Guten Morgen,Bevor du die Option Hagen völlig verwirfst: Was hält dich davon ab, in NRW die Prüfungen zu machen? Effektiv muss man ja nur für die Klausuren vor Ort sein und für die mündliche Prüfung - gegebenenfalls noch für das Abschlussseminar im universitären Schwerpunkt, wobei es da ganz auf den Lehrstuhl ankommt.
Sicherlich ist das Besondere Verwaltungsrecht von Bundesland zu Bundesland verschieden, aber wenn du in Hagen NRW-Recht lernst, dann kannst du dich sicherlich auch recht zügig in das Besondere Verwaltungsrecht deines Bundeslandes einarbeiten, wenn du es später tatsächlich brauchen solltest. Jedenfalls im Vergleich NRW und MV habe ich nur geringfügige Unterschiede festgestellt (und das trotz Aufgabendualismus im einen und Aufgabenmonismus im anderen Bundesland).
Ins Referendariat kannst du in deinem Bundesland auch gehen, wenn du die erste juristische Prüfung in NRW abgelegt hast. In Thüringen ist das doch auch nicht so arg mit den Wartezeiten oder? Das wäre sonst noch ein Argument für ein Studium vor Ort, da man dann teilweise bei der Platzvergabe bevorzugt wird.
wie oben geschrieben wurde, kann ich leider eben nicht in Thüringen das Ref. machen wenn ich in NRW studiert habe.
In Thüringen kann ich das Ref. nur machen wenn ich in Thüringen auch das 1. Staatsexamen gemacht habe
Damit stirbt für mich der Hagen Traum.😣
Lieben Dank trotzdem für eure Unterstützung 🤗