Schnecke
Tutorin und Forenadmin
Das kapiere ich jetzt nicht. Was bringt es Dir bzw. den ebenfalls noch Skriptlosen Kommilitonen, wenn der Fristbeginn für die Bearbeitung der EAs erst mit dem Versand der Unterlagen beginnt? Das Fristende ist doch das relevante und dass sich das verschiebt, davon schreibst Du nichts. Und da die EAs ja seit diesem Semester nicht mehr per Post versendet werden, sondern online heruntergeladen werden müssen, ist der Erhalt der ReWi-EAs - anders als bisher - auch nicht mehr von Versandproblemen betroffen.Hab gerade mit dem Lehrstuhl für BGB III gesprochen, und Hr. Dr. Wick ist wohl für BGB III nicht zuständig, hat aber mitgeteilt, dass der Fristbeginn für die Bearbeitung der EA mit dem Versand der Unterlagen erst beginnt zu laufen.
Er hat sogar extra noch mit dem Versand gesprochen und angeregt, dass diese Info dann nochmals per E-Mail an alle Studierenden rausgehen sollte, damit es dann nicht irgendwann zu glühenden Telefondrähten bei den betroffenen Lehrstühlen kommt.
Jetzt schaun mer mal...