Die Info dürfte falsch sein. Belegen kann man alles vom LL.M. und soviel man möchte, auch wenn man erst im 1. Semester beim LL.B. eingeschrieben ist.
Bis zu drei Prüfungen vom LL.M. ablegen darf derjenige im LL.B., der bereits weit fortgeschritten im Studium ist. Unter weit fortgeschritten wird...