Allgemeine Infos Anrechnung von Mastermodulen EJP

Hochschulabschluss
Bachelor of Laws
2. Hochschulabschluss
Master of Laws
Studiengang
Erste Juristische Prüfung
Wer den Master in Hagen gemacht hat, kann sich ggf. Module anrechnen lassen.

Mir wurde bislang folgendes angerechnet:

- EM Familien- und Erbrecht: Durch MMZ - die Anrechnung erfolgt wohl aber nur, wenn man in der Klausur Familienrecht hatte.

- EM Öffentliches Recht: Durch Bauen und Planen in der Kommune
 
Strafrecht Vertiefung (BoL) kann man für EM Strafrecht anrechnen lassen.
 
Hallo,
ich konnte mir jetzt das Grundmodul für Strafrecht aus dem Master für das EM Strafrecht im EJP anrechnen lassen.
 
Hallo zusammen,

Das Modul Rechtsgeschichte 55305 aus dem LL.M. dürfte wohl für das Modul EM Rechtsgeschichte 55501 aus dem EJP anrechenbar sein?
Allerdings hat das Modul im LL.M. einen Workload von 300h und bei dem EJP "nur" 150h....

Es wäre toll, wenn wir hier gemeinsam alle Überschneidungsmöglichkeiten der beiden Studiengänge, welche auch durch das Prüfungsamt anerkannt werden, finden könnten.

Evtl. gibt es ja einige welche bereits beide Studiengänge zeitgleich belegen....
 
Hallo zusammen,

Das Modul Rechtsgeschichte 55305 aus dem LL.M. dürfte wohl für das Modul EM Rechtsgeschichte 55501 aus dem EJP anrechenbar sein?
Allerdings hat das Modul im LL.M. einen Workload von 300h und bei dem EJP "nur" 150h....

Es wäre toll, wenn wir hier gemeinsam alle Überschneidungsmöglichkeiten der beiden Studiengänge, welche auch durch das Prüfungsamt anerkannt werden, finden könnten.

Evtl. gibt es ja einige welche bereits beide Studiengänge zeitgleich belegen....

Moin,

Mit MM Rechtsgeschichte bekommt man EM Rechtsgeschichte ausradiert...nur umgekehrt geht das wegen dem Workload nicht
 
Mündlich habe ich die Information bekommen, dass MMRechtsgeschichte auf EM Grundlagen angerechnet werden kann, was aber wohl nicht gerne gesehen wird, da es nicht Ziel und Zweck ist einzelne Mastermodule zu belegen und diese dann z.B. bei EM anzurechnen. Anrechnung dürfte mithin unproblematisch sein. Dennoch bitte immer vorher beim PA fragen. Von Zeit zu Zeit gibts Änderungen in der PO. So konnte man früher den Master bereits früh im Studium BoL beginnen und an den Klausuren für den Master schreiben. Hier gibt es nun Einschränkungen.
 
Mündlich habe ich die Information bekommen, dass MMRechtsgeschichte auf EM Grundlagen angerechnet werden kann, was aber wohl nicht gerne gesehen wird, da es nicht Ziel und Zweck ist einzelne Mastermodule zu belegen und diese dann z.B. bei EM anzurechnen. Anrechnung dürfte mithin unproblematisch sein. Dennoch bitte immer vorher beim PA fragen. Von Zeit zu Zeit gibts Änderungen in der PO. So konnte man früher den Master bereits früh im Studium BoL beginnen und an den Klausuren für den Master schreiben. Hier gibt es nun Einschränkungen.

Grundsätzlich richtig. Ich kenne den, der sich das so hat anrechnen lassen. Man sieht aber auch, dass die Uni versucht andere Anrechnungen zu verhindern. Ich schätze mal, dass deswegen Kommunal und Baurecht aus dem Master verschwindet
 
Kann man sich eine bestandene Schwerpunktbereichsprüfung aus dem Fachbereich "historische und philosophische Grundlagen des Rechts" als Mastermodul Rechtsgeschichte oder Rechtsphilosophie anrechnen lassen?
 
Kann man Seminarscheine aus dem Bereich Rechtsgeschichte/Rechtsphilosophie aus dem klassischen Jurastudium als Äquivalent für das Mastermodul Rechtsgeschichte oder Rechtsphilosophie anrechnen lassen?
 
