Wenn du doch von Anfang an wusstest, dass es sich bei der beschrieben Begründung des Finanzamts um das Einkommensteuerhandbuch und nicht das Einkommensteuergesetz handelte, hättest du ihr das SOFORT schreiben können. Aber nein, du wolltest erst einmal den Alleswisser spielen.
Ich gebe zu, dass es unglücklich war, dass ich EStG und nicht EStH geschrieben habe. So wie es ebenfalls dem Sachbearbeiter unterlief. Jedoch habe ich bereits darauf hingewiesen, dass es sich dabei nur um einen Fehler meinerseits handelte. Am Handy passiert so etwas gerne.
Auch dem Sachbearbeiter scheint in diesem Falle ein OFFENSICHTLICHER Fehler unterlaufen zu sein: G befindet sich auf der Tastatur direkt neben H, daher gar nicht so unwahrscheinlich. Oder möchtest du dem armen Bearbeiter auch Dummheit und Nichtswissen unterstellen?
Ich gebe dir ebenfalls recht, dass ich bei meiner erstmaligen Postfreigabe den Begriff des „Zickens“ verwendet hatte, diesen aber nach Abschicken sofort bearbeitete, um ein positiv Grundklima dieses Threads aufrecht erhalten zu können. Dies ist aber anscheinend mit jemanden wie dir nicht möglich.
Und Kommentare wie „Dann kann man sich nämlich auch in der "Entschuldigung" den Sarkasmus völlig sparen, und blamiert sich nicht so häufig im Internet!
" kannst du dir ebenfalls sparen. Ich wüsste nicht, weshalb ich mich wegen irgendetwas, was ich geschrieben habe, schämen müsste. Der Einzige, der hier mit Unwissenheit bei ALLEN Themen seine „Meinung“ dazugeben muss, ist in diesem Falle offensichtlich eine andere Person.
Und im Gegensatz zu dir habe ich ihr wenigstens Lösungshilfen, anstatt nur heiße Luft, an die Hand gegeben.
Wow, Du gehörst echt zu denen, die nicht einsehen können, dass sie mal einen Fehler machen, sondern auch dafür immer die Schuld bei Anderen suchen, bzw. mit fadenscheinigen Begründungen kommen!
Beeindruckend, Du wirst mal eine klassische Juristin!
Nochmal zum Sachverhalt.
Ich habe mit keinem Wort behauptet, von Anfang an gewusst zu haben, wo die im Erstbeitrag zitierte Vorschrift zu finden ist!
Wenn Du Dir die Mühe gemacht hättest, das einfach, vor Deinem Anfall hier, noch mal zu lesen, dann hättest Du auch darauf kommen können, dass Du also mit diesem Vorwurf erneut komplett daneben liegst, genauso wie mit Deiner Behauptung "Das EStG hat sehr wohl diesen Anhang"!
Wenn das Ganze im Bescheid so drinnen steht, wie im Erstbeitrag geschrieben, dann frage ich mich, wie Du im Weiteren zu Deinem nächsten Schluss, bzw. der Schutzbehauptung, kommst, es wäre nur ein nebeneinanderliegender Buchstabe verwechselt worden?
Immerhin ist hier
nicht vom EStG, sondern vom "Einkommensteuergesetz" die Rede, und ich kenne natürlich nicht den neuen Duden, aber das "g" gegen ein "h" auszutauschen würde für mich irgendwie komisch aussehen...
Über den Grund, warum Du diese beiden grundlegend verschiedenen Werke verwechselt hast, mag ich lieber nicht spekulieren...
Die von Dir herangezogenen Begründung, Du hättest nur einen Buchstaben verwechselt ist jedenfalls
klar falsch, das zeigt Deine falsche Behauptung, das EStG hätte einen Anhang!
Wo Du im Übrigen eine "Lösungshilfe" für das tatsächliche Problem gegeben haben willst, ist mir nach wie vor unklar!
Was anschließend noch Deinen persönlichen Angriff angeht, so würde es mich sehr freuen, wenn Du mir noch mitteilen würdest, wo ich "mit Unwissenheit" (interessant das Du meinen Wissensstand beurteilen kannst!) meine Meinung dazugegeben hätte!
Und ein letzter kleiner Tipp: Wenn Du Dich nicht entschuldigen willst, dann lass doch einfach beim nächsten Mal dieses Wort, und den damit verbundenen Sarkasmus, aus Deinen Beiträgen raus!