Änderungen beim Master Praktische Informatik?

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User15646

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Hallo
ich hab gehört dass sich beim Master praktische Informatik die Studienordnung ändern wird. Hat jemand schon genaueres gehört?
 
Da ich noch einen anderen Studiengang studiere, hatte ich just letzte Woche bei jemandem der Fakultät M+I bezüglich der Übernahme von Leistungsnachweisen (=LN) in ein späteres Masterstudium nachgefragt und bekam als Antwort, dass im Zuge der Reakkreditierung die PO der Informatikstudiengänge angepasst werden und LN durch benotete Prüfungen ersetzt werden könnten. Eine Prognose bezgl. der Möglichkeit, LN einzubringen, wollte man mir nicht geben.


Eher zufällig bin ich auf eine weitere Informationsquelle gestoßen:
Entfernt man in den Modulbeschreibungen auf der Homepage den get-Parameter aus der URL (z.B. das „?sg=mscprinf“), bekommt man andere Gewichte für Prüfungen in den neuen Studienordnungen der Studiengänge B.Sc. Informatik, M.Sc. Informatik und M.Sc. Praktische Informatik ab WS19/20 angezeigt.
(Die Daten werden, egal was für Parameter man angibt, immer im Quelltext ausgeliefert und nur per CSS je nach Wert von sg ein- und ausgeblendet. Insofern ist das alles andere als ein Hack. Es gibt/gab auch solche Links ohne get-Parameter von der Homepage aus)
Beispiel-URL zum Nachvollziehen

Änderung des Stellenwerts von benoteten Modulprüfungen in Informatikstudiengängen somit voraussichtlich:
B.Sc. Informatik: 1/12 -> 1/16*
M.Sc. Informatik: 1/9 -> 1/12*
M.Sc. Praktische Informatik: 1/6 -> 1/8*
*ohne Gewähr; Änderungen möglich

Dies ist ein weiterer Hinweis in die Richtung, dass im M.Sc. Praktische Informatik die beiden LN zu Modulen aus dem B- oder M-Katalog durch benotete Prüfungen ersetzt werden könnten.

Spekulation zu Konsequenzen der Neuerungen
Diese Maßnahme würde zweifellos den Aufwand erhöhen (wenn die Note zählt, bereitet man sich zwangsläufig besser vor), birgt aber ggf. die Möglichkeit, Schwerpunktbildungen auf dem Zeugnis deutlicher werden zu lassen. Je nach bisheriger Planung könnte man so noch B-Module in das Zeugnis aufnehmen, die inhaltlich stark mit darauf aufbauenden M-Modulen zusammenhängen, z.B.
  • Software Engineering I + Vertiefung Software Engineering und Programmiersprachen C + Moderne Programmiertechniken und -methoden
  • Sicherheit im Internet + Sicherheit - Safety & Security
  • Parallel Programming + Advanced Parallel Computing
  • Anwendungsorientierte Mikroprozessoren + PC-Technologie
  • Betriebliche Informationssysteme + Entscheidungsmethoden in unternehmensweiten Softwaresystemen
Insbesondere zu den Themen Sicherheit und Parallel Programming gab es bislang nicht die Möglichkeit, zwei aufbauende Module in das Zeugnis aufzunehmen.
Sofern die Kombinationsregeln (wie viele Bereiche abgedeckt werden müssen; mindestens zwei M-Module aus dem Schwerpunkt sein müssen etc.) nicht wesentlich verändert werden, müsste unabhängig von den obigen Überlegungen noch ein weiteres M-Modul aus dem Schwerpunktbereich belegt werden, was die Ausrichtung je nach Fall und Angebot noch unterstreichen könnte.


Vorbehalt
Dass diese Informationen noch nicht offensichtlich publiziert wurden, kann auch ein Hinweis darauf sein, dass die Informationen noch nicht bis ins letzte Detail bestätigt wurden. Unklar und wichtig für genauere Planungen ist auch, ob die Höchstzahl der Module aus dem Katalog B verändert wird.

