Kann mir jemand sagen, inwieweit neben dem BGB IV selbst, auch BGB I bis III und vielleicht Handelsrecht, wie in der Hausarbeit in der Vorbereitung zur Klausur einfließen müssen? Sicherlich kann man in der Begründetheit damit rechnen, aber es wäre schon gut zu wissen, inwieweit ausführlich...