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Wie lang geht deine Prüfung zu §7 zu T? Also ich habe das Gefühl ich führe zu weit aus, da ich bereits bei Seite 9 bin und die Prüfung von B und Aufgabe 2 fehlen noch -.-
Fängst du bei T direkt mit der Prüfung von §7 StVg an oder gehst du erst auf die prüfung von 823 bgb ein? Denn ich glaube man muss erst bgb prüfen und dann stvg?
Fängst du bei T direkt mit der Prüfung von §7 StVg an oder gehst du erst auf die prüfung von 823 bgb ein? Denn ich glaube man muss erst bgb prüfen und dann stvg?
Sprengt man dann aber nicht die vorgegebene Seitenzahl von 15? Also ich habe zb. Besonderer Gerichtsstand der unerlaubten Handlung, §32 ZPOt für T begründet und die von B aus §12, 13. und das alles in einem Kapitel "ZULÄSSIGKEIT".
Und bzgl. Begründetheit: da habe ich vor § 823 Abs. 2 S. 1 BGB...
Hallo:) Ich habe es leider nicht ganz verstanden: Trennt ihr die Prüfung von B und T in der Zulässigkeit und Begründetheit? Oder prüft ihr beide zusammen?
Danke schon mal für die Antwort :)
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