- Hochschulabschluss
- Bachelor of Laws
- 2. Hochschulabschluss
- Erstes Staatsexamen Jura
- Studiengang
- Master of Laws
Laut Seite 14 der Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 2 ( https://www.fernuni-hagen.de/rewi/download/info_2_ss2018.pdf ) ist eine Abmeldung von Hausarbeiten aufgrund eines Fakultätsratsbeschlusses nicht mehr erforderlich. Die bloße Nichteinreichung nach Bekanntgabe des Themas wird somit so gestellt, als ob man sich nie für die Prüfung angemeldet hätte.
Eine sehr studierendenfreundliche Regelung. Es spricht somit nichts mehr gegen eine Anmeldung. Notfalls meldet man sich an bis einem der Sachverhalt zusagt (sofern die FernUni diesen Beschluss dauerhaft anwendet).
Eine sehr studierendenfreundliche Regelung. Es spricht somit nichts mehr gegen eine Anmeldung. Notfalls meldet man sich an bis einem der Sachverhalt zusagt (sofern die FernUni diesen Beschluss dauerhaft anwendet).
