Zunächst mal musst Du nicht unbedingt die Pflichtmodule in einem Semester belegen und auch nicht die Reihenfolge einhalten.
Zu 1.: Wenn Du die Hälfte aller erforderlichen EAs (1/2, 2/3, 2/4) in dem jeweiligen Modul bestanden hast, dann hast Du die Klausurzulassung. Falls es weniger sind, dann kannst Du die EAs im nächsten Semester nachholen, bis Du die erforderliche Anzahl hast (allerdings nicht zweimal aus dem selben Bereich).
Du kannst das so oft praktizieren wie Du willst. Es gibt Einige, die sich in einem Semester "nur" die Klausurzulassung holen und dann im nächsten Semester die Klausur schreiben. Allerdings hast Du im Semester der Erstbelegung einen "Freischuss" bei den Klasuren, d.h. diese Möglichkeit würde bei der Vorgehensweise entfallen.
Zu 2.: Nein, eine einmal erreichte Klausurzulassung bleibt bestehen.