Sofern du die Klausur in der letzten Zeit und nicht in der Übergangszeit, wo BGB 2/2 und Arbeitsvertragsrecht jeweils 5 ECTS hatten, geschrieben hast, ist dort etwas schiefgelaufen.
Das hat übrigens nicht unbedingt etwas mit unterschiedlichen POs zu tun. Mir wurde damals auf Nachfrage beim PA gesagt, dass man automatisch nach der neuen PO studiert. Also wenn während des Studiums sich die PO ändert, studiert man automatisch nach der neuesten. Es kann aber unter Umständen sein, dass wenn sich die Module verändern (so wie es bei BGB 2 der Fall war), gibt es für "Altstudenten" eine Übergangszeit.