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Hi! :-)
Da bin ich auf jeden Fall dabei! A propos: ich habe gestern beim Lehrstuhl angerufen, denn die zweite EA scheint nicht hochgeladen worden zu sein. Auch heute ist da noch nichts zu finden...:bugeye:
Leider habe ich zu spät versucht, der geschlossenen Gruppe zu diesem Thema beizutreten. Daher stellt sich mir die Frage, ob jemand Interesse an der Gründung einer weiteren, geschlossenen Gruppe hat. :ohyeah:
Ich habe spaßeshalber großflächig kopiert und eingefügt... Hoffentlich nimmt's mir keiner krumm...:whistling:
Gibt es irgendwelche Erkenntnisse zu Aufgabe 2?:-)
Im Ergebnis unterscheiden sich ja Aufgabe 1 b und c nur marginal. Leiert Ihr das gesamte Gutachten einfach nochmal runter? Nicht, dass der Korrektor seinen Humor (falls vorhanden) verliert! :haumichwech:
Nach wiederholtem Durchlesen der Aufgaben komme ich zu dem Schluss, dass für dei Aufagben 1 a bis c immer dieselbe Antwort zutrifft, denn in jedem Fall erfolgte der Verkauf des PCs doch am Tag der Insolvenzeröffnung. Oder stehe ich da auf dem Schlauch?:bugeye:
Hallo!:-)
Ich bin gar nicht wirklich sicher, ob wir die Fragen im Gutachtenstil beantworten sollen/müssen... Normalerweise steht es doch in der Aufgabenstellung, wenn es verlangt wird...:down:
Huhu! :-)
Bei Aufgabe 7 bin ich nicht ganz sicher, ob B anzukreuzen ist... Einerseits gilt ja: "Bundesrecht bricht Landesrecht", aber steht nicht Verafssungsrecht (also auch Landesverfassungsrecht) über einer Bundesverordnung?
Die Hitze in meiner Dachgeschosswohnung erleichtert die Beantwortung...
Guten Morgen! :-)
Genau so habe ich es auch gelöst, wobei ich bei Aufgabe 5 nicht auf "C" gekommen wäre...:down:
Danke für den Link der Uni Trier! Der hat dafür gesorgt, dass ich vom verbotenen Baum der Erkenntnis naschen durfte! :-D
Hi! :-)
Ich glaube, so allmählich dämmert es mir endlich... zugegebenermaßen etwas spät, aber es könnte gelingen! Euch allen viel Erfolg bei dieser 1. EA! :daumen:
Guten Morgen! :dead:
Auch ich hatte natürlich gehofft, über Nacht vom Geistesblitz erschlagen zu werden. Aber bei Aufgabe 2 habe ich bisher auch nicht den Hauch einer Ahnung... Zum Glück ist noch viel Zeit bis zur Abgabe! :ROFL:
Stimmt, da steht nichts. Ich hoffe mal, dass es dann auch nicht erwartet wird... Ich werde dann besser jetzt mal anfangen. Möge der soeben frisch gelüftete Château Migraine meine grauen Zellen anregen! :wein: Ich wünsche allerseits ein schönes Wochenende! :-)
Hallo! :-)
In unbändiger Vorfreude auf die Bearbeitung der ersten EA stellt sich mir vor allem die Frage: werden eigentlich Literaurangaben (Fußnoten) erwartet wie bei einer Hausarbeit oder kann man die gestellten Fragen einfach so beantworten?
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