Ich denke, man kann aus der Tatsache, dass B ja sagt, dass er zum 31.03. bereits ausgezogen ist konkludet eine Kündigung herleiten kann, aber mündlich - nicht gültig. Glaube der mündliche Vertrag, der im SV erwähnt wird, bezieht sich auf den Abschluss des MV, der scheint zwischen den beiden nur...