Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden. Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
Ich habe auch leider das mit der Stellvertretung bei §985 geprüft wobei ich hätte §985 einfach mit zwei Sätzen ablehnen sollen....aber was soll's. Ich denke das wird schon irgendwie gereicht habe für uns:thumbsup:....
Aber diese Warterei...puh....:durcheinander
Ich meine, ich weiss nicht wieso man Nutzungen Hier prüfen würden :-p Ich denke wir haben alle die Probleme erkannt, und dass das passen sollte! Welche 2 AGLs hast du geprüft? 1007 und 861? Ich denke dass ist nicht schlimm, denn du hast die verneint. Hab ich auch so gemacht.
Also in den Hinweisen stand wir sollten Ansprüche aus dem Deliktsrecht nicht prüfen...oder? :/
Wie 990, 987 da reinpasst weiss ich auch nicht so ganz genau....
Das mit der Stellvertretung habe ich mit §165 gelöst und §113... nach h.M ist §113 aber anscheinend nicht anwendbar auf Ausbildungsverhältnisse...
Bzgl der Reihenfolge habe ich leider alles durcheinander geprüft!
Bei mir hatte E auch nur einen Anspruch aus 951 ivm 812 I S.1 2. Alt...hab noch 985, 861, 1007 Abs.2, 989,990 geprüft und abgelehnt. Für Frage 2 hatte ich dann ungefähr 10 min Zeit :/
Ich finde es echt heftig, dass es überhaupt keine Stoffeingrenzung gibt - ich bin ziemlich überfordert von der Stoffmenge, obwohl ich sehr viel gelernt habe! Mobiliarsachenrecht, Immobiliarsachenrecht, Kreditsicherungsrecht, und Insolvenzrecht ist eine menge Stoff für eine Klausur... :(
Hallo Zusammen,
da ich nur die Klausur schreiben muss und die EAs nicht bearbeiten musste, habe ich die Lösung für die 1 EA nicht bekommen.
Kann mir jemand bitte bestätigen, ob (wie vom sealine vorgeschlagen) der Fall so in etwa gelöst wurde:
Frage 1.
B > A 929,931 +
B > S 929, 931, 934 +...
Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren und dich nach einem Login angemeldet zu halten, wenn du registriert bist.
Durch die weitere Nutzung unserer Webseite erklärst du dich damit einverstanden.