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Angemeldet ja, aber ob ich es wirklich durchziehe, weiß ich nicht - hab immer noch das Gefühl, gar nichts zu wissen bzw. alles sofort wieder zu vergessen...Hi, ich hoffe ihr seid alle noch dabei und für die Prüfung angemeldet!
Ich hab mal eine, nicht inhaltliche, Frage zu der ich eure Meinung brauche bzw. vielleicht wisst ihr die Antwort ja:
In einem Beispielsfall (Schwabe, Lernen mit Fällen, Fall 13 S. 139 ff.) geht es darum das R von B ein Auto kauft welches dem E gestohlen wurde. B und R wissen nicht dass das Auto gestohlen ist. R macht notwendige Verwendungen und behält sich, weil E diese nicht zahlen möchte, die Herausgabe vor.
Gefragt ist nach der Rechtslage zwischen E und R, es ist also der Herausgabeanspruch nach 985 zu prüfen.
Jetzt sieht man in diesem Fall ja relativ schnell, dass der E sein Eigentum wegen 935 nicht verloren haben kann.
Theoretisch wäre es ja:
A. Anspruchsgegner ist Besitzer (+) relativ einfach und kurz
B. Anspruchsteller ist Eigentümer --> hier könnte man jetzt prüfen, ob der E nicht sein Eigentum durch den 929 S. 1 i.V.m. 932 verloren hat. Also :
I. dingliche Einigung
II. Übergabe
III. Einigsein im Zeitpunkt
IV. Berechtigung (-) --> Berechtigungsersatz
1. Rechtsgeschäft i.S. eine Verkehrsgeschäft
2. Rechtsscheintatbestand
3. Gutgläubigkeit des Erwerbers
4. Kein Abhandenkommen (-) weil 935...
V. ZE: kein gutgläubiger Erwerb, E ist weiter Eigentümer
Das ist in der Klausur aber eine ellenlange Prüfung nur um am Ende zu dem Ergebnis zu kommen was von vornherein allen klar ist.
Würdet ihr das komplett so im Gutachtenstil prüfen oder von vornherein sagen: Eine Eigentümerstellung des R scheidet wegen 935 aus. Der Schwerpunkt des Falls liegt ja auch eindeutig nicht in der Eigentümerstellung des R...
Danke euch und viel Erfolg in der Klausur :)
Ja gut, das ist häufig so :D stecke auch noch mitten in der Vorbereitung auf Arbeitsvertragsrecht, da sieht es ähnlich aus, aber die Klausur schafft man schon, es ist ja auch noch etwas Zeit!Angemeldet ja, aber ob ich es wirklich durchziehe, weiß ich nicht - hab immer noch das Gefühl, gar nichts zu wissen bzw. alles sofort wieder zu vergessen...
Wie läuft bei dir die Vorbereitung?
In diesem speziellen Fall würde ich tatsächlich nicht die vollständige Prüfung durchziehen, v.a. nicht im Gutachtenstil. Hier wird man ja eigentlich schon im SV darauf gestoßen, möglichst schnell auf § 935 zu kommen.
Ansonsten neige ich aber schon dazu, die Prüfungspunkte zumindest sehr kurz anzusprechen. Allerdings dann nicht zwangsläufig im Gutachtenstil.
Fraglich ist, ob in der Klausur so eine eindeutige Sachlage auftritt, dass man mit diesem Problem konfrontiert wird![]()