Anerkennung Pflichtpraktikum

Bevor du die Option Hagen völlig verwirfst: Was hält dich davon ab, in NRW die Prüfungen zu machen? Effektiv muss man ja nur für die Klausuren vor Ort sein und für die mündliche Prüfung - gegebenenfalls noch für das Abschlussseminar im universitären Schwerpunkt, wobei es da ganz auf den Lehrstuhl ankommt.
Sicherlich ist das Besondere Verwaltungsrecht von Bundesland zu Bundesland verschieden, aber wenn du in Hagen NRW-Recht lernst, dann kannst du dich sicherlich auch recht zügig in das Besondere Verwaltungsrecht deines Bundeslandes einarbeiten, wenn du es später tatsächlich brauchen solltest. Jedenfalls im Vergleich NRW und MV habe ich nur geringfügige Unterschiede festgestellt (und das trotz Aufgabendualismus im einen und Aufgabenmonismus im anderen Bundesland).
Ins Referendariat kannst du in deinem Bundesland auch gehen, wenn du die erste juristische Prüfung in NRW abgelegt hast. In Thüringen ist das doch auch nicht so arg mit den Wartezeiten oder? Das wäre sonst noch ein Argument für ein Studium vor Ort, da man dann teilweise bei der Platzvergabe bevorzugt wird.
Guten Morgen,

wie oben geschrieben wurde, kann ich leider eben nicht in Thüringen das Ref. machen wenn ich in NRW studiert habe. :unsure:

In Thüringen kann ich das Ref. nur machen wenn ich in Thüringen auch das 1. Staatsexamen gemacht habe :panik::panik:

Damit stirbt für mich der Hagen Traum.😣

Lieben Dank trotzdem für eure Unterstützung 🤗
 
Guten Morgen,

wie oben geschrieben wurde, kann ich leider eben nicht in Thüringen das Ref. machen wenn ich in NRW studiert habe. :unsure:

In Thüringen kann ich das Ref. nur machen wenn ich in Thüringen auch das 1. Staatsexamen gemacht habe :panik::panik:

Das wäre ja fast ein Skandal :D Wo hast du die Information denn her? Um ehrlich zu sein, wäre ich ausgesprochen verwundert, wenn Thüringen da sein sehr eigenes Süppchen kocht
 
Ich habe mir gerade mal die Prüfungsordnung für Thüringen angesehen. Hast du bei deiner Studienplanung § 13 II s. 3 PO im Blick?

(2) Die Regelstudienzeit beträgt neun Studienhalbjahre. Mindestens zwei Jahre müssen auf ein Studium an einer Universität im Geltungsbereich des Deutschen Richtergesetzes entfallen. Das der staatlichen Pflichtfachprüfung unmittelbar vorausgehende Studienjahr ist an der Universität des Prüfungsortes abzuleisten.

Das bedeutet, dass du an eine Thüringische Uni wechseln musst, um in Thüringen dein Examen zu schreiben!
Siehe oben :belehren::cautious:
 
Genauso ist es.

Für das zweite Examen meldet man sich ja beim OLG an, da gibt es keine Unigeschichte mehr, das ist Geschichte.

Ob es Voraussetzungen für die Anmeldung beim Referendariat gibt, solltest du beim gewünschten OLG in Thüringen nachfragen.
 
Guten Morgen,

wie oben geschrieben wurde, kann ich leider eben nicht in Thüringen das Ref. machen wenn ich in NRW studiert habe. :unsure:

In Thüringen kann ich das Ref. nur machen wenn ich in Thüringen auch das 1. Staatsexamen gemacht habe :panik::panik:

Damit stirbt für mich der Hagen Traum.😣

Lieben Dank trotzdem für eure Unterstützung 🤗
Das ist quatsch, man kann überall das Ref machen, ist völlig üblich, das Ref in einem anderen Bundesland zu machen.
 
Ach so, ich dachte mit JPA ist das Prüfungsamt der FernUni gemeint. :haumichwech::haumichwech:
Ich wohne in Weimar/Thüringen. Wonach richtet sich die Zuständigkeit?
Vielen Dank für den Hinweis.
Wenn du dan der FernUni studierst, willst du ja sicher dein Examen auch in NRW ablegen, oder? Dann würde ich mich beim Praktikum auch an das JPA in NRW wenden. Wenn du dein Examen in Thüringen machen möchtest, dann ist das JPA in Erfurt zuständig.
 
