Einsendeaufgaben 1. EA - Abgabe 12.11.2018

Leider bin ich auch was spät, habe heute zwei EAs ausgedruckt, noch zwei Klausurwiderspüche hinzugefügt und alles eingetütet. Morgen früh fahre ich zur Schreibwaren-Postfiliale, lasse mir einen gut lesbaren Stempel auf den Brief machen, dann noch ein Foto mit dem Handy und fertig ist ein eventueller Nachweis.

Probleme mit den Terminen hatte ich noch nie.
 
Nochmal eine eher theoretische Frage, zu der ich aufgrund fehlender Kenntnisse des "Bachelor-/Master-Systems" keine Antwort finde:

Ich habe im ersten Semester 3 Prflichtmodule zu belegen. Pro Modul gibt es 2 bis 4 EAn.

1. Was passiert, wenn ich die Hälfte der EAn pro Modul nicht bestehe, und somit keine Zulassung zur Klausur bekomme? Wie und wann kann ich diese dann wiederholen und wie oft?

2. Was passiert, wenn ich die Abschlussklausur eines der Module nicht bestehe? Muss ich dann im folgenden Semester wieder alle EAn bearbeiten, um zu der Klausur zugelassen zu werden oder behält man die Zulassung, wenn man einmal in dem Modul die notwendige Anzahl an EAn bestanden hat?

Mal wieder Danke im Voraus für eure Antworten!:hopelessness:
 
Zunächst mal musst Du nicht unbedingt die Pflichtmodule in einem Semester belegen und auch nicht die Reihenfolge einhalten.

Zu 1.: Wenn Du die Hälfte aller erforderlichen EAs (1/2, 2/3, 2/4) in dem jeweiligen Modul bestanden hast, dann hast Du die Klausurzulassung. Falls es weniger sind, dann kannst Du die EAs im nächsten Semester nachholen, bis Du die erforderliche Anzahl hast (allerdings nicht zweimal aus dem selben Bereich).
Du kannst das so oft praktizieren wie Du willst. Es gibt Einige, die sich in einem Semester "nur" die Klausurzulassung holen und dann im nächsten Semester die Klausur schreiben. Allerdings hast Du im Semester der Erstbelegung einen "Freischuss" bei den Klasuren, d.h. diese Möglichkeit würde bei der Vorgehensweise entfallen.

Zu 2.: Nein, eine einmal erreichte Klausurzulassung bleibt bestehen.
 
Zunächst mal musst Du nicht unbedingt die Pflichtmodule in einem Semester belegen und auch nicht die Reihenfolge einhalten.

Zu 1.: Wenn Du die Hälfte aller erforderlichen EAs (1/2, 2/3, 2/4) in dem jeweiligen Modul bestanden hast, dann hast Du die Klausurzulassung. Falls es weniger sind, dann kannst Du die EAs im nächsten Semester nachholen, bis Du die erforderliche Anzahl hast (allerdings nicht zweimal aus dem selben Bereich).
Du kannst das so oft praktizieren wie Du willst. Es gibt Einige, die sich in einem Semester "nur" die Klausurzulassung holen und dann im nächsten Semester die Klausur schreiben. Allerdings hast Du im Semester der Erstbelegung einen "Freischuss" bei den Klasuren, d.h. diese Möglichkeit würde bei der Vorgehensweise entfallen.

Zu 2.: Nein, eine einmal erreichte Klausurzulassung bleibt bestehen.

Wie immer, vielen Dank für die ausführliche Antwort!
 
EA kam heute zurück. Haken dran.
Meine auch. 50 Punkte. Bin froh. dass ich bei der sch... Aufgabenstellung und dem SV überhaupt bestanden habe. Das war ja mal gar nichts...
Bin gespannt wie die Fam/Erbr-Augabe ausfällt, die dürfte nach meinem Gefühl ganz gut gewesen sein (aber: sie kam mir viel zu einfach vor, das ist immer ein schlechtes Zeichen.)
 
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