Einsendeaufgaben Akteulle EA

G

GelöschterUser2801

abgemeldet
Hallo,
Hat jemand Interesse sich über die aktuelle EA auszutauschen?
 
Ja gerne.
Ich habe allerdings schon beim Obersatz Probleme
 
Geht mir auch so. Und Fälle zum Nachlesen gibt es kaum
 
Schaut Euch die alten EAs an. Die EAs der letzten Semester sind in Moodle im Klausurbereich zu finden. Dann seht ihr wie der Einstieg in die Fallprüfung im IPR-Modul erfolgt. Generell erfolgt die Fallprüfung im IPR bei diesem Lehrstuhl stark schematisiert, so dass es sich sehr lohnt sich den Fallaufbau erstmal mit Hilfe alter EAs anzueignen bevor man die EA angeht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hätte auch Lust mich auszutauschen!
 
Ich fange dann einfach mal an:

I Sachverhalt mit Auslandsberührung (+)

II Materielles Einheitsrecht (-)

III Deutsches Kollisionsrecht
1. Qualifikation --> Außervertragliches Schuldverhältnis --> Rom II-VO
2. Einschlägige Kollisionsnorm (+)
3. Bestimmung des anwendbaren Rechts
a) Rechtswahl nach Art. 14 Rom II-VO
Hier habe ich dann untergebracht, dass er nicht geschäftsfähig ist, und demnach keine Rechtswahl getroffen wurde
b) Anwendung der Art. 4 Rom II-VO


Wie seid ihr vorgegangen?
 
Ich hätte vergleichbar angefangen wie JennyJen.
Hab mich eigentlich an das Schema aus dem Skript gehalten. Hat jmd. noch Vorschläge?

Und wäre es möglich das jmd den Link zu den alten EA, die anscheinend auf Moodle sind, hier zu verlinken - find das iwie nicht?!
 
Vielen Dank @Schnecke, hab’s gefunden :)

Und @JennyJen1988: deutsches Recht anwendbar. Bin am überlegen, ob man das mitnahm alter nicht schon unter der Qualifikation reinbringt ‍♂️
 
Deutsches Recht habe ich auch. Wegen dem Erfolgsort, richtig?
 
Jap. So wie ich das verstanden hab ist nach dem Art. 4 I Rom II-VO das Recht des Staates anzuwenden, in dem der Schaden eintritt, unabhängig davon, in welchem Staat das schadensbegründende Ereignis oder indirekte Schadensfolgen eingetreten ist. Demnach der Erfolgsort und das ist Deutschland.
 
Genau, so habe ich das auch. Und damit ist meine Prüfung zu Ende... Irgendwie "wenig"
 
Dachte ich mir zwar auch, aber im Hinblick das am 08.05 bereits Abgabe ist, kann man das iwie schon nachvollziehen. Und das mit der fehlenden geschäftsfähigkeit hast du dann wie begründet? Mein innerer schweinehund will dann immer aufs BGB zurückgreifen
 
Ich habe was gefunden....

"Die Anforderungen an der geforderten Geschäftsfähigkeit und ob diese konkret erfüllt sind, richtet sich nach Art. 7 EGBGB"

Aber ist das richtig?
 
Verweis von wo? Aber soweit ich im Kopf hab gilt Art 7 dann eben nicht für die deliktsfähigkeit :)
 
Er hat die Äpfel aber in Deutschland reingestopft :)
Kann man Art. 7 dann nicht nehmen?
 
Hallo in die Runde,

Ich sitze gerade auch dran.

Zum Erfolgsort: Ich habe im Sachverhalt gelesen, dass der Schaden kurz nachdem Grenze eintritt. Also eher in Frankreich, oder?
 
Sollte nach der Grenze heißen
 
Ich würde sagen Deutschland, weil da die Rechtsgutverletzung erfolgte.

Und wie und vor allem wo begründet man die Geschäftsunfähigkeit?
 
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