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lit a mit folgender Begründung:
Übersetzung = Dienstleistung
Fahren= Werk (Erfolg, zu best. Zeit an best. Ort verbracht zu werden)
Wohnen= Miete
also kann man keinen Schwerpunkt bilden, weshalb man alles einzeln betrachten muss. Hier Mietzins-> lit b ausgeschlossen
ob man an dieser Stelle so...
Zur Bestimmung des Erfüllungsorts habe ich folgendes gefunden:
Auszug aus der Lösung einer alten ähnlichen EA
Obgleich der Wortlaut des lit. a, anders als lit. b, keine ausdrückliche Bezugnahme auf die Möglichkeit parteiautonomer Bestimmung des Erfüllungsortes enthält, gilt diese in...
ja, die umdeutung habe ich auch mit eingebaut, so knapp wie möglich. komme dann zum ergebnis, dass er aber wegen 132 hgb immer noch mitglied der ohg ist. denn die wurde ja "gerade erst" gegründet.
Ich habe gelesen, dass man die Abgrenzung wahlweise bei Schaden / Kausalität unterbringt. Man kann also mit beiden AGL einleiten und sich im MS für eine entscheiden. Hoffentlich ist die Info richtig... Aber so kann man sich besser auf den MS konzentrieren, finde ich. Da man vorher die anderen...
Hab jetzt endlich was dazu gefunden! Es muss sich um einen kaufähnlichen Vertrag handeln.
beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fkomm%2Foetkerkohgb_6%2Fhgb%2Fcont%2Foetkerkohgb.hgb.vor1.p373.gliii.htm&anchor=Y-400-W-OETKERKOHGB-G-HGB-VOR-1-P-373-RN-40
der flug soll zwar mittwoch stattfinden, aber die dienstleistung selbst, den flug zu buchen, würde ich hier anpeilen (sofern man nicht werkvertrag annimmt). wenn keine leistungszeit vereinbart ist, kann der gläubiger die lstg sofort verlangen, 271 bgb. also ist die fälligkeit mit zugang des...
in kommentaren u.a. ist immer von käufer und verkäufer die rede. und ich habe das hier gefunden
https://www.juraforum.de/lexikon/handelsgeschaeft
"Das wichtigste Handelsgeschäft ist der Handelskauf. Hierbei handelt es sich um einen Kaufvertrag nach § 433 BGB, [...]"
auch, wenn das nicht...
Hab mich vlt auch blöd ausgedrückt. Also: ich prüfe knapp, ob 362 I S.1 greift. Da wird die Geschäftsbeziehung vorausgesetzt, welche in der Abwandlung nicht vorliegt. Bleibt aber immer noch S.2 zu prüfen, welcher nicht die Geschäftsbeziehung voraussetzt (nach meinem Verständnis), sondern...
sehe ich auch so. zu anfang wird ja von den "gelegentlichen" inseraten erzählt, aber nicht, ob die nun auch bei buchung des p aktiv waren. wenn man also S. 1 zuerst prüft, geschäftsbeziehung bejaht, is S. 2 egal (so meine taktik). das inserat wird aber in der abwandlung erwähnt und hat meiner...
zur (un)kenntnis vom antrag gibts nen meinungsstreit
beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fkomm%2FBeckOKHGB_25%2FHGB%2Fcont%2FBECKOKHGB.HGB.P362.glC.glII.htm
falls man das nicht öffnen kann:
BeckOK HGB Moussa: § 362 Rn. 13
so ein ähnliches problem gabs schon mal. da stellte sich raus, die daten im kalender sind nicht immer korrekt. normal werden so termine auch mit "datum x bis 24h" angegeben, also halte ich mich an die angabe im online-übungssystem.
Erklärt evtl die Problematik bei Schaden / Kausalität und die Tatsache, dass R den P nicht mehr erreichen konnte, als dieser schließlich gebucht hatte/ Mitverschulden. Danke für den Hinweis!
https://iurratio.de/journal/problematik-des-deckungsgeschaefts
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