Stoff des Moduls 55105 Arbeitsvertragsrecht WS 2022/23

Dieses [Körperverletzungsdelikt] ist für die ihm
zugedachte Tätigkeit als Käseverkäufer nicht relevant
Wieso? Käseverkäufer hat doch Kundenkontakt, wo es immer Reibereien geben wird. Dort könnte er doch zum Faustrecht neigen :-D
Ich glaube du hattest recht mit Art. 8 I 1, Art. 3 Rom-I-VO😬
Ja, aber nicht mit der verkehrswesentlichen Eigenschaft. Muss aber sagen, dass ich die ML für nicht so gelungen halte.
 
Wieso? Käseverkäufer hat doch Kundenkontakt, wo es immer Reibereien geben wird. Dort könnte er doch zum Faustrecht neigen :-D

Ja, aber nicht mit der verkehrswesentlichen Eigenschaft. Muss aber sagen, dass ich die ML für nicht so gelungen halte.
Ich muss dir in beiden Punkten zustimmen....

Ich finde die Musterlösung gerade an den Punkten zu kurz über die wir am meisten diskutiert haben :D bspw. die grundsätzliche Zulässigkeit dieser Art Vertragsstrafe oder das grundsätzliche Fragerecht mit dem Verschweigen nach 53 BZRG... Da es auf diesen anscheinend sowieso nicht ankommt hätte man ihn m.E. nach aus dem Bearbeitervermek weglassen können... So hatte man das Gefühl man müsste in irgendeiner Form das Fragerecht begründen... Wobei ich immernoch überzeugt bin das bei einem Verkäufer mit Kundenkontakt sehr wohl wichtig ist, dass er nicht bei jeder Kleinigkeit direkt zuschlägt :D

Naja lassen wir uns mal von der Bewertung überraschen... Viel Erfolg allen
 
Ich glaube du hattest recht mit Art. 8 I 1, Art. 3 Rom-I-VO😬
Ja würde ich auch sagen 😂

Wieso? Käseverkäufer hat doch Kundenkontakt, wo es immer Reibereien geben wird. Dort könnte er doch zum Faustrecht neigen
Für mich war die Frage schon zu allgemein, denn ein allgemeines Fragerecht steht ihr nicht zu 🤷🏼‍♀️

Die ML beschäftigt sich weder mit Paragraph 2 des Vertrages, noch mit einem möglichen Eigenschaftsirrtum. Ist aber m.E. durchaus vertretbar darauf einzugehen.

Naja lassen wir uns mal von der Bewertung überraschen... Viel Erfolg allen
Ich bin auch gespannt, 50 Punkte sind bestimmt bei allen irgendwo versteckt :daumen: viel Erfolg :triumphant:

In EA2 beschäftigen wir uns dann mit der Klage. Beim groben Durchlesen fand ich es schon komisch, dass er in Dortmund Klage einreicht und nicht in Hagen. 😄
 
5 Ca 1849/21

Ein Blick wert für die EA 2
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Korrektorin ist ein arbeitgebernahes A........*in (->OLG Düsseldorf), unterstellt mir den Urteilsstil und kreidet in der Marginalia, dann in der Gesamtwertung, ich hätte das „Recht zur Lüge“ nicht thematisiert (steht genau ein Absatz weiter). Der ganze Duktus der Korrektorin ist ein „von oben herab“ und als LLB ist man ja bekanntlich der Amöbe nahe.

77 Punkte :-D
 
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Die Korrektorin ist ein arbeitgebernahes A........*in (->OLG Düsseldorf), unterstellt mir den Urteilsstil und kreidet in der Marginalia, dann in der Gesamtwertung, ich hätte das „Recht zur Lüge“ nicht thematisiert (steht genau ein Absatz weiter). Der ganze Duktus der Korrektorin ist ein „von oben herab“ und als LLB ist man ja bekanntlich der Amöbe nahe.

