Allgemeine Infos Anfechtung nach 123 BGB

Ort
Passau
Studiengang
Bachelor of Laws
Hallo ihr lieben,

ich brauche heute eure Hilfe bzw. Meinung.

Ein Kaufvertrag wird gem. Paragraph 123 BGB erfolgreich angefochten.
Da es sich um einen immobilenkaufvertrag handelt, wurde dieser vor einem Notar geschlossen.
Zwei Tage vor Anfechtung wurde die Gebührenrechnung des Notars bereits vom anfechtenden an den Notar überwiesen.
Der Notar nahm also erst nach Zahlung der Gebühr von der Anfechtung Kenntnis.
Da ja durch Anfechtung der Kaufvertrag von Anfang an als nicht zu sehen ist, hat der Notar die Gebühren ja nun zu Unrecht erhalten.
Muss nun der Notar die Gebühren an den anfechtenden zurück erstatten oder muss der anfechtende die Gebühren vom anfechtungsgegner verlangen?!?!

Und noch eine wichtige Frage, wie nennt sich der Vertrag der erneut beim Notar zur rückabwicklung geschlossen werden muss?! Aufhebungsvertrag?!

Es steht übrigens im aufhebungsvertrag, dass sämtliche geleisteten kosten und auch offene Kosten vom anfechtungsgegner zu tragen bzw. Zu erstatten sind.


Ihr würdet mir mit eurer Einschätzung sehr behilflich sein

Besten Dank im Voraus und einen tollen Sonntag
 
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