Suchergebnisse

  1. C

    EA 1 55108 Abgabetermin 23.10.2013

    Dem stimme ich mal zu. In dem Fall hat C meines Erachtens einfach kein Besitzrecht. Zumindest nicht ggü. dem Anspruchssteller B. Auf 4-5 Seiten werde ich zwar nicht kommen - aber sämtliche Möglichkeiten sind zu prüfen. Es ist doch die erste Arbeit im Sachenrecht.
  2. C

    EA 1 55108 Abgabetermin 23.10.2013

    Die Aufbewahrungsvereinbarung ist auf einen Monat befristet:O_o:
  3. C

    EA 1 55108 Abgabetermin 23.10.2013

    Also ich muss das jetzt nochmal schreiben: Aus einem Vertrag mit A kann C nur gegenüber A und nicht gegenüber B ein Recht zum Besitz ableiten. Und das ist aber entscheidend.
  4. C

    EA 1 55108 Abgabetermin 23.10.2013

    Hmmm ich denke, dass das Eigentum eben nicht nach 929 BGB übergehen soll, da A der C ja ausdrücklich sagt, sie solle sich mit B wegen dem Vieh auseinandersetzen. Für mich fehlt es da an einer Einigung, der A möchte sich bzgl. des Eigentums gar nicht einigen. Schon wirklich schwierig oder wir...
  5. C

    EA 1 55108 Abgabetermin 23.10.2013

    Egal ob Schenkung oder Subauftrag - das dadurch bestehende Besitzrecht wirkt nur gegenüber dem A --> Relativität der Schuldverhältnisse! Gegenüber dem Anspruchsteller (B) hätte C trotzdem keinerlei Besitzrecht, es sei denn, es gibt eines, auf das ich nicht komme.
  6. C

    EA 1 55108 Abgabetermin 23.10.2013

    Hallo Carllson, also Schenkung meint aus dem "Vermögen" des Schenkers - d.h. vermögenswerte Position - und nicht aus dem "Eigentum" des Schenkers. Ich kann ja auch ein Buch verschenken, dass Du mir geliehen hast. Daran soll die Idee also nicht scheitern. Aber wie gesagt, ab einem bestimmten...
  7. C

    EA 1 55108 Abgabetermin 23.10.2013

    Hallo, ich bin jetzt auch schon den 2. Tag über dieser "schönen" EA. Dass B durch Besitzkonstitut Eigentümer geworden ist, darin scheint es keine Zweifel zu geben. Fraglich ist allein, ob C ein Recht zum Besitz hat. Anzusprechen ist dabei wohl die Schenkung des Hundes, wodurch C ein Besitzrecht...
Zurück
Oben