiges Wer hat im WS 2012/13 Investition und Finanzierung belegt?

    *meldet sich* Ich bin auch dabei :bier:
  20. Hans

    EA 1 55108 Abgabetermin 23.10.2012

    (oops, mein erster Lösungsansatz in einem anderen Forum ist in Moodle aufgetaucht.... ich hoffe, dass keiner meinen alten Lösungsweg wählt :-))
  21. Hans

    EA 1 55108 Abgabetermin 23.10.2012

    Eine weitere Frage.... wie oben bereits dargestellt, ist durch gutgläubigen Erwerb ein Herausgabeanspruch gegen X nicht erfolgreich, besteht aber gegen B ein Anspruch aus § 816 I. Sind die beide zu prüfen?
  22. Hans

    EA 1 55108 Abgabetermin 23.10.2012

    :) Ich bin mittlerweile davon überzeugt, dass eine Prüfung des Kaufvertrages notwendig ist, um später die Bereicherungsansprüche prüfen zu können ("ohne rechtlichen Grund" usw.) Aber einfach... nein... und ich finde es ziemlich schwierig mein Gutachten überhaupt ans Papier zuzuvertrauen :)
  23. Hans

    EA 1 55108 Abgabetermin 23.10.2012

    @Belgarath: Du hast Recht, verbotene Eigenmacht hat nichts damit zu tun. §858 war noch in meinen Gedanken, weil ich vergebens versucht habe alles zu lösen mittels Besitzdienerschaft des B :) @Daenerys: letztendlich habe ich das Zustandekommen des Kaufvertrages verneint, weil ein versteckter...
  24. Hans

    EA 1 55108 Abgabetermin 23.10.2012

    Hehe, nein, Fragen kann ich wie der Beste ;) Und gleich mal eine Frage. Ich bin gerade dabei, den Anspruch aus § 985 zu prüfen (zuerst habe ich das Zustandekommen eines Kaufvertrages beneint aufgrund des Einigungsmangels). Ich bin mir nicht sicher, wie ich bei diesem Herausgabeanspruch...
  25. Hans

    EA 1 55108 Abgabetermin 23.10.2012

    Ich melde mich auch mal und muss gleich sagen dass dieser Thread mir die Augen geöffnet hat. Bis jetzt habe ich vergebens versucht alles über B als Besitzdiener zu lösen, aber ohne Erfolg. Dabei muss ich auch sagen, dass das Skript - in Gegensatz zu was ich hier gefunden habe - nicht wirklich...
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