Allgemeine Infos Auflistung der Themen der letzten Klausuren

Hochschulabschluss
Diplom-Finanzwirtin (FH)
2. Hochschulabschluss
Master of Laws
Studiengang
Erste Juristische Prüfung
Hi Leute,

ich bin die Videobesprechungen der Klausuren der letzten Semester durchgegangen und habe eine Liste gemacht, welche Themen abgefragt worden sind. Ich persönlich finde sowas für die Vorbereitung immer ganz nett und würde mich freuen, wenn von euch Ergänzungen vorgenommen werden.

SS 17:
- Selbstvornahme gem. §§634 Nr. 2, 637 BGB
- Schadensersatz statt Leistung wegen nicht/nicht wie geschuldet erbrachter Leistung nach Fristsetzung, § 280
Abs. 1 und 3 i.V.m. § 281, 249 Abs. 2 S. 1 BGB
- § 823 Abs. 1 BGB

WS 16/17
- Schadensersatz gem. §§ 631, 633 Abs. 1, 634 Nr. 4, 280 Abs. 1 BGB
- Prüfung vertraglicher Ansprüche
- Drittschadensliquidation
- Schadensersatzanspruch § 1 Abs. 1 ProdHaftG
- Schadensersatzanspruch gem. § 823 Abs. 1 BGB

SS 16
-
Anspruch aus §§ 437 Nr. 1, 439 I, 2. Alt. BGB auf Lieferung
- Anspruch auf Ausbau und Einbau, § 437 Nr. 1, 439 I, 2. Alt. BGB
- Anspruch auf Übernahme der Kosten für den Ein- und Ausbau aus §§ 437 Nr. 3, 280 I BGB
- Anspruch auf Übernahme der Aus- und Einbaukosten aus § 478 II BGB

WS 15/16
- Anspruch auf Ersatz der Behandlungskosten aus § 7 Abs. 1 StVG (= StVG war abgedruckt)
- Anspruch auf Ersatz der Behandlungskosten aus § 18 Abs. 1 S. 1 StVG
 
WS 17/18
Reines Mietvertragsgedöns:
1. Frage: Kann V von M die sofortige Räumung der Wohnung verlangen?
Abwandlung: Frage 2: Kann V von M die Räumung der Wohnung verlangen?
Frage 3: Kann V von M Miete verlangen, da M nach fristloser Kündigung in der Wohnung geblieben ist?
 
Und wie hast du das gelöst?

Ich hab das so:

1. über 986 und dann anfechtung wegen arglistiger täuschung nach 142, 123
2. mietvertrag nach 535 und außerirdentliche kündigung wegen wichtigen grundes nach 543.
3. nach 280 I
 
Frage 1: Anspruchsgrundlage § 546 Abs. 1 und dann die Prüfung der außerordentlichen Kündigung; Anfechtungsprüfung; Rücktrittsprüfung (bzw. warum kein Rücktritt bei Dauerschuldverhältnissen ); § 812- Prüfung
Frage 2: ähnlich wie 1
Frage 3: Anspruchsgrundlage § 546a Abs.1; 280; 812
 
Wer kann das schon sagen, aber draufhaben solltest du das StVG auf jeden Fall.
War im Mentoriat ein Fall und in der Vorlesung kam es auch dran und war auch schon mal Klausurstoff, daher musst du das UNBEDINGT auch können!
lg
Sigi
 
Ich drücke heuten alle die Daumen :-)
 
Und wie fandet ihr die Klausur? Wie habt ihr Frage 2 und 3 gelöst? Seid ihr bei 2. auf den 115 Versicherungsdings gekommen? Ich nicht. Ich hab das über den VSD gelöst.

Frage 3 hab ich die Goa bejaht und den VSD verneint. Frage 1 war mit 7 und 18 stvg ja schon fast geschenkt... was sagt ihr?
 