Wegen des geplanten Inkrafttretens zum WS19/20 sieht es bislang so aus, als ob die Neuerungen alle Neueinschreiber direkt betreffen werden.
Oft gibt es für schon eingeschriebene Studierende Vertrauensschutz, wobei wir für verbindliche Aussagen auf die Veröffentlichung der neuen PO samt Übergangsbestimmungen warten müssen.
 
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Ich war letzte Woche auf einer Einführungsveranstaltung für neue Studenten. Da die neuen Studienordnungen noch nicht akkreditiert sind, konnte man uns da auch keine verbindlichen Informationen geben, aber dass die Leistungsnachweise abgeschafft werden ist wohl ziemlich sicher. Für die Anerkennung von Leistungsnachweisen sind Übergangsfristen geplant, wie lange diese genau aussehen sollen wurde uns aber nicht gesagt. Es wurde uns aber auf jeden Fall nahe gelegt dieses Semester am besten schon Modulprüfungen statt Leistungsnachweise zu machen, da die Übergangsfristen möglicherweise zumindest für Teilzeitstudenten die jetzt gerade anfangen nicht ausreichen könnten.
Da ich dieses Semester erstmal nur als Akademiestudierender "eingeschrieben" bin und nur Leistungsnachweise machen kann ist das natürlich etwas blöd, scheint jetzt aber einfach so zu sein; vielleicht verschiebe ich die Prüfung in meinem einzigen gewählten Modul (Künstliche Neuronale Netze) auf das nächste Semester. Auch Anwesende die ihre Kurse nach den Empfehlungen auf der Website gewählt haben haben ihren Unmut geäußert, da vor allem in den Bachelorstudiengängen für den Anfang viele Fächer vorgeschlagen wurden die in diesem Semester nur mit LN abgeschlossen werden können.

Im Master praktische Informatik könnte es übrigens auch sein dass die Auswahlregeln für Module aus verschiedenen Bereichen lockerer werden. Zumindest hat ein anderer Neuanfänger gesagt dass ihm das in 'nem persönlichen Gespräch mit der Studienberatung gesagt wurde. Auf der Veranstaltung wollte das dann aber natürlich keiner bestätigen.

Offizielle Infos gibt es wohl erst ab dem 01.06.2019 mit der Veröffentlichung der neuen Studienordnungen.
 
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Ich frage mich , was ist dann mit den Leistungsnachweisen , welche man bisher erlangt hat, werden die laut einer neuer Prüfungsverordnung in die benotetet Prüfungsnachweise umgewandelt, ich hab extra auch bei Fachschaft und der Prüfungsamt nachgefragt, mich interessiert auch der Grund warum man diese neue Regelung einführen will.
 
Zuletzt bearbeitet:
Irgendwo stand doch, dass es Übergangsregelungen geben wird für Studenten, die in den Studiengang nach alter Prüfungsordnung eingeschrieben sind.
Eigentlich können die LN nicht umgewandelt werden, denn viele sind unbenotet - und es wird wohl kaum jemand die alten Prüfungen oder Protokolle hervorholen und nachträglich Noten eintragen. Zumal sich viele ja auch nur so vorbereiten, dass die Bestehensgrenze geschafft wird. Ich habe auch mal eine LN-Klausur gesehen, da wurden überhaupt nur Aufgaben kontrolliert bis zur Bestehensgrenze.
Vermutlich werden Leistungsnachweise dann als Prüfungen anerkannt werden können. Dann erscheint auf dem Zeugnis zwar die Prüfung (mit oder ohne Kursname) und bei Note steht nur ein Stern.
Ich glaube einführen wollen tut man es nicht, sondern man muss aufgrund der Vorgaben der Akkreditierungskommission. Aber ehrlicherweise habe ich mich auch schon immer gefragt, was das mit den Leistungsnachweisen soll. Ein Master hat x ECTS Punkte und genau so viele Prüfungen sollten es dann auch sein - und nicht irgendwie weniger.
 
