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  1. M

    EA 1 55108 Abgabetermin 23.10.2013

    hallo Malibran... nur ganz kurz .muss nun zu meiner Sitzung .. bis morgen! :winken: bei Aufbewahrungsangelegenheiten gilt eine Frist von einem Jahr ... (Fundsachen werden auch aufbewahrt und der Eigentümer verliert seine Rechte nach einem Jahr daran, sofern er sich nicht gemeldet hat) das...
  2. M

    EA 1 55108 Abgabetermin 23.10.2013

    @ weekend : ja der Fall ist knackig wir müssen den Aufbewahrungsvertrag noch mal genauer anschauen § 688 : daraus Aufbewahrungspflicht. darin liegt nämlich auch die Krux mit den Fristen : Dauer des Vertrags 1 Monat. nach diesem Ablauf hat der A nämlich keine Verpflichtung mehr die Sache...
  3. M

    EA 1 55108 Abgabetermin 23.10.2013

    § 868 könnte in Betracht kommen in diesem § ist der zeitl. Aspekt und Verwahrung angesprochen A und B haben konkludent einen Verwahrungsvertrag über den Dackel geschlossen die Frage ist auch , ob A in irgendeinerweise legitimiert ist, den Dackel an andere ,also C, weiter zu geben ich muss...
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