Hello, ich habe es genau wie du gemacht Zulässigkeit LK, Zulässigkeit FK und würde dann auf die Klagehäufung eingehen und dann jeweils die Begründetheit.
Der 24 ZPO ist nicht einschlägig dieser gilt meines Erachtens nur für Ansprüche "aus dem Eigentum" wie bspw. 985, 888, 894 etc..)
Ich bin auch...