ich mochte das Leistungsnachweis Prinzip v.a. bei den Grundlagenfächern im Bachelor hat das den Studieneinstieg entspannter gemacht.
schade das nun wohl abgeschafft wird
 
Die spannende Frage wird sein, welche Prüfungsformen denn nun zum Tragen kommen, wenn die LN abgeschafft werden. Letztere erwarb man ja in der Regel mit einer bestandenen Klausur; Fachprüfungen im Master Informatik bzw. Prakt. Informatik hingegen waren bis dato mündlich. Also sind zukünftig hier alle Prüfungen mündlich? Und was ist eigentlich dann mit den ganzen Akademiestudierenden? Sollen sich die etwa auch mündlichen Prüfungen unterziehen? Hm, kann mir irgendwie kaum vorstellen, dass die Lehrstühle das bei den benötigten Kapazitäten mitmachen.

Und da wir ja von der FernUni/Fakültät offiziell null Informationen erhalten, bleibt es weiterhin spannend. :haumichwech: Wat'n Zirkus...! :motz::facepalm:
 
Oha, die Liste mit den Klausuren der Fakultät Mathe/Info im WS19/20 ist raus. Im aktuellen Semester gibt es noch 50 LN- & Prüfungs-Klausuren, im kommenden WS nur noch 35 Prüfungsklausuren. Die restlichen Kurse/Module werden demnach mündlich geprüft. Mal schauen, was das für meinen derzeit angestrebten Prüfungsmix bedeutet... :dejection:
 
So viele mündliche Prüfungen mittlerweile? :dead:
Ich hadere doch noch mit mir.... Aber nochmal ein Studium mit vielen mündlichen Prüfungen... Boa...
 
So viele mündliche Prüfungen mittlerweile? :dead:
Ich hadere doch noch mit mir.... Aber nochmal ein Studium mit vielen mündlichen Prüfungen... Boa...

ich find das auch nicht gut, ich mag keine mündlichen Prüfungen und im blödesten Fall muss man dazu nach Hagen für 30min nur weil der Prof keinen Bock auf Videoprüfungen hat :O_o:
im Bachelor ist aktuell glücklichweise viel schriftlich, aber der Master ist für mich nach der Änderung deutlich unattraktiver geworden...
 
Naja, letztlich wissen wir noch nicht genau, wie zukünftig das Verhältnis von mündlichen Prüfungen zu Prüfungsklausuren in den Masterstudiengängen Info und Prakt. Info aussehen wird. Wenn man die Liste der Prüfungsklausuren des WS19/20 durchgeht, dann findet man ja dort auch Prüfungsklausuren zu Mastermodulen (z. B. Kommunikations- und Rechnernetze, Sicherheit: Safety & Security und einige mehr). Ich würde eigentlich inzwischen darauf tippen, dass zukünftig nicht mehr alle Masterprüfungen mündlich sind. Da hat dann sicher jeder/jede seine/ihre Vorlieben. Das Modul OOP würde ich z. B. lieber als Klausur schreiben als mich dort mündlich prüfen zu lassen. Aber vielleicht ändert sich ja auch noch mehr (Regeln Prüfungszusammenstellung, Modulgruppenzuordnung etc.).

Schade, dass es zu diesem Komplex wohl bis zum 15.05. keine Infos seitens der FernUni/Fakultät geben wird. Ansonsten könnte man in diesem Semester beispielsweise noch einen LN via Klausur erwerben und sich den dann später als Masterprüfung anerkennen lassen. Für OOP gibt's allerdings eh keine LN-Klausur, die Gedankenspiele haben sich somit auch schnell erledigt... ;-)
ich find das auch nicht gut, ich mag keine mündlichen Prüfungen und im blödesten Fall muss man dazu nach Hagen für 30min nur weil der Prof keinen Bock auf Videoprüfungen hat :O_o:
im Bachelor ist aktuell glücklichweise viel schriftlich, aber der Master ist für mich nach der Änderung deutlich unattraktiver geworden...
Hätte ja nicht gedacht, dass Du eine Entscheidung pro oder contra Masterstudium von solchen Überlegungen abhängig machst. Hast Du es denn soweit nach Hagen? Videoprüfungen gibt es doch eigentlich nur in Ausnahmefällen, oder? Kann mir irgendwie gar nicht so recht vorstellen, vom heimischen Schreibtisch aus auf einmal via Laptop live in einer Masterprüfung zu sein. :eek: Hab's aber eh nicht so mit Videokonferenzen und ähnlichem Gedöns... :redface: O.K., die Frage stellt sich ja auch GSD nicht, da ich selbst mit dem Rad oder ÖPNV relativ zügig in Hagen sein kann... :-)
 
Die neue Studienordnung ist da:
https://www.fernuni-hagen.de/imperi...asterpraktischeinformatik/pomscprinf_2019.pdf

Bin noch am Lesen, aber die ersten Änderungen die ich gesehen habe sind die etwas gelockerten Zulassungskriterien: Jetzt reichen 20 ECTS Informatik und 10 ECTS Mathematik (wobei die dafür aus bestimmten Bereichen der Mathematik oder Informatik sein müssen). Ich überfliege das jetzt noch etwas und editiere andere Änderungen dann hier rein falls das bis dahin kein anderer gemacht hat.

Es gibt auch umfassende Übergangsregeln was die Anerkennung von Leistungsnachsweisen angeht; soweit ich das verstehe muss man aber auf jeden Fall bis SoSe 2023 mit dem Master fertig werden wenn man die anerkannt haben will, und man muss aktuell schon eingeschrieben sein.
 
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(Nur aus der Perspektive derjenigen, die keine Übergangsregelungen beanspruchen können):

Auf den ersten Blick scheint es so, dass die entfallenden LN nicht zur Erhöhung der verpflichtenden benoteten Prüfungen führen, sondern optional zur Notenverbesserung statt 4 nun 5 Prüfungen gewählt werden können, aus denen dann 4 ausgewählt werden können (im Rahmen der Bedinungen). Jedes der 4 geforderten Wahlpflichtmodule kann "mit einer zweistündigen Klausur (schriftliche Prüfung) oder einer mündlichen Prüfung von etwa 25 Minuten Dauer abgeschlossen" werden [d.h. schriftliche Prüfungsform neu nach §13a.(1)].


Modulauswahl
Im Masterstudiengang Praktische Informatik müssen insgesamt vier Wahlpflichtmodule erfolg-
reich abgeschlossen werden. Für die Wahl der Module gelten folgende Bedingungen:
  • Als Grundlage zur Auswahl der Wahlpflichtmodule dienen die Kataloge M und B.
  • Aus Katalog B darf maximal ein Wahlpflichtmodul absolviert werden.
  • Es dürfen maximal fünf Wahlpflichtmodule gewählt werden.
  • Mit der Teilnahme an einer Modulabschlussprüfung im Wahlpflichtbereich entscheiden Sie sich verbindlich für das betreffende Modul. Ein nachträglicher Wechsel ist dann nicht mehr möglich.
  • Es muss am Modul Masterseminar und Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten und am Fachpraktikum erfolgreich teilgenommen und das Abschlussmodul absolviert werden.
§ 18 Bestehen der Masterprüfung und Bildung der Gesamtnote
(2) Um vier Wahlpflichtmodule erfolgreich abzuschließen, können Modulabschlussprüfungen in höchstens fünf Wahlpflichtmodulen abgelegt werden. Bei der Beantragung des Zeugnisses hat die/der Studierende zu erklären, welche vier Wahlpflichtmodule in die Berechnung der Gesamtnote eingehen sollen.
[...]
(4) Die Gesamtnote der bestandenen Masterprüfung errechnet sich aus dem Durchschnitt der Noten der Modulabschlussprüfungen nach § 16 und der doppelt gewichteten Note der Masterarbeit. Bei der Bildung der Gesamtnote wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt, alle weiteren Stellen
werden ohne Rundung gestrichen.

