Ups, stimmt. Wenn ich aber nur die Zulässigkeit der ersten Klage prüfe, bin ich ziemlich zügig fertig. Dann müsste ich ja auch den Ansprüch, der in der mündlichen Verhandlung geäußert wird, unberücksichtigt lassen und die Problematik des höheren Streitwertes und der zu späten Rüge des...