Infos und Tipps Aktuelles von der FU zum BA-Kuwi

Nicht vergessen:
Morgen ist Deadline für die Prüfungsanmeldung für das SS 2013!!!
 
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Vielleicht ist es auch schon irgendwo geschrieben worden oder allgemein bekannt.
 
Er ist ja Jahrgang '48, er darf wahrscheinlich gar nicht länger. Ich bin gespannt, wer Nachfolger wird.
 
Ich meine auch, mit 65 Lebensjahren lassen die sich in der Regel emeritieren.
 
Spannend. Vielleicht passt das ja mit der Emeritierung von Wendt, obgleich die Stellen natürlich heiß umworben sind...
 
Tja, an puren Zufall glaube ich auch nicht wirklich. ;-)
Aber mal sehen...
 
ACHTUNG: Das Modul W3 wird nur noch bis einschließlich SS 2014 angeboten!
Danach werden nur noch Studierende, die die Prüfung nicht bestanden haben, im WS 2014/15 und im SS 2015 zur Wiederholungsprüfung zugelassen.
 
Danke, sehr aufmerksam! Hab's schon geändert... es hätte natürlich richtigerweise "W3" heißen sollen. :paperbag:
 
Da tut sich ja wieder einiges bei den Literaten!
 
Das betrifft nicht nur den BA KuWi, aber interessant für alle Studis: Die neue Gebührenordnung!!!!

Sie tritt zum 1. Dezember 2013 in Kraft, was bedeuten dürfte, dass die Abmeldegebühren von Prüfungsleistungen schon für die kommenden Prüfungen gelten. Also noch mehr Termine, die man sich merken muss. Allerdings bin ich gespannt, wie die Umsetzung der Gebühren bei KuWi-HAs aussieht. Hier der genaue Wortlaut:

http://www.fernuni-hagen.de/imperia/md/content/arbeiten/satzungen/2013/amtlmit_10_2013.pdf

Eine allgemeine Diskussion gibt es auch hier:

http://www.fernuni-hilfe.de/thema/neue-gebührenordnung.4217/#post-54303
 
Zuletzt bearbeitet:
Beachtet bitte in diesem Zusammenhang die neue Frist für die kostenlose Klausurabmeldung an der FernUni Hagen: Bisher konnte man sich bis zwei Wochen vor der Klausur kostenlos wieder abmelden, ab 01.12.2013 ist dies nur noch bis 4 Wochen vorher kostenlos möglich. Danach wird eine Gebühr von 25 EUR fällig.

An dieser Stelle möchte ich auch alle, die an einem österreichischen Studienzentrum eine Klausur schreiben möchten, nochmals gesondert darauf hinweisen, dass dafür ab sofort zwei Prüfungsanmeldungen (!!!) nötig sind. Es ist sowohl eine
  • Anmeldung über das Prüfungsportal der FernUni Hagen als auch eine weitere
  • Anmeldung für einen österreichischen Prüfungsort über www.fernstudien.jku.at
erforderlich!!!
Nähere Infos dazu findet ihr auch hier:
http://www.fernuni-hilfe.de/thema/selbstbehalt-für-österr-studienzentren.552/#post-54383
 
Ja, ohne Worte. Das ist eben Österreich. :inthebush:
 
Und wie ist das dann bei HAs und Mündlichen? Bisher war meines Wissens eine mündliche Prüfung recht kurzfristig mit dem Prüfer verschiebbar... Oder war das nur ermessensache?
 
Und wie ist das dann bei HAs und Mündlichen? Bisher war meines Wissens eine mündliche Prüfung recht kurzfristig mit dem Prüfer verschiebbar... Oder war das nur ermessensache?

Ne, das war nicht Ermessenssache. Aber ab jetzt gilt halt:
Entweder Attest, dann braucht man nicht zu bezahlen, ansonsten 4 Wochen vorher abmelden. Danach ist dann die Gebühr fällig.

Allerdings habe ich auch keinen Schimmer, was als Prüfungstermin bei den HAs zählt.:dejection: Denn nach Anmeldung beim Prüfungsamt ist ja eine Abmeldung nicht mehr möglich.

Obwohl: das mit den Klausuren hatten wir schon mal (wenn ich mich recht erinnere). Allerdings gab´s da keine Gebühren bzw. nicht so hoch. *grübel*
 
Eben, wenn ich eine HA im Prüfungsamt gemeldet bekommen habe von der Prof, dann is eh nur noch Rücktritt mit Attest möglich. Also was nun? Gilt die 4 Wochen Frist dann schon ab allg. Prüfungsanmeldung?

Und Mündliche auch nur noch mit 4 Wochen Frist?


Die Rechnungen in der oben genannten Forumsdiskussion mit dem Bsp Studiernegang WiWi (glaub ich) ist aber nicht zutreffend auf KuWi oder?
Ich hab früher pro Modul 8SWS = 160€ + 11€ AStA = 171€ gezahlt
Jetzt würd ich 50€ + 11€ + 100€ (12,50€x8SWS) = 161€ zahlen

Teuer ist vor allem das Wiederholen und Pausieren für KuWi oder wie?
 
Ja, ich denke für HA's kommt das so nicht zur Anwendung. Denn einen "Prüfungstermin" hat man ja erst mit der Anmeldung der HA durch den Prüfer beim Prüfungsamt bzw. mit der offiziellen Zustellung des HA-Themas von Seiten des Prüfungsamtes. Und dann ist eine Abmeldung ohnehin nicht mehr möglich.
 
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