77 Punkte :-D
Amöben 🤣 Das ich teils den Gutachtenstil nicht angewendet habe, stand bei mir auch. Ich sehe das etwas anders. Gehe mit meiner Korrektur auch nicht ganz konform, aber egal. 72 Punkte - bestanden 👌😅
 
Amöben 🤣 Das ich teils den Gutachtenstil nicht angewendet habe, stand bei mir auch. Ich sehe das etwas anders. Gehe mit meiner Korrektur auch nicht ganz konform, aber egal. 72 Punkte - bestanden 👌😅
Naja, Du hattest aber mit den römischen Verträgen total recht -___-

Schreibst Du die zweite EA?
 
Naja, Du hattest aber mit den römischen Verträgen total recht -___-

Schreibst Du die zweite EA?
Und trotzdem hab ich weniger Punkte 😅
Nein die zweite EA schreibe ich nicht. Das war zeitlich nicht drin leider. Und nur heute schaffe ich es nicht denke ich 🙈☺️
 
Die Musterlösung von der zweiten EA empfinde ich als deutlich gelungener. Hab genau die Probleme thematisiert, aber die ML löst das m.E.n. nach besser als ich.
 
Hallo alle zusammen,

wer schreibt alles die Klausur am 6.3. mit?
Was glaubt ihr was drankommen könnte?

Viel Erfolg ;-)
 
Jaaaaaaa, in Hamburg! Hoffentlich keine AGB-Kontrolle! :panik:
wird das im Bachelormodul überhaupt ausgiebig behandelt ? Ich glaub das ist eher ein Thema für das Wahlfach Arbeitsvertragsgestaltung, oder ? Drück euch die Daumen.
 
Jess, in Hannover.
Gefühlt kommt ein AGG Sachverhalt, da sowohl in der letzten Stunde des Mentoriats nochmal das AGG thematisiert wurde als auch in der Probeklausur ein AGG Problem behandelt wird. Ich schätze mal im Zusammenhang mit einer außerordentlichen Kündigung. Absoluter Klausurklassiker und wird auch in der Probeklausur behandelt.
Die Einsendearbeiten hatten bei meinen letzten Modulen auch nichts mehr mit der eigentlichen Klausur zu tun, deswegen und weil es wirklich Krise und mehr Schuldrecht wäre hoffe ich, dass keine AGB-Kontrolle dran kommt...
Aber wer weiß, viel Erfolg !
 
Hey Leute ich hab da noch eine Frage zur Klausur. Dürfen die Gesetzestexte in der Klausur beschriftete Griffregister haben? Also damit ich bspw AGG oder KündG schneller finden kann?
Danke :-)
 
Jess, in Hannover.
Gefühlt kommt ein AGG Sachverhalt, da sowohl in der letzten Stunde des Mentoriats nochmal das AGG thematisiert wurde als auch in der Probeklausur ein AGG Problem behandelt wird. Ich schätze mal im Zusammenhang mit einer außerordentlichen Kündigung. Absoluter Klausurklassiker und wird auch in der Probeklausur behandelt.
Die Einsendearbeiten hatten bei meinen letzten Modulen auch nichts mehr mit der eigentlichen Klausur zu tun, deswegen und weil es wirklich Krise und mehr Schuldrecht wäre hoffe ich, dass keine AGB-Kontrolle dran kommt...
Aber wer weiß, viel Erfolg !
War im letzten Semester genauso (AGG inhaltlicher Schwerpunkt des letzten Mentoriats, Probeklausur mit AGG und a. o. Kündigung) und geschrieben wurde dann Anfechtung des Arbeitsvertrages (Corona-Impfstatus) und Vergütungserhalt trotz Nichtarbeit. Also nicht so viel reininterpretieren, ist ("leider") nicht wie Schuldrecht BT, wo man in den letzten beiden Einheiten die Klausur schon vorgekaut bekommt.
 
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