Frage 1 war leicht, wenn man am letzten Mentoriat teilgenommen hat. Wie viel Punkte würde es für Frage 1 geben? 60, 70?
Bei Frage 2 bin ich über § 115 VVG gegangen und kurz Abs. 1 geprüft und die Versicherung als KfzPflVV bejaht, keine Ahnung ob das Sinn macht.
Frage 3 habe ich gar nicht mehr geschafft, auf die Goa wäre ich gar nicht gekommen. Mein Plan wäre über § 7 StVG gewesen :D
 
Der Lehrstuhl hat auf jeden Fall super fair vorbereitet.

Leider hab ich den Vermerk verbaselt und unter 1 283 mitgeprüft weil ich das aus der letzten Mentoriatsbesprechung noch so drin hatte.

Den Direktanspruch habe ich über 115 vvg, 3, 3a pflvg gelöst.
So wurde der Direktanspruch in der Vorlesung begründet.

Frage 3 hab ich über 7 stvg gelöst - ähnlich wie bei den Herzinfarkten, Schlaganfällen habe ich die Kausalität des Betriebs verneint und gesagt, dass ein neuer Gefahrenkreis durch das Umfahren der anderen Fahrzeuge eröffnet wurde, der dem Betrieb des KFZ des B nicht zugerechnet werden kann.
 
Uff, ich bin zeitlich nicht wirklich hingekommen. Frage 1 fand ich klar. Den Direktanspruch habe ich auch über 115 VVG, 3,3a Pflvg gelöst. Für Frage 3 war dann keine Zeit mehr.
 
Ja die Zeit ist für mich auch so noch in keiner Klausur davongerast. :-D
Und meine Hand tat am Ende weh. 17 Seiten hab ich vollgekritzelt.
 
Stand irgendwo eine Punkteverteilung? Ich hab leider echt vorher noch nie was von dem 115 gehört. Das ärgert mich sehr. Und bei der 3. Frage gab es ja außer dem 7 STVG auch keine andere AGL, die gepasst hätte. Jedoch hab ich die gedankliche Kurve zu dem X nicht bekommen, da die beiden ja so rein gar nichts miteinander zu tun hatten..Naja, wir schauen mal. Zur Not muss ich ausgleichen.
 
Nein, keine Punkteverteilung. Nur, dass es zwei Aufgaben mit insg. 100 P sind.
Den 115 hat er in der Vorlesung kurz - richtig kurz- auf der allerletzten Folie angesprochen.
 
Stand irgendwo eine Punkteverteilung? Ich hab leider echt vorher noch nie was von dem 115 gehört. Das ärgert mich sehr. Und bei der 3. Frage gab es ja außer dem 7 STVG auch keine andere AGL, die gepasst hätte. Jedoch hab ich die gedankliche Kurve zu dem X nicht bekommen, da die beiden ja so rein gar nichts miteinander zu tun hatten..Naja, wir schauen mal. Zur Not muss ich ausgleichen.
Der §18 StVG war (wie bei Fall 1) auch noch zu prüfen, aber sonst wegen des Bearbeitervermerks keine weitern AGL
 
Spekulationen zum Thema der kommenden Klausur dieses Semester? :)
Da oben ja schon einmal angemerkt wurde, dass der Lehrstuhl fair vorbereitet hat, orientiere ich mich bei der unglaublich großen Stoffbandbreite an den Fällen aus dem Mentoriat und der Übungsklausur und hoffe einfach mal, damit gut zu fahren...
 
Spekulationen zum Thema der kommenden Klausur dieses Semester? :)
Da oben ja schon einmal angemerkt wurde, dass der Lehrstuhl fair vorbereitet hat, orientiere ich mich bei der unglaublich großen Stoffbandbreite an den Fällen aus dem Mentoriat und der Übungsklausur und hoffe einfach mal, damit gut zu fahren...

Ich werde mich auch stark an den Fällen aus dem Mentoriat orientieren. Gerade das letzte, welche ja offiziell als „Klausurvorbereitung“ betitelt ist.;-)
Wenn man Erfahrungsberichte von vorherigen Semestern glauben schenken darf, ist es dem Lehrstuhl nicht ganz fremd, die Klausur stark an Moodle-Mