Hausarbeit Änderungen der Abmeldungsmodalitäten bei Hausarbeiten

Hochschulabschluss
Bachelor of Laws
2. Hochschulabschluss
Erstes Staatsexamen Jura
Studiengang
Master of Laws
Laut Seite 14 der Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 2 ( https://www.fernuni-hagen.de/rewi/download/info_2_ss2018.pdf ) ist eine Abmeldung von Hausarbeiten aufgrund eines Fakultätsratsbeschlusses nicht mehr erforderlich. Die bloße Nichteinreichung nach Bekanntgabe des Themas wird somit so gestellt, als ob man sich nie für die Prüfung angemeldet hätte.

Eine sehr studierendenfreundliche Regelung. Es spricht somit nichts mehr gegen eine Anmeldung. Notfalls meldet man sich an bis einem der Sachverhalt zusagt (sofern die FernUni diesen Beschluss dauerhaft anwendet). :perfekt:
 
Danke für den Hinweis. Interessant. Wenn man sich die Statistiken der letzten HAs so anschaut (z.B. WS 2017/18 HA BGB ll Schuldrecht AT mit 193 TN abgegeben und 115 TN nicht abgegeben (und damit nach der alten Regelung durchgefallen) ist das eine sehr weise Entscheidung. Kenne ich von der Fernuni eigentlich so nicht. :bugeye:

Link zu den Klausurstatistiken http://www.fernuni-hagen.de/rewi/studium/pruefungen.shtml und dann ganz unten auf der Seite
 
Naja findest du? Ich find das schon ziemlich krass. Ich kann mich ja auch nicht für eine Klausur anmelden und dann nach dem Austeilen einfach wieder gehen bis eine kommt die mir gefällt.
 
Genau das geht beim Steuerberaterexamen auch. ;)

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Das spricht IMHO aber dann nicht für das Steuerberaterexamen. Dadurch sind bestandene Prüfungen doch eigentlich gar nichts Wert.
 
Das StB-Examen gilt als eine der schwersten Prüfungen in Deutschland und ist ganz sicher etwas wert.

Hier wird einfach nur der Prüfungsmodus studierendenfreundlicher gestaltet. Gerade als Berufstätiger finde ich das sehr schön. Es ist halt schwer, den eigenen Arbeitseinsatz für mehrere Monate im Voraus zu planen. Bei einer Klausur kann ich ja auch einen Tag vorher noch zurücktreten, wenn ich merke, dass die Zeit zum Lernen doch zu kurz war und hier eben wenn ich merke, dass die Freizeit zur Bearbeitung doch nicht gereicht hat.

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Bei der enormen Nichtabgabequote bei den HAs BGB ll kann ich die Fernuni verstehen, dass sie reagiert und das so neu regelt. Aus Sicht der Fernuni, die möglichst viele Absolventen im BoL haben will, ist das eine weise Entscheidung. Aus Sicht der Studenten kann man sowohl pro als auch contra argumentieren.

Am Rande: Ich habe gerade mal geschaut: An der Uni Köln zieht bei den Juristen eine Nichtabgabe der HA ebenfalls keine Konsequenzen nach sich, dort steht zu HAs bei Nichtabgabe "Endgültig nicht bestehen können sie dadurch nicht, die Arbeiten sind frei wiederholbar".

Zur Steuerberaterprüfung: ich finde nicht, dass die Prüfung dadurch entwertet wird. Bei einer Prüfungsgebühr von 1000 Euro und der nächsten Prüfungsmöglichkeit erst 12 Monate später wird es sich jeder gründlich überlegen ob er während der Prüfung zurücktritt und dann ein ganzes Jahr bis zum nächsten Versuch warten muss. Vor allem da man weiß, dass die nächste kein bischen leichter sein wird.
 
Zur Steuerberaterprüfung: ich finde nicht, dass die Prüfung dadurch entwertet wird. Bei einer Prüfungsgebühr von 1000 Euro und der nächsten Prüfungsmöglichkeit erst 12 Monate später wird es sich jeder gründlich überlegen ob er während der Prüfung zurücktritt und dann ein ganzes Jahr bis zum nächsten Versuch warten muss. Vor allem da man weiß, dass die nächste kein bischen leichter sein wird.