Hallo zusammen,
jetzt ist der Thread bereits etwas älter, aber ich versuche mal mein Glück. Wie schaut es mit der Anrechnung von z. B. Master-Modulen auf die Vertiefungsmodule aus? Mich irritiert, dass die Vertiefungsmodule in dem Antrag auf Anrechnung nicht aufgelistet sind...
 
Mich irritiert, dass die Vertiefungsmodule in dem Antrag auf Anrechnung nicht aufgelistet sind...
Hej Tickle, ich habe zwar keine Erfahrung mit der Anrechnung dieser Module, vermute aber, dass eine Anrechnung nicht vorgesehen ist, da die Vertiefungsmodule selbst im EJP-Studium freiwillig belegt werden können, aber eben nicht müssen - eine Anrechnung ist daher unnötig.
 
Liebe Jule, merci für die schnelle und nette Antwort! Das macht Sinn, mich hat nur gewundert, dass in dem Fach auch Klausuren stattfinden, daher dachte ich, es ist verpflichtend.

Selbe Frage nochmal zum SPB, hier ist auf dem Antrag auch nichts angegeben, aber könnte mir vorstellen, dass vielleicht einzelne Wahlpflichtmodule aus dem LLM angerechnet werden können. Hat hierzu jmd Erfahrung?
 
Hej Tickle, ich habe zwar keine Erfahrung mit der Anrechnung dieser Module, vermute aber, dass eine Anrechnung nicht vorgesehen ist, da die Vertiefungsmodule selbst im EJP-Studium freiwillig belegt werden können, aber eben nicht müssen - eine Anrechnung ist daher unnötig.
Das ist bisher an mir vorbei gegangen :ohyeah: ich sollte mich wohl dringend mehr auf die Organisation und Planung meines Studiums konzentrieren :whistling: könntest du mir vielleicht einen Hinweis geben, wo ich etwas dazu finde?
 
Weiß jemand was von der umgekehrten Reihenfolge? Also Mastermodule anrechnen lassen, wenn man vorher das ganze LL.B./EJP Programm gemacht hat?

- EM Grundlagen auf MM Rechtsgeschichte? Wohl nein, weil 5 und 10 ECTS?!

- MM Zivilrecht: Teil 1-3 sind EXAKT die gleichen Skripte wie EM Familienrecht mit 5 ECTS und VM Zivilrecht mit 5 ECTS, sind schon 10 ECTS. Teil 4: Aktuelle Probleme aus dem Privatrecht ist halt so ne Sache

- MM Strafrecht: Das Gebiet, in dem quasi alle Klausuren da geschrieben werden, ist allgemeines Strafrecht wie in EM Strafrecht. Sogar die Videos und Folien sind gleich. Strafrechtstheorie kam bissel in Propädeutikum, aber echt viel davon wie das Kantt-Zeugs und Feuerbach kam auch schon in EM Grundlagen

- MM Verfahrensrecht: Teil 1 kann man doch schon aus ZPO, Teil 2 Verwaltungsrecht AT, Teil 3 aus dem SPB Jugendstrafrecht und Strafverfahrensrecht (sofern man es belegt hat) zusammen mit Einführung in das Strafrecht

Jedenfalls etwas wirklich Neues ist da nicht dabei für die EJPler.
 
Das ist bisher an mir vorbei gegangen :ohyeah: ich sollte mich wohl dringend mehr auf die Organisation und Planung meines Studiums konzentrieren :whistling: könntest du mir vielleicht einen Hinweis geben, wo ich etwas dazu finde?

Hier ein paar grundsätzliche Infos für den Einstieg, bisher habe ich noch keine Anfrage beim Prüfungsamt laufen und kann daher noch keine egenen Erfahrungen teilen...

Im Forum habe ich irgendwo gelesen, dass MM Rechtsgeschichte auf EM Grundlagen angerechnet werden kann, wohl aber nicht umgekehrt. Bei MM Zivilrecht schien es darauf anzukommen, ob man Familienrecht in der Klausur hatte, bzgl. umgekehrter Anrechnung hab ich noch nichts gehört bisher.
 
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