Dann bedeutet staatlichen Pflichtfachprüfung 1. Staatsexamen, richtig ? :bugeye::ohyeah:
Nein, nicht ganz. Das 1. Staatsexamen (Neu: "Erste Juristische Prüfung") besteht aus der staatlichen Pflichtfachprüfung und dem universitäten Schwerpunkt.

wie oben geschrieben wurde, kann ich leider eben nicht in Thüringen das Ref. machen wenn ich in NRW studiert habe. :unsure:
Das ist falsch. Wenn Du in NRW studiert hast, kannst Du Deine EJP nicht in Thüringen ablegen, wohl aber in NRW. Für das Referendariat (amtlich: "juristischer Vorbereitungsdienst") benötigst Du gemäß § 33 III ThürJAPO (Hervorhebung von mir):
  1. ein vom Bewerber eigenhändig geschriebener und unterschriebener Lebenslauf,
  2. je zwei beglaubigte Kopien der Geburtsurkunde des Bewerbers sowie gegebenenfalls seiner Heiratsurkunde und der Geburtsurkunden seiner Kinder,
  3. zwei beglaubigte Kopien des Zeugnisses über die erste Prüfung,
  4. zwei Lichtbilder aus neuester Zeit,
  5. die schriftliche Versicherung des Bewerbers, gesund zu sein,
  6. der Nachweis, dass ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes zur Vorlage bei der obersten Dienstbehörde beantragt wurde.
Ich sehe da nichts, was ein Problem sein sollte. Ein Zeugnis über die erste Prüfung (EJP) bekommst Du auch in NRW. Ich sehe auch sonst im ThürJAPO keine Forderung, die EJP in Thürigen abgelegt zu haben. Das würde auch die einheitliche Struktur in Deutschland ad absurdum führen...

Ich würde an Deiner Stelle folgenden Ablauf planen:
  1. Studium EJP an der FernUni Hagen mit Schwerpunkt
  2. (Erste) Staatsprüfung am OLG Hamm, damit Abschluss EJP
  3. Rechtsreferendariat in Thüringen
  4. Zweite Staatsprüfung in Thüringen
Das Pflichtpraktikum musst Du dann natürlich nach NRW-Recht ableisten. Das heißt: zwei Blöcke mit je mindestens 4 Wochen (Verwaltung, Rechtspflege) und optional ein dritter Block mit maximal 4 Wochen (freie Wahl).
 
Nein, nicht ganz. Das 1. Staatsexamen (Neu: "Erste Juristische Prüfung") besteht aus der staatlichen Pflichtfachprüfung und dem universitäten Schwerpunkt.


Das ist falsch. Wenn Du in NRW studiert hast, kannst Du Deine EJP nicht in Thüringen ablegen, wohl aber in NRW. Für das Referendariat (amtlich: "juristischer Vorbereitungsdienst") benötigst Du gemäß § 33 III ThürJAPO (Hervorhebung von mir):
  1. ein vom Bewerber eigenhändig geschriebener und unterschriebener Lebenslauf,
  2. je zwei beglaubigte Kopien der Geburtsurkunde des Bewerbers sowie gegebenenfalls seiner Heiratsurkunde und der Geburtsurkunden seiner Kinder,
  3. zwei beglaubigte Kopien des Zeugnisses über die erste Prüfung,
  4. zwei Lichtbilder aus neuester Zeit,
  5. die schriftliche Versicherung des Bewerbers, gesund zu sein,
  6. der Nachweis, dass ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes zur Vorlage bei der obersten Dienstbehörde beantragt wurde.
Ich sehe da nichts, was ein Problem sein sollte. Ein Zeugnis über die erste Prüfung (EJP) bekommst Du auch in NRW. Ich sehe auch sonst im ThürJAPO keine Forderung, die EJP in Thürigen abgelegt zu haben. Das würde auch die einheitliche Struktur in Deutschland ad absurdum führen...

