Suchergebnisse

  1. C

    Klausurbesprechung Klausur WS 2016/17

    Schon, aber 1,6 Promille hatte er nachts noch. Laut SV soll er morgens die Flasche Wodka getrunken haben. Die Tat geschah nachmittags, so dass bei entsprechender Rückrechnung bei der Tat ein ganz anderer BAK-Wert im Raum steht. Keine Ahnung, was man mit der Angabe überhaupt konkret anfangen...
  2. C

    Klausurbesprechung Klausur WS 2016/17

    Fall 2 denke ich, war herauszufinden, dass es sich um eine Einstellung nach § 170 II handelte und dann das Klageerzwingungsverfahren in seinen wesentlichen Zügen darzustellen, soweit kein großes Problem. Fall 1 war ich unsicher, ob die Festnahme auf § 127 I gestützt werden konnte, da "auf...
  3. C

    Klausurbesprechung Klausur WS 2016/17

    Ich hatte die Lotse bestanden und darum nicht mehr auf die nachfolgende EA Strafprozessrecht geachtet. Wollte mir nur den Fall und die Lösung für Klausurvorbereitungszwecke ansehen. Im virtuellen Studienplatz fand ich allerdings nur dies als EA: Einsendearbeit zum Mastermodul Verfahrensrecht...
  4. C

    Klausurbesprechung Klausur WS 2016/17

    Soweit ich ersehen kann, war EA2 eine Verwaltungsprozessrechts-LOTSE. EA3 war offenbar ein Trunkenheitsfall. Wo war denn da die Haftbeschwerde??
  5. C

    Klausurbesprechung Klausur 23.09.2016

    @cupcake Es ist richtig, dass zu Aristoteles absolut nichts dran kam. Hat mich auch gewundert, weil Aristoteles die größte Lernmenge innerhalb der Eingrenzung darstellte. Aber deswegen nicht fair? Die Eingrenzung hat ja geleistet, was eine Eingrenzung leisten soll - den Gesamtstoff zu...
  6. C

    Sonstiges Wer ist dabei?

    Die Stoffeingrenzung in Moodle ist ja heute veröffentlicht worden. Dann mal verstärkt ran ans Betäubungsmittelstrafrecht...
  7. C

    Klausurbesprechung Klausur WS 2016/17

    Die strafrechtliche Irrtumslehre hat sicher die größte Klausurrelevanz.
  8. C

    Klausurbesprechung Klausur WS 2016/17

    Im Strafrechtsmodul kam im letzten Semester ja auch der Erlaubnistatbestandsirrtum vor, obwohl schon in der EA dran gewesen; würde deshalb nichts ausschließen. Zumal längst nicht jeder die EA 2 gemacht haben wird, weil die erste Lotse ja schon ausreichend war.
  9. C

    Sonstiges Vorstellungsrunde (Master of Laws)

    @Stern_NA Das Verfahren ist mit Anmeldefristen und Bearbeitungszeiträumen ausführlich in Heft 1 WS 16/17 auf Seite 34/35 beschrieben.
  10. C

    Einsendeaufgaben EA 1 - Kursteil 2 - Abgabetermin 06.12.16

    Dass eine EA ausreicht, wurde nun ja auch per E-Mail von der Fernuni bestätigt.
  11. C

    Sonstiges Wer ist dabei?

    Entweder gibts eine reine Fallklausur zur Irrtumslehre (so geschehen im letzten Semester): https://www.fernuni-hilfe.de/fernuni-hagen/klausur-ss2016.17626/ oder, so konnte man in Foren zu vergangenen Jahren lesen, manchmal auch eine zusätzliche Wissensfrage zur Strafrechtstheorie.
  12. C

    Klausurbesprechung Klausur 23.09.2016

    Ja, ich hatte Glück und bin auch wirklich zufrieden, aber beim Einloggen ins Prüfungsportal hatte ich anhand des vorher hier schon gesehenen Notenspiegels schon ein etwas komisches Gefühl. Und selbst?
  13. C

    Klausurbesprechung Klausur 23.09.2016

    Da hat sich meine Vorstellung vom großzügigeren Bewertungsmaßstab ja offensichtlich als falsch erwiesen...
  14. C

    Sonstiges Wer ist dabei?

    https://www.fernuni-hilfe.de/fernuni-hagen/klausur-ss2016.17626/
  15. C

    Sonstiges Wer ist dabei?

    Ich bin definitiv dabei. Ist allerdings nicht zu verwechseln mit dem quasi gleichnamigen BoL-Modul.
  16. C

    Klausurbesprechung Klausur 23.09.2016

    2 a) war ja eine Wissenabladefrage, darauf hat das Skript aus meiner Sicht gut vorbereitet, war eigentlich nur das Problem, was man alles auswendig parat hatte und in der Zeit alles schreibt bzw. zu schreiben schafft. 2 b) kommt im Skript auf Seite 65 vor, ist allerdings auch dort in der...
  17. C

    Klausurbesprechung Klausur 23.09.2016

    Ich würde mich da nicht verrückt machen. Denn wenn eine Klausur übermäßig schwer ist, ergibt sich im Gegenzug eigentlich mit einer gewissen Notwendigkeit zugleich ein entsprechend großzügigerer Bewertungsmaßstab, um ein sich sonst ergebendes desaströses und vor allem auch ungerechtes Ergebnis zu...
  18. C

    Klausurbesprechung Klausur 23.09.2016

    Die Stoffeingrenzung, was Aristoteles betrifft, war ja mal wirklich ne Nullnummer. Keine Frage dazu, aber mit rund 60 Seiten im Skript ein großes Kapitel. Fand die Klausur auch sonst recht anspruchsvoll...
  19. C

    Klausuraufgaben Klausur SS 2016

    Aus meiner Sicht: D strafbar wg. KV § 223, im Vorsatz unbeachtlicher error in persona zu bejahen, da Tat vom äußeren Ablauf her gelaufen ist, wie geplant. C nicht strafbar wg. KV § 223, da (jedenfalls nach Ablehnung der strengen Schuldtheorie) strafloser ETBI. Fahrlässige KV ebenfalls zu...
  20. C

    Sonstiges Erste Juristische Staatsprüfung an der FernUni - Prüfungsordnung

    Anstelle von Semesterferien gibt es an der FernUniversität versandfreie bzw. bearbeitungsfreie Zeiten, also Zeiten, die nicht für die Bearbeitung von Kursen vorgesehen sind und zu denen kein Versand mehr erfolgt. Gem. § 25 der Prüfungsordnung müssen die praktischen Studienzeiten "während der...
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