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hallo Malibran... nur ganz kurz .muss nun zu meiner Sitzung .. bis morgen! :winken:
bei Aufbewahrungsangelegenheiten gilt eine Frist von einem Jahr ... (Fundsachen werden auch aufbewahrt und der Eigentümer verliert seine Rechte nach einem Jahr daran, sofern er sich nicht gemeldet hat) das...
@ weekend : ja der Fall ist knackig
wir müssen den Aufbewahrungsvertrag noch mal genauer anschauen
§ 688 : daraus Aufbewahrungspflicht.
darin liegt nämlich auch die Krux mit den Fristen : Dauer des Vertrags 1 Monat. nach diesem Ablauf hat der A nämlich keine Verpflichtung mehr die Sache...
§ 868 könnte in Betracht kommen
in diesem § ist der zeitl. Aspekt und Verwahrung angesprochen
A und B haben konkludent einen Verwahrungsvertrag über den Dackel geschlossen
die Frage ist auch , ob A in irgendeinerweise legitimiert ist, den Dackel an andere ,also C, weiter zu geben
ich muss...
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