Finanzierung & Steuern Arbeitszimmer und Studium

Ort
NRW
Hochschulabschluss
Bachelor of Science
Studiengang
B.Sc. Wirtschaftswissenschaft
ECTS Credit Points
50 von 180
Hallo,

wie sind eure erfahrungen bezüglich eines Arbeitszimmers in der Steuererklärung. Ich habe es versucht anzugeben, es wurde aber mit folgender Begründung abgelehnt:

"Die erklärten Aufwendungen zu dem häuslichen Arbeitszimmer in Höhe von XXX € können nicht
anerkannt werden, da ein Arbeitszimmer zu Ausbildungszwecken (hier: Studium) gem. Anhang 16 V
Abschnitt X Einkommensteuergesetz nur geltend gemacht werden kann, wenn es sich um eine erstmalige
Berufsausbildung handelt. Da Sie fest im Berufsleben stehen wird unterstellt, dass eine erstmalige
Berufsausbildung schon abgeschlossen wurde."

Gruß, Eva
 
Das EStG hat überhaupt keinen Anhang, sondern nur Anlagen!
Schau doch noch mal in den Bescheid, was dort genau steht!
Darüber hinaus ist, so aus dem Bauch heraus, auch die Aussage zur Erstausbildung grundlegend falsch, da gerade diese Kosten in aller Regel nur als Sonderausgaben absetzbar sind, nicht jedoch als Werbungskosten. (Sollten 2017 eine Reihe (7?) von BFH-Entscheidungen ergehen, habe aber gerade keine Ahnung, ob die schon ergangen sind, und mit welchem Inhalt!)
Darum machen viele vor Ihrem Studium eine "6-Wochen-Beruf-Ausbildung" um dann die Studienkosten als Werbungskosten für eine "zweite Ausbildung" geltend machen zu können.
Wichtig, wenn Du einen Bescheid bekommen hast, innerhalb der Frist erst einmal Einspruch einlegen!
Dazu gibt es in allen einschlägigen Steuerprogrammen, und auch auf diversen Seiten im Netz, entsprechende Musterschreiben.
 
Das EStG hat sehr wohl diesen Anhang. Ich empfehle zur weiteren Studie nwb und juris, kann nämlich gerade auf dem Handy nicht viel schreiben :)

Nur so viel: Erstmalige Berufsausbildung = werden grds. nur als Sonderausgaben anerkannt (aber: beachte die Ausführungen unten).
Keine erstmalige Berufsausbildung = Werbungskosten.

Der 6. Senat des BFH ("Lohnsteuersenat" ) bezweifelt die Verfassungsmäßigkeit und hat die Frage, ob es sich bei Kosten für die erstmalige Berufsausbildung um Werbungskosten und nicht nur um Sonderausgaben handelt, dem BVerfG zur Entscheidung vorgelegt.
Ob schon eine Entscheidung ergangen ist, kann ich gerade nicht sehen.

P.S: Mein EStG ist die Auflage 2015.
 

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Schau mal, kann man 1 zu 1 abschreiben:

Es steht dort nämlich nichts von erstmaliger Berufsausbildung. Und mit den Ausführungen von oben zusammen, sollte es nicht als Sonderausgaben, sondern als Werbungskosten absetzbar sein.
 

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Liebe Piwi,
wenn Du meinst jemanden zu korrigieren, dann darfst Du das natürlich gerne, ist schließlich ein freies Land, und ich werde niemals für mich in Anspruch nehmen, keine Fehler zu machen!
Du solltest dann aber auch wissen, was Du schreibst!
Das EStG hat keinen Anhang, sondern nur 4 Anlagen!
Das was Du da abbildest entstammt mit ziemlicher Sicherheit den EStH(Einkommenssteuer-Hinweise, gerne auch als Einkommenssteuer-Handbuch bezeichnet)! Diese wiederrum sind Ergänzungen zu den so genannten Einkommenssteuer-Richtlininien, die, anders als die Richtlinien, auf bereits geklärter Rechtsprechung beruhen.
Das sind zwei grundlegend unterschiedliche Werke!
Wenn also der oben von der Erstverfasserin zitierte Text so tatsächlich in Ihrem Steuerbescheid steht, dann ist das ein Fehler, und stellt an sich bereits einen Grund dar, diesen Bescheid mit dem Widerspruch innerhalb der First anzufechten.

EDIT: War gerade im zweiten Teil von einer falschen Ausgangslage ausgegangen!
Wenn bereits eine Ausbildung abgeschlossen wurde, dann kann das Arbeitszimmer als Werbungskosten für eine ausserbetriebliche Fort- und Weiterbildung (wozu auch ein Studium gehört). innerhalb der dafür bestehenden Grenzen (u.a. möglicher Höchstbetrag, gemeinsame oder/und gemischte Nutzung, räumliche Voraussetzungen etc.) abgesetzt werden. Dafür gibt es dann einschlägige Musterwidersprüche in den entsprechenden Programmen, und im Internet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe ehrlicherweise nicht darauf geachtet, dass ich EStG geschrieben hatte. Ich war zu sehr darauf versessen, Eva zu helfen, anstatt Abhandlungen anzufertigen. Ich entschuldige mich und falle auf die Knie vor dir. Es tut mir unendlich Leid.
 