Fachlicher Schwerpunkt
Für einen auf Antrag ausgewiesenen fachlichen Schwerpunkt im Abschlusszeugnis sind:
  • mindestens 30 ECTS-Punkte zu einem Schwerpunkt nach Katalog M zu erwerben,
  • ein Masterseminar zum Schwerpunkt zu absolvieren und
  • die Masterarbeit zum selben Schwerpunkt anzufertigen.
Die Schwerpunkte aus dem Katalog sind umbenannt worden (z.B. keine Rede mehr von KI):

Katalog M
M1: Formale Methoden und Algorithmik
61115 Mathematische Grundlagen der Kryptografie
61414 Effiziente Graphenalgorithmen
63213 Algorithmische Geometrie
63914 Komplexitätstheorie​

M2: Computersysteme
63212 Betriebssysteme
63713 Virtuelle Maschinen
63714 Advanced Parallel Computing
63715 PC-Technologie
63716 Künstliche Neuronale Netze
64311 Kommunikations- und Rechnernetze
64312 Sicherheit - Safety & Security​

M3: Informationssysteme
63114 Datenbanken in Rechnernetzen 1
63214 Computerunterstütztes kooperatives Arbeiten und Lernen
63215 Gestaltung Kooperativer Systeme
63412 Informationsvisualisierung im Internet
63413 Dokumenten- und Wissensmanagement im Internet 2
63414 Multimediainformationssysteme
64214 Methoden der Wissensrepräsentation und -verarbeitung 3​

M4: Softwaretechnik und Programmierung
63020 Software-Architektur und Web-Programmierung
63612 Objektorientierte Programmierung
63613 Moderne Programmiertechniken und -methoden
64213 Logisches und funktionales Programmieren​

Katalog B
63111 Vertiefende Konzepte von Datenbanksystemen 5
63112 Übersetzerbau
63211 Verteilte Systeme
63311 Einführung in Mensch-Computer-Interaktion
63312 Interaktive Systeme
63711 Anwendungsorientierte Mikroprozessoren
63712 Parallel Programming
64111 Betriebliche Informationssysteme
64112 Entscheidungsmethoden in unternehmensweiten Softwaresystemen
64211 Wissensbasierte Systeme​
 
Katalog B
63111 Vertiefende Konzepte von Datenbanksystemen 5
63112 Übersetzerbau
63211 Verteilte Systeme
63311 Einführung in Mensch-Computer-Interaktion
63312 Interaktive Systeme
63711 Anwendungsorientierte Mikroprozessoren
63712 Parallel Programming
64111 Betriebliche Informationssysteme
64112 Entscheidungsmethoden in unternehmensweiten Softwaresystemen
64211 Wissensbasierte Systeme​


Was ist denn dieser Katalog B? Wo ist der zu finden? (Oder bin ich nur zu blöd?) Was ist mit Veranstaltungen wie Sicherheit im Internet?

Ich denke nicht, dass man normale Prüfungen schreiben kann, die dann nicht in die Note reinzählen. Wenn man auf der Modulseite das ?sg=mscprinf aus dem Link entfernt sieht man die neuen Prüfungsarten und Wichtungen. Denke nicht, dass sich da noch was dran ändert.

Ich wollte eigtl im Winter erstmal ein Akademiestudium anfangen und mir das im Sommer nächstes Jahr anerkennen lassen. Jetzt muss ich wohl doch schon dieses Jahr richtig anfangen. Aber für jede PRüfung nach Hagen fahren ist echt nicht so das Gelbe vom Ei.
 
