Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden. Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
@Schnecke: Danke ;)
Frau Vaerst hat mir schon geantwortet. Die Widersprüche liegen noch beim Lehrstuhl. Danach gehen sie zurück zum PA und dann wird entschieden was damit geschieht. Kann also wohl noch dauern. Bis dahin habe ich die Klausur wahrscheinlich schon erneut geschrieben und das...
Ich habe jetzt dem PA und Anna Dannemann geschrieben. Vielleicht erfahren wir morgen mehr. :down:
Offtopic: Ist zufällig jemand am 1.2./2.2. beim Rhetorik Seminar?
Hey Markus. Da muss ich dir Recht geben. Ich werde morgen versuchen beim Prüfungsamt eine Antwort zu erhalten. Weiterhin werde ich mich mit der Fachschaft in Verbindung setzen. Schon erstaunlich, dass man einfach nichts von denen hört...
Ich habe eine Antwort von Frau Vaerst erhalten.
Die Statistik im Portal ist richtig, die auf dem Brief ist falsch. Sie berichtet von einem "Systemversagen".
Also ich glaube hier nicht mehr an Zufälle...
Habe nichts entdeckt :thumbsdown:
Also falls jemand etwas gefunden hat wäre ich auch sehr dankbar für diese Information.
Ansonsten viel Erfolg (schreibe in Düsseldorf) ;-)
Hi, kam leider doch erst jetzt dazu auf deinen Post zu antworten, ich würde sagen, dass deine Lösungsskizze schon das wichtigste abdeckt. Der Sachverhalt ist ja auch nicht darauf ausgelegt großartige "Probleme" zu diskutieren. Also würde ich in einem kurzen Gutachten diese beiden § prüfen und...
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft beginnen ja gerade durch einen "Verdacht".
Wenn die Staatsanwaltschaft keine Anhaltspunkte hätte würde sie nicht tätig werden.
Also da würde ich nicht lange drüber nachdenken ;-)
also den Aufhebungsvertrag kannst du als solchen auch nicht "finden". Es ist einfach ein Schuldverhältnis gem. §311 I i,V.m. § 623 BGB.
Habe mich auch zunächst schwer getan wie ich die EA angehen soll. Habe mich jetzt dazu entschieden doch erstmal die Wirksamkeit des Aufhebungsvertrages zu...
Habe mal die Aufgaben bearbeitet, könnt ihr gerne mal mit euren Antworten vergleichen und mich ggf. berichtigen.
1: C,D,E
2: A,C,D
3: A,C,D
4: B,C,D
5: A,D
6: B,C,E
7: A,B,C,E
8: A,B,C,E
9: A.B.C.D
10: A.B.E
Lg Kevin
Detterbecker: Rn. 1214 ganz unten.
"Sowohl bei rechtswidrigen Tatsachenbehauptungen als auch bei Werturteilen kommen Unterlassungsansprüche in Betracht. Bei persönlichkeitsrechtsverletzenden Werturteilen ist zudem an einen auf Zahlung von Schmerzensgeld gerichteten Amtshaftungsanspruch zu denken"
Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren und dich nach einem Login angemeldet zu halten, wenn du registriert bist.
Durch die weitere Nutzung unserer Webseite erklärst du dich damit einverstanden.