Ich würde an Deiner Stelle folgenden Ablauf planen:
  1. Studium EJP an der FernUni Hagen mit Schwerpunkt
  2. (Erste) Staatsprüfung am OLG Hamm, damit Abschluss EJP
  3. Rechtsreferendariat in Thüringen
  4. Zweite Staatsprüfung in Thüringen
Das Pflichtpraktikum musst Du dann natürlich nach NRW-Recht ableisten. Das heißt: zwei Blöcke mit je mindestens 4 Wochen (Verwaltung, Rechtspflege) und optional ein dritter Block mit maximal 4 Wochen (freie Wahl).
Herzlichen Dank für deine Antwort! :-) Mit einem Pflichtpraktikum von mindestens 8 Wochen in NRW scheidet das Studium halt für mich als in Thüringen Berufstätige aus.:wall:
 
Herzlichen Dank für deine Antwort! :-) Mit einem Pflichtpraktikum von mindestens 8 Wochen in NRW scheidet das Studium halt für mich als in Thüringen Berufstätige aus.:wall:
Wir wollen Dich hier wirklich nicht überreden. Aber das hast Du falsch verstanden. Du musst das Praktikum nach NRW Recht machen, was aber überall möglich ist. Ich habe meine Praktika beispielsweise in Bayern gemacht, was überhaupt kein Problem war. Der Ausbilder muss einfach den NRW Vordruck unterschreiben.
 
Herzlichen Dank für deine Antwort! :-) Mit einem Pflichtpraktikum von mindestens 8 Wochen in NRW scheidet das Studium halt für mich als in Thüringen Berufstätige aus.:wall:
Das Praktikum muss nicht in NRW, nur nach NRW-Recht durchgeführt werden. Du kannst das Praktikum sogar im Ausland machen - sprast dann in bestimmten Fällen sogar den eigentlich zusätzlich nötigen "Sprachschein".

Im Detail brauchst Du:
1. mindestens 4 Wochen Verwaltungspraktikum:
Das Verwaltungspraktikum kann bei Kommunal-, Landes- oder Bundesbehörden, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie bei überstaatlichen, zwischen-staatlichen oder ausländischen Behörden abgeleistet werden.
2. mindestens 4 Wochen Rechtspflegepraktikum:
Das Praktikum im Bereich der Rechtspflege findet bei einem Gericht, bei einer Staatsanwaltschaft, in einem Notariat, bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt oder in einem Unternehmen der freien Wirtschaft statt. Ein Praktikum in einem Unternehmen der freien Wirtschaft ist in der Rechtsabteilung des Unternehmens unter Leitung einer Volljuristin/eines Volljuristen abzuleisten.
3. maximal 4 Wochen Praktikum nach Wahl:
Das sog. „Wahlpraktikum“ der praktischen Studienzeit nach § 8 Abs. 3 Satz 1 Var. 3 JAG NRW von maximal vier Wochen kann bei allen Stellen abgeleistet werden, die eine sachgerechte Ausbildung mit Blick auf das Berufsbild der Volljuristin/des Volljuristen ermöglichen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, dass die Ausbildung von einer Volljuristin/einem Volljuristen geleistet wird. Sofern die Ausbildung nicht von einer Volljuristin/einem Volljuristen geleitet wird, ist von der Praktikumsstelle zu bescheinigen, dass eine sachgerechte Ausbildung mit Blick auf das Berufsbild der Volljuristin/des Volljuristen erfolgte.
Quelle für alle 3 Zitate:

Im Merkblatt des JPA Hamm heißt es dann zum Ausland:
Die praktische Studienzeit kann im Ausland abgeleistet werden, nämlich bei überstaatlichen, zwischenstaatlichen oder ausländischen Ausbildungsstellen oder einer ausländischen Rechtsanwältin oder einem ausländischen Rechtsanwalt. Die Teilnahme an einer mindestens vier Wochen dauernden praktischen Studienzeit im fremdsprachigen Ausland gilt in der Regel als Nachweis der für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung erforderlichen Fremdsprachenkompetenz.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wir wollen Dich hier wirklich nicht überreden. Aber das hast Du falsch verstanden. Du musst das Praktikum nach NRW Recht machen, was aber überall möglich ist. Ich habe meine Praktika beispielsweise in Bayern gemacht, was überhaupt kein Problem war. Der Ausbilder muss einfach den NRW Vordruck unterschreiben.
Danke Tim. Ich bin allen hier sehr dankbar für eure Hilfe! Genau diese Fragen konnte mir halt bei der Studienberatung keiner so präzise beantworten wie ihr hier! :danke:
 
Noch ein Hinweis dazu:

Diese Fragenn nie an die Fernuni stellen, sondern beim OLG klären, bei welchem du die EJP ablegen willst. Das kann ja Hamm, Köln oder Düsseldorf sein.

Die kennen sich da aus und haben im Zweifel auch geringfügig abweichende Regelungen.
 
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