Was ist denn dieser Katalog B? Wo ist der zu finden? (Oder bin ich nur zu blöd?) Was ist mit Veranstaltungen wie Sicherheit im Internet?
Du findest den Katalog B u. a. in der neuen Prüfungsordnung (Seite 16). Man kann sich in max. einem Bachelormodul des Katalogs B prüfen lassen. Das Bachelor-Modul "Sicherheit im Internet" ist nicht mehr vorgesehen, aber es gibt ja noch das Master-Modul "Sicherheit - Safety & Security"...
Ich wollte eigtl im Winter erstmal ein Akademiestudium anfangen und mir das im Sommer nächstes Jahr anerkennen lassen. Jetzt muss ich wohl doch schon dieses Jahr richtig anfangen. Aber für jede PRüfung nach Hagen fahren ist echt nicht so das Gelbe vom Ei.
Ja, bedauerlicherweise kann man außerhalb des Studiengangs i. d. R. keine Leistungen mehr für den Master Prakt. Info erbringen. :-( Nur die mündlichen Prüfungen sind in Hagen, die Klausuren finden an unterschiedlichen Orten statt - aktuell z. B. Berlin, Köln, München etc.
 
Ich habe jetzt auch mal die neue PO überflogen und komme spontan zu den folgenden Erkenntnissen:

:thumbsup::
- Bearbeitungzeit der Masterarbeit wird verdoppelt: VZ 6 statt 3 Monate, TZ 12 statt 6 Monate :ohyeah: Sehr schön, da kommt man dann auch mal richtig ins Forschen... :perfekt:
- Prüfungen sind nicht mehr stringent mündlich, es werden von einigen LS auch Klausuren angeboten
- Wegfall von zu erbringenden zwei LN
- Wegfall der Regeln für die Prüfungszusammenstellung (Vertiefungsbereich etc.)

:thumbsdown::
- außerhalb des Studiengangs selbst können i. d. R. keine Leistungen mehr erbracht werden
- Einschränkung der Auswahl bei den Bachelormodulen
- nur noch Prüfungen in max. einem Bachelormodul möglich
- Absolventen nicht mathematisch-, natur- oder ingenieurwissenschaftlicher Studiengänge - also z. B. Wiwi - müssen bestimmte Vorableistungen zwingend erbringen

Es gibt bestimmt noch mehr zu beachten, denn der Teufel steckt ja bekanntlich im Detail. Mal sehen...
 
- Prüfungen sind nicht mehr stringent mündlich, es werden von einigen LS auch Klausuren angeboten
Für was steht LS? (sry, fange erst im Okt. an)
Welche Fächer sind das? Habe (außer die Veranstaltungen in Katalog B) bisher nur mündl. Prüfung gesehen.
Für mich wäre es der Master Informatik, aber das ist ja ähnlich.
 
LS = Lehrstuhl/Lehrstühle

Die im kommenden Semester angebotenen Prüfungsklausuren findet man z. B. hier... Aktuell muss man sich die Infos zu den ab WS19/20 "modifizierten" Studiengängen noch etwas zusammensuchen, aber der "Nebel" wird sich im Laufe der nächsten Wochen und Monate sicher Stück für Stück lichten...
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die Vorarbeit! Mir fallen gerade 7 bis 12 Steine vom Herzen, weil die ersten Gerüchte ziemlich schrecklich klangen.

:thumbsdown::
- Absolventen nicht mathematisch-, natur- oder ingenieurwissenschaftlicher Studiengänge - also z. B. Wiwi - müssen bestimmte Vorableistungen zwingend erbringen
Die Vorableistungen gab es vorher schon, auch für "zugelassene" Studiengänge mit nur 180 ECTS Punkten im Abschluss. Und soweit ich das sehen kann, wird das einfacher:
Ich muss als (hoffentlich baldiger) Wirtschaftsinformatiker BsC beim Wechsel in den Master Praktische Informatik 30 ECTS Punkte "nachliefern". Bis "gerade eben" konnte ich davon 10 ECTS Punkte über ein Betriebspraktikum ableisten, den Rest über zwei zusätzliche Leistungen.
Dieses Betriebspraktikum ist ab WS19/20 tatsächlich dann 30 ECTS Punkte wert - für mich also ein ganz fettes PRO, weil ich so oder so meinen aktuellen IT-Job als Betriebspraktikum verwursten wollte. Statt nun noch zusätzlich 20 ECTS Punkte machen zu müssen, habe ich mit mit dem Betriebspraktikum meine Differenz abgegolten (so es anerkannt wird, natürlich).
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