Von einer Entwertung kann überhaupt nicht die Rede sein, im Gegenteil. Es verfälscht die Ergebnisse und es gibt Leute, die unzählige Male mitschreiben und sich
nicht trauen abzugeben, weil sie Angst haben beim nächsten Mal einen Versuch weniger zu haben bzw. nicht gut genug gewesen zu sein. Es ist kaum jemand in der Lage seine Leistung beim Stbexamen realistisch einzuschätzen. Böse Zungen könnten behaupten, dass es ein gutes Geschäftsmodell ist.
Der vermeintliche Vorteil ist nicht wirklich ein Vorteil, denn die Endlosschleife ist bei einigen Kandidaten vorprogrammiert.
Das kann man m.E. aber nicht mit einer HA vergleichen, die man einfach "nur" mal schreiben und abgeben muss. Ich finde die Regelung durchaus sinnvoll aber das
ist Geschmackssache.
 
Von einer Entwertung kann überhaupt nicht die Rede sein, im Gegenteil. Es verfälscht die Ergebnisse und es gibt Leute, die unzählige Male mitschreiben und sich
nicht trauen abzugeben, weil sie Angst haben beim nächsten Mal einen Versuch weniger zu haben bzw. nicht gut genug gewesen zu sein. Es ist kaum jemand in der Lage seine Leistung beim Stbexamen realistisch einzuschätzen. Böse Zungen könnten behaupten, dass es ein gutes Geschäftsmodell ist.
Der vermeintliche Vorteil ist nicht wirklich ein Vorteil, denn die Endlosschleife ist bei einigen Kandidaten vorprogrammiert.
Das kann man m.E. aber nicht mit einer HA vergleichen, die man einfach "nur" mal schreiben und abgeben muss. Ich finde die Regelung durchaus sinnvoll aber das
ist Geschmackssache.
Ich habe in den letzten 15 Jahren eine ganze Reihe Steuerberaterexamens-Mitschreiber kennengelernt, darunter war aber noch niemand, der mehr als einmal den Rücktritt genutzt hat. Die meisten benötigten allerdings trotz eifrigen Lernens mehrere Anläufe. Diese Mitschreiber haben mir nicht berichtet, dass es Mitstreiter gab/gibt, die in Endlosschleife angetreten und dann jedesmal zurückgetreten sind. Gibts das wirklich, dass sich Jemand das StB-Examen in Endlosschleife antut? :bugeye::bugeye::bugeye:
 
Leider ja! Vor allem Leute, die vor dem dritten (und letzten) Versuch stehen.
 
na ich weiß ja nicht...bei einer HA genießt man doch ohnehin schon die Vorzüge des Zugriffs auf sämtliche Unterlagen und Datenbanken, so eine Rosinenpickerei finde ich nicht wirklich gut und auch nicht sinnig für die Vorbereitung auf folgende Semester....was machen eben diese Studenten denn dann erst bei Kubis? :wein:
 
Den ersten Kontakt hat man zu dem Zeitpunkt ja schon überstanden (BGB AT). Stichwort Anscheinsvollmacht :ROFL:
 
ja, habe mir auch sagen lassen man solle das Modul genau abpassen... im SS macht das wohl Kubis und WS ein anderer Lehrstuhl, da soll die Duchfallquote unter 90% liegen ;)
 
ja, habe mir auch sagen lassen man solle das Modul genau abpassen... im SS macht das wohl Kubis und WS ein anderer Lehrstuhl, da soll die Duchfallquote unter 90% liegen ;)
Im Winter macht das der Lehrstuhl Prinz von Sachsen-Gessaphe. Der hat zwar auch hohe Anforderungen, aber ich habe seine Klausuren mit denen ich geübt habe durchweg als fair empfunden, da sie mit Kenntnis des Skripts, der in Moodle abrufbaren alten EAs und der Videostreambesprechungen zu den alten Klausuren sowie dem Gesetz für mich gut lösbar waren. Auch die dann von mir geschriebenen Klausur letztes Jahr März empfand ich als zwar nicht einfach, aber fair gestellt.
Um Kubis habe ich eine riesigen Bogen gemacht.
 
Ist er in den Wahlmodulen genauso schlimm? Hätte schon gerne die Einführung ins amerikanische Recht belegt.

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Ich hab Introduction dieses Semester belegt. Wie die Klausur ist, kann ich nicht sagen - Betreuung gibts in dem Modul so gut wie keine bzw. alles nur auf Nachfrage. Dafür wiederholen sich die Themen der EAs und die Fragestellungen in den Klausuren orientiert sich an denen der EAs. Dieses Semester waren die EAs identisch mit denen vom letzten Semester...
 
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