Jaa, aber ich verstehe den SV so, dass A den Wagen "weiterhin für seine betr. Zwecke nutzen kann", und das wäre mM mehr als "vorübergehend". Der Wagen ist in A's Besitz geblieben... Dann würde § 55 II ZVG passen, und in dem § sehe ich die einzige Möglichkeit, K und den Lieferwagen zusammen zu...