"grundsätzlich" heißt zunächst einmal bei den Juristen, daß es auch Ausnahmen geben kann.
Verbindlich ist für solche Entscheidungen nicht die Privatmeinung von MitarbeiterInnen des Lehrstuhls, sondern die offiziellen Publikationen des Prüfungsamts.
Dort kann man schon seit Jahren regelmäßig lesen, ich zitiere die aktuelle Version, in der Vergangenheit waren die Hinweise meines Erachtens im Wortlaut identisch:
"Hilfsmittel: aktuelle Gesetzestexte: ZPO, BGB und Nebengesetze (z. B. dtv Texte, Nomos
Texte oder Schönfelder: Deutsche Gesetze, Loseblattsammlung) und die im
Jayme/Hausmann, Internationales Privat- und Verfahrensrecht abgedruckten
Gesetzestexte.
Die mitgebrachten Gesetzestexte dürfen zwar Unterstreichungen und
Markierungen einschließlich farbiger Tesa-Lesezeichen, aber keine
Bemerkungen, Eintragungen oder Verweise – auch nicht auf dem Lesezeichen –
enthalten. Das Mitführen von Texten mit derartigen Zusätzen wird als
Täuschungsversuch gewertet. Kommentare und kommentierte Gesetzestexte
sind ebenfalls nicht zugelassen. Gesetzestexte mit allgemeinen Einführungen (z.
B. dtv Texte) dürfen benutzt werden."
Daraus ergibt sich kein Verbot eines selbst genutzten Ausdrucks - auch dieser ist und bleibt ein "aktueller Gesetzestext". Im Zweifel kann man diesen Ausdruck nach der Klausur zum Prüfen an die Klausur antackern (lassen) und darauf vertrauen, daß entweder die Fernuni Vernunft annimmt oder ein Verwaltungsgericht (mal wieder) die Fernuni zur Raison bringen muß.
Ein Täuschungsversuch muß immer auch eine Täuschungsabsicht beinhalten, ich erinnere an die nachträgliche Aufhebung der Täuschungs-"6er" durch das Verwaltungsgericht wegen angeblich unzulässiger Taschenrechner vor einigen Semestern.
Das bedeutet nun nicht, daß man wegen Kleinigkeiten mutwillig einen Konflikt vom Zaun brechen muß oder soll, aber man braucht sich auch nicht gleich ins Bockshorn jagen zu lassen ... von daher sehe ich bei gleicher vorheriger Veröffentlichung der zugelassenen Hilfsmittel keinerlei Raum für eine Prüfungswiederholung oder ein Durchfallen wegen angeblichen Täuschungsversuchs für Damerl.