- Hochschulabschluss
- Diplom-Verwaltungswirt (FH)
- 2. Hochschulabschluss
- Bachelor of Laws
- Studiengang
- Bachelor of Laws
- 2. Studiengang
- Master of Laws
- ECTS Credit Points
- 70 von 120
Anlässlich der Akkreditierung des Studiengang Bachelor of Laws wurde vom Prüfungsamt das Modul 55205 (Wirtschafts- und Steuerstrafrecht) ohne Note auf das Modul 55117 (Wirtschaftsstrafrecht) angerechnet. Gem. § 7 Abs. 4 der Studienordnung für den BoL hätte jedoch die Note, da diese an der Fernuni Hagen erbracht wurde, mit übernommen werden müssen. Das Prüfungsamt argumentiert nicht nachvollziehbar, dass "schon sehr wohlwollend angerechnet wurde und es sich nicht um dasselbe Modul handelt". Oder die Sachbearbeiterin argumentiert: "Soll ich mir jetzt tatsächlich darüber Gedanken machen, ob die erfolgte Anerkennung ggf. zu wohlwollend war und aufgrund der Änderung der Modulinhalte (obwohl bei § 7 Abs. 4 unerheblich) gar nicht hätte erfolgen dürfen?"
Wie dreist!
Hat jemand die gleichen Erfahrungen gemacht.
Ich werde Widerspruch gegen den Ausgangsbescheid einlegen und anschließend ein Klageverfahren anhängig machen.
Wie dreist!
Hat jemand die gleichen Erfahrungen gemacht.
Ich werde Widerspruch gegen den Ausgangsbescheid einlegen und anschließend ein Klageverfahren anhängig machen.