Sonstiges Übergang Bachelor zum Master

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Übergang von Bachelor auf Master.

Man schreibt ja eine Seminararbeit (+ Vortrag halten) und danach Bachelorarbeit (+ Vortrag halten). Auf welchen Zeitpunkt kommt es an, um gleich im Master weitermachen zu können? Geht es um die Abgabe der schriftlichen letzten Arbeit oder um das Abhalten der letzten Vortrags oder um das offizielle zugestellte Zeugnis? Die Korrekturen dauern sicher auch eine Zeit und das verschiebt sich alles ja dann deutlich nach hinten, ohne dass man selber was dafür kann. Ich lese auf der FUH-Homepage einerseits den 31.03. und andererseits den 15.05 (für das Sommersemester) als Stichtag. Kann mir hier jemand helfen?

Vielen Dank schon mal.
 
Ich kann dir sagen, dass ich vor 2 Wochen meine Bachelorarbeit abgegeben habe und noch eine Klausur geschrieben habe. Dennoch konnte ich die Mastermodule belegen. Prüfung schreiben kann ich, wenn die Bachelormodule bestanden sind bzw. man kann bis zu 3 Module mit einer Klausur abschließen, wenn man nur noch auf die Bewertung der Bachelorarbeit wartet. Man bleibt im Bachelorstudiengang eingeschrieben und kann die Mastermodule belegen.

Steht hier gut erklärt:
 
Ich kann dir sagen, dass ich vor 2 Wochen meine Bachelorarbeit abgegeben habe und noch eine Klausur geschrieben habe. Dennoch konnte ich die Mastermodule belegen. Prüfung schreiben kann ich, wenn die Bachelormodule bestanden sind bzw. man kann bis zu 3 Module mit einer Klausur abschließen, wenn man nur noch auf die Bewertung der Bachelorarbeit wartet. Man bleibt im Bachelorstudiengang eingeschrieben und kann die Mastermodule belegen.

Steht hier gut erklärt:
Vielen Dank für deine Antwort. Noch eine Frage zu dem Link. "Prüfungsleistungen" meint nur die 19 Modul-Leistungen, richtig?
 
Bei mir ist es ähnlich: ich schreibe momentan noch an meiner Bachelorarbeit (Abgabe ist im November), habe aber nach Nachfrage beim Prüfungsamt jetzt im WS auch schon die ersten drei Mastermodule belegt und mich im Bachelor nochmal zurückgemeldet. Kann dann im März auch die Prüfungen mitschreiben, muss mich für's Sommersemester 2022 in den Master ummelden und die Leistungen jetzt aus dem WS werden dann sozusagen rübergezogen. So zumindest habe ich das Prüfungsamt verstanden...

Allerdings funktioniert das so wohl nur an den Fakultäten WiWi und ReWi. Grundsätzlich handhabt das jede Fakultät anders, bei den einen kann man nur Module belegen, aber keine Prüfungen schreiben (KuWi sowie Mathe/Informatik); bei anderen kann man auch keine Module belegen (Psychologie) und in WiWi und ReWi kann man Gottseidank sowohl Module belegen als auch Prüfungen ablegen.

Die Fristen 15. Mai und 15. November sind nur relevant, wenn man die Bachelorarbeit bzw. generell die letzte Prüfungsleistung aus dem Bachelor noch im vorherigen Semester abgegeben hat (also bis spätestens 31. März bzw. 30. September). Dann kann man sich sozusagen mitten im Semester vom Bachelor- ins Masterstudium umschreiben lassen. Gibt man seine letzte Prüfungsleistung erst in dem Semester ab, in welchem man schon Mastermodule belegen möchte, bleibt man das ganze Semester im Bachelor eingeschrieben und kann sich erst für das darauffolgende Semester in den Master einschreiben.
 
muss mich für's Sommersemester 2022 in den Master ummelden
Wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es aber doch keinen Zeitdruck, oder? D.h. 3 Jahre Bachelor+2 Jahre Master sind wie 4 Jahre Bachelor und 1 Jahr Master. Es ist leider nicht nachvollziehbar, warum nicht alle Fakultäten so eine Übergangsregelung haben. Für uns Wirtschaftsinfos z.B. wird so der Übergang zum Master WiWi/ Wirtschaftsinformatik erleichtert, der Übergang zum Master Praktische Informatik quasi behindert. In der Produktionswirtschaft nennt man sowas wohl Engpass oder Flaschenhals im kritischen Pfad.
 
Bei mir ist es ähnlich: ich schreibe momentan noch an meiner Bachelorarbeit (Abgabe ist im November), habe aber nach Nachfrage beim Prüfungsamt jetzt im WS auch schon die ersten drei Mastermodule belegt und mich im Bachelor nochmal zurückgemeldet. Kann dann im März auch die Prüfungen mitschreiben, muss mich für's Sommersemester 2022 in den Master ummelden und die Leistungen jetzt aus dem WS werden dann sozusagen rübergezogen. So zumindest habe ich das Prüfungsamt verstanden...

Allerdings funktioniert das so wohl nur an den Fakultäten WiWi und ReWi. Grundsätzlich handhabt das jede Fakultät anders, bei den einen kann man nur Module belegen, aber keine Prüfungen schreiben (KuWi sowie Mathe/Informatik); bei anderen kann man auch keine Module belegen (Psychologie) und in WiWi und ReWi kann man Gottseidank sowohl Module belegen als auch Prüfungen ablegen.

Die Fristen 15. Mai und 15. November sind nur relevant, wenn man die Bachelorarbeit bzw. generell die letzte Prüfungsleistung aus dem Bachelor noch im vorherigen Semester abgegeben hat (also bis spätestens 31. März bzw. 30. September). Dann kann man sich sozusagen mitten im Semester vom Bachelor- ins Masterstudium umschreiben lassen. Gibt man seine letzte Prüfungsleistung erst in dem Semester ab, in welchem man schon Mastermodule belegen möchte, bleibt man das ganze Semester im Bachelor eingeschrieben und kann sich erst für das darauffolgende Semester in den Master einschreiben.
Vielen Dank für deine Hilfe bzgl. der Fristen :)
 
Wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es aber doch keinen Zeitdruck, oder? D.h. 3 Jahre Bachelor+2 Jahre Master sind wie 4 Jahre Bachelor und 1 Jahr Master.
So habe ich das - zumindest für ReWi - verstanden, genau. Meine jetzt im WS belegten Module aus dem Master werden dann wenn ich mich für das Sommersemester 2022 in den Master anmelde, rübergezogen (vorausgesetzt, die Prüfungen wurden bestanden) und ich bin dann nur zwei Semester im Master eingeschrieben für die restlichen Module...

Ich fände es auch gut, wenn das an allen Fakultäten möglich wäre. Man kann dann nahtlos vom Bachelor in den Master wechseln und verliert keine Zeit. Ginge das in ReWi nicht, hätte ich mit den ersten Mastermodulen erst im April 2022 beginnen können und von November (Abgabe der Bachelorarbeit) bis dahin dann fast fünf Monate Zwangspause gehabt... So kann ich die restliche Zeit vom WS 2021/22 nach der Abgabe der BA sinnvoll nutzen und schon mal die ersten Mastermodule inkl. Prüfung belegen und abschließen...
 
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