Einsendeaufgaben Aktuelle EA Termin 17.05.2016

Hochschulabschluss
Diplom-Wirtschaftsjurist (FH)
Studiengang
Master of Laws
Hallo liebe Mitstudierende,

der Termin, wo die EA in Hagen sein sollte rückt näher.
Nun lese ich vorwärts und rückwärts und komme irgendwie kaum zu etwas Nennenswertes, was insgesamt 100 Punkte wert wäre?
Wie geht es euch so, habe ich etwas übersehen, oder gibt der Fall wirklich so wenig her?
Ich denke mehr als eine Seite werde ich kaum zusammenschreiben können.

Freue mich auf Antworten :winken:

Viele Grüße
 
Hallo ... Kampfschwein :-)
Was bedeutet denn bei Dir "gibt so wenig her"?
Ich komme auf folgende Ansprüche:
M gegen F
M gegen P
Und in der Abwandlung
P gegen M
Alleine wenn ich das nach FU-Vorgaben formatiere, kommt bei mir mehr als eine Seite raus ;-)
Allerdings hadere ich noch mit dem jeweiligen Einstieg.
Welche Anspruchsgrundlagen prüfst Du?

VG, Dori
 
Hallo,

also ich mache mir schon seid ca. zwei Wochen Gedanken über diese EA2. Und bei mir dreht sich die gesamte EA nur um § 426 BGB. Ich bin jetzt mit der Prüfung M gegen F fertig und habe gestern mit M gegen P angefangen (alles mit § 426). Wobei sich bei mir M gegen P bereits schon bei der Prüfung von M gegen F und der Rechtsfolge aus § 426 Abs. 2 erklärt hat.

Also noch das Problem P gegen M. Darüber habe ich mir nur grobe Gedanken gemacht. § 426 scheitert hier bei mir bisher wegen der Gesamtschuldner.

Ingesamt habe ich für meine Verhältnisse schon sehr ausführlich geschrieben und bisher gerade mal 5 Seiten zusammen. Ich glaube eine EA sollte auf 10 Seiten zu lösen sein?

Allerdings habe ich gestern schon überlegt, ob ich überhaupt abgebe. Da mich diese Art der Aufgabenbearbeitung überhaupt nicht zufrieden stellt und ich es für mich schon fast eine Verschwendung meiner Zeit darstellt. Ich mache mir wochenlang Gedanken über einen Fall um dann ca. 8 Wochen später zu erfahren ob es richtig oder falsch ist. Im Skript steht ja mal wieder nichts zu diesem Fall. Oder habe ich etwas übersehen?

Vielleicht hat ja noch jemand einen Tipp?

Viele Grüße
 
Guten Abend,
bei M gegen P prüfe ich bei dem Forderungsübergang auch den Übergang der Bürgschaft und damit kann P in Anspruch genommen werden (frag mich aber noch nicht nach den Paragrafen :unsure:).
Bei der Abwandlung sehe ich das Problem, dass P ausdrücklich nur für die Mietschulden der F bürgen will. Die Höhe der Bürgschaft im Außenverhältnis kann erstmal nicht das Problem von M sein, oder liegt das hier im Außenverhältnis an der Akzessorität und im Innenverhältnis, da Gesamtschuld, gibt es dann doch einen Anspruch?
:panik:

Wenn Du schon geschrieben hast, würde ich es auch abgeben. Die Musterlösungen kannst Du ca 2 Wochen nach Abgabe von der Seite runter laden, wo Du auch die Aufgaben her hast. Im Moodle MMZ gibt es einen kleinen Beitrag über die Erstellung von EA.
Die EA, deren Sachverhalte oder §§ der Anspruchsgrundlagen findet man nicht immer in den KE wieder, aber das ist normal. Wenn man sich das Modulhandbuch LLM durchliest, passt das schon eher zusammen. Generell gibt es keine Falltutorien oder Übungen, die genau auf den jeweiligen Kurs abgestimmt sind. Aufbauschemata muss man sich auch zusammensuchen.
Das "Problem" wurde in der Zwischenzeit auch von der Fachschaft erkannt und die versuchen mit entsprechenden Wochenendveranstaltungen gegenzusteuern. "Problem" deswegen in Anführungszeichen, weil es Lehrstühle gibt, die betonen, dass es hier um wissenschaftliches Arbeiten geht und man sich Dinge selber erarbeiten muss vs. den Studenten, die sich, gerade am Anfang, mehr "an-die-Hand-nehmen" wünschen.
Ich helfe mir meistens mit Fallbüchern (hemmer, niederle), den Studienkommentaren aus dem Beck-Verlag oder Artikeln aus Jura-Zeitschriften weiter. Manchmal auch einfach googeln. Vorlesungen von der LMU als podcast reinziehen. Es gibt mittlerweile viel Material online.
Über die Art, Intensität und Güte der Betreuung insgesamt kann man sicherlich unterschiedlicher Meinung sein. Ich finde das Preis-/Leistungsverhältnis der Fernuni unschlagbar und fand mich bei meiner SA/BA auch sehr gut aufgehoben. Andere machen an der Stelle vielleicht mehr, das spiegelt sich dann meistens in den Gebühren wieder. Und an Ende des Tages, for f***s sake, Sunshine, that's why they call it FERNstudium :allsmiles:

Just keep swimming!
Dori
 
Hallo zusammen,
ich finde, diese EA hat es echt in sich. Ich habe mich aber mittlerweile durch den Grundfall gekämpft und folgende Ansprüche geprüft und bejaht:
1. M gegen F gem. § 426 I 1 BGB (+)
2. M gegen F gem. §§ 426 II 1, 535 II BGB (+)
beide Ansprüche stehen selbständit nebeneinander
3. M gegen P gem. §§ 765 I, 535 II BGB iVm. §§ 426 II 1, 401 I BGB (+)
Jetzt brüte ich gerade über die Abwandlung, dort prüfe ich
P gegen M aus §§ 535 II, 765,774 I 1 BGB
Hierzu gibt es einen Meinungsstreit, ob und inwieweit der Forderungsübergang möglich ist. Hat hier jemand einen Tipp, wo eine gute Darstellung in der Literatur, Kommentat,... dazu zu finden ist?
Viele Grüße
Birgit
 
Hallo Birgit,
1 - 3 habe ich wie Du. Beim gesetzlichen Forderungsübergang noch den §412 mit dazu nehmen.
Für die Abwandlung habe ich ein Urteil vom BGH gefunden: BGHZ 46, 14. Ansonsten Palandt 774, Rn 7.
Just keep swimming!
Dori
 
Hallo zusammen,
ich habe die Korrektur der EA zurück und bin doch etwas verwundert. Die Punkte mal beiseite gelassen (auch da hätte ich mehr erhofft), finde ich die Kommentierungen seltsam. Ich bin ja einiges von der FU gewohnt, aber mit dieser Korrektur kann ich null anfangen. Wer von euch hat die Korrektur bereits zurück und möchte mal Lösungen vergleichen?
Just keep swimming!
Dori
 
Hallo Dori,

also bei mir war die Korrektur auch nicht gut. Ich habe das jetzt aber daheim. Ich kann, wenn es dir noch reicht, im September mal drüber schauen.

Grüße
 
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