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war mir nur nicht sicher, ob diese Zahlung an H irgendwie mit Aufrechnung geprüft werden soll.
Also ob die Forderung des H an die Gesellschaft (wegen Werkvertrag) mit der Forderung der Gesellschaft an den K (wegen Einlage) irgendwie aufgerechnet werden soll aber das ist komisch weil es drei...
Der K hat die 50.000 Euro mit einem Anspruch des H an die Gesellschaft beglichen, nicht D. Deswegen würde ich davon ausgehen, dass K seine Einlage komplett geleistet hat und deshalb nicht haften muss.
Die Gliederung finde ich gut und danke für den Link MiaChioma.
Ist es nicht so, dass der Kommanditist komplett mit seinem Privatvermögen haftet soweit er die Einlage nicht geleistet hat? Ich meine Haftsumme und Einlage sind getrennt anzusehen. Das würde bedeuten nicht 70T€ sondern 150T€
also ich habe den Fall wie folgt gegliedert:
I. Bestehen der Gesellschaft
--> im Innen- und Außenverhältnis keine Probleme
II. Verbindlichkeit der Gesellschaft
--> Vertreung des B für die KG thematisieren
III. Haftung der C-GmbH
--> Haftet voll und persönlich als Gesamtschuldner gem. § 128 HGB...
Da K auch Mitglied des Vorstands ist, müssen wir auch den Anspruch gegen K prüfen, oder? Hier würde m.E. allerdings im Vergleich zum Anspruch gegen A, B und C der Anspruch nicht entstehen, da K nicht gehandelt hat (§ 54 II BGB) und außerdem kein Verschulden an die Verzögerung des...
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