:angel:
:monopoly:
Haben wir uns jetzt wieder alle lieb? :perfekt:...und fangt ja nicht wieder an zu streiten!

Aber, aber...@Sabuchan? Haben wir nicht im anderen Thread festgestellt, dass wir Rewis das dürfen? :-(
 
Ich habe ehrlicherweise nicht darauf geachtet, dass ich EStG geschrieben hatte. Ich war zu sehr darauf versessen, Eva zu helfen, anstatt Abhandlungen anzufertigen. Ich entschuldige mich und falle auf die Knie vor dir. Es tut mir unendlich Leid.
Es ist toll, wenn man jemandem helfen will, aber es bringt diesem gar nichts, wenn die Informationen die man ihm gibt falsch sind!
Gerade als "Jurist" sollte man sich bei dem was man schreibt sicher sein, oder es entsprechend kennzeichnen, wenn man es nicht ist!
Zuviele Mitmenschen vertrauen darauf, selbst bei Jurastudenten, dass dies dann schon stimmen wird, was da von sich gegeben wird. Spätestens mit dem Abschluss wird das dann aber mitunter auch eine Haftungsfrage, und mit falschen Angaben verliert man vor Gericht Fälle

Die Art und Weise, wie Du dann reagierst, in der ersten Version sprachst Du noch davon, ich hätte dich angezickt, zeigt mir leider sehr deutlich, dass Du das Grundproblem, so wie meiner Beobachtung nach allerdings 90% aller Juristen, nicht verstanden hast!
Das Jurastudium, und später auch die Prüfungen, bemächtigen einen Juristen nicht dazu, aus dem Bauch heraus alles zu wissen, und zu allem die korrekte Meinung zu haben!
Das ist auch nicht nötig, denn dafür gibt es bei uns das kodifizierte Recht, und Häuserweise juristische Bibliotheken!
Man muss sich dies nur auch eingestehen, und dann eben einfach mal nachlesen, und verstehen was man da gerade liest, ehe man jemandem, dem man helfen will, einen Rat erteilt!

Dann kann man sich nämlich auch in der "Entschuldigung" den Sarkasmus völlig sparen, und blamiert sich nicht so häufig im Internet!;-)
 
Wenn du doch von Anfang an wusstest, dass es sich bei der beschrieben Begründung des Finanzamts um das Einkommensteuerhandbuch und nicht das Einkommensteuergesetz handelte, hättest du ihr das SOFORT schreiben können. Aber nein, du wolltest erst einmal den Alleswisser spielen.

Ich gebe zu, dass es unglücklich war, dass ich EStG und nicht EStH geschrieben habe. So wie es ebenfalls dem Sachbearbeiter unterlief. Jedoch habe ich bereits darauf hingewiesen, dass es sich dabei nur um einen Fehler meinerseits handelte. Am Handy passiert so etwas gerne.
Auch dem Sachbearbeiter scheint in diesem Falle ein OFFENSICHTLICHER Fehler unterlaufen zu sein: G befindet sich auf der Tastatur direkt neben H, daher gar nicht so unwahrscheinlich. Oder möchtest du dem armen Bearbeiter auch Dummheit und Nichtswissen unterstellen?

Ich gebe dir ebenfalls recht, dass ich bei meiner erstmaligen Postfreigabe den Begriff des „Zickens“ verwendet hatte, diesen aber nach Abschicken sofort bearbeitete, um ein positiv Grundklima dieses Threads aufrecht erhalten zu können. Dies ist aber anscheinend mit jemanden wie dir nicht möglich.

Und Kommentare wie „Dann kann man sich nämlich auch in der "Entschuldigung" den Sarkasmus völlig sparen, und blamiert sich nicht so häufig im Internet!
clear.png
" kannst du dir ebenfalls sparen. Ich wüsste nicht, weshalb ich mich wegen irgendetwas, was ich geschrieben habe, schämen müsste. Der Einzige, der hier mit Unwissenheit bei ALLEN Themen seine „Meinung“ dazugeben muss, ist in diesem Falle offensichtlich eine andere Person.

Und im Gegensatz zu dir habe ich ihr wenigstens Lösungshilfen, anstatt nur heiße Luft, an die Hand gegeben.
 
Wenn du doch von Anfang an wusstest, dass es sich bei der beschrieben Begründung des Finanzamts um das Einkommensteuerhandbuch und nicht das Einkommensteuergesetz handelte, hättest du ihr das SOFORT schreiben können. Aber nein, du wolltest erst einmal den Alleswisser spielen.

Ich gebe zu, dass es unglücklich war, dass ich EStG und nicht EStH geschrieben habe. So wie es ebenfalls dem Sachbearbeiter unterlief. Jedoch habe ich bereits darauf hingewiesen, dass es sich dabei nur um einen Fehler meinerseits handelte. Am Handy passiert so etwas gerne.
Auch dem Sachbearbeiter scheint in diesem Falle ein OFFENSICHTLICHER Fehler unterlaufen zu sein: G befindet sich auf der Tastatur direkt neben H, daher gar nicht so unwahrscheinlich. Oder möchtest du dem armen Bearbeiter auch Dummheit und Nichtswissen unterstellen?

Ich gebe dir ebenfalls recht, dass ich bei meiner erstmaligen Postfreigabe den Begriff des „Zickens“ verwendet hatte, diesen aber nach Abschicken sofort bearbeitete, um ein positiv Grundklima dieses Threads aufrecht erhalten zu können. Dies ist aber anscheinend mit jemanden wie dir nicht möglich.

Und Kommentare wie „Dann kann man sich nämlich auch in der "Entschuldigung" den Sarkasmus völlig sparen, und blamiert sich nicht so häufig im Internet!
clear.png
" kannst du dir ebenfalls sparen. Ich wüsste nicht, weshalb ich mich wegen irgendetwas, was ich geschrieben habe, schämen müsste. Der Einzige, der hier mit Unwissenheit bei ALLEN Themen seine „Meinung“ dazugeben muss, ist in diesem Falle offensichtlich eine andere Person.

Und im Gegensatz zu dir habe ich ihr wenigstens Lösungshilfen, anstatt nur heiße Luft, an die Hand gegeben.
Wow, Du gehörst echt zu denen, die nicht einsehen können, dass sie mal einen Fehler machen, sondern auch dafür immer die Schuld bei Anderen suchen, bzw. mit fadenscheinigen Begründungen kommen!
Beeindruckend, Du wirst mal eine klassische Juristin!:ROFL:

Nochmal zum Sachverhalt.
Ich habe mit keinem Wort behauptet, von Anfang an gewusst zu haben, wo die im Erstbeitrag zitierte Vorschrift zu finden ist!
Wenn Du Dir die Mühe gemacht hättest, das einfach, vor Deinem Anfall hier, noch mal zu lesen, dann hättest Du auch darauf kommen können, dass Du also mit diesem Vorwurf erneut komplett daneben liegst, genauso wie mit Deiner Behauptung "Das EStG hat sehr wohl diesen Anhang"!
Wenn das Ganze im Bescheid so drinnen steht, wie im Erstbeitrag geschrieben, dann frage ich mich, wie Du im Weiteren zu Deinem nächsten Schluss, bzw. der Schutzbehauptung, kommst, es wäre nur ein nebeneinanderliegender Buchstabe verwechselt worden?
Immerhin ist hier nicht vom EStG, sondern vom "Einkommensteuergesetz" die Rede, und ich kenne natürlich nicht den neuen Duden, aber das "g" gegen ein "h" auszutauschen würde für mich irgendwie komisch aussehen...:-p
Über den Grund, warum Du diese beiden grundlegend verschiedenen Werke verwechselt hast, mag ich lieber nicht spekulieren...:cool:
Die von Dir herangezogenen Begründung, Du hättest nur einen Buchstaben verwechselt ist jedenfalls klar falsch, das zeigt Deine falsche Behauptung, das EStG hätte einen Anhang!
Wo Du im Übrigen eine "Lösungshilfe" für das tatsächliche Problem gegeben haben willst, ist mir nach wie vor unklar!

Was anschließend noch Deinen persönlichen Angriff angeht, so würde es mich sehr freuen, wenn Du mir noch mitteilen würdest, wo ich "mit Unwissenheit" (interessant das Du meinen Wissensstand beurteilen kannst!) meine Meinung dazugegeben hätte!
Und ein letzter kleiner Tipp: Wenn Du Dich nicht entschuldigen willst, dann lass doch einfach beim nächsten Mal dieses Wort, und den damit verbundenen Sarkasmus, aus Deinen Beiträgen raus!:perfekt:
 
Ich sehe, dass es keinen Sinn hat, mit dir zu schreiben. Ich wünsche dir dennoch alles Gute in deiner weiteren Zukunft und wünsche den weiteren Forenteilnehmern, nicht in den Genuss deiner Beiträge zu kommen.

Liebe Grüße,
Piwi
 
Es ist eben eine Hohe Kunst, Fehler anderer so zu korrigieren, daß zum einen die Korrigierten nicht wie die letzten Deppen dastehen und zum anderen der Korrigierende nicht wie der letzte Klugsch****.
Die Grünen können da ein Lied von singen, haben sie doch eine ganz besondere Begabung dafür, derart oberlehrerhaft 'rüberzukommen, daß selbst noch so gut gemeinte (und u.U. durchaus sinnvolle) Vorschläge reflexartig auf Ablehnung stoßen.
 
Ich fasse noch mal kurz zusammen: Es gibt m. E. keinen Anhang 16 V Abschnitte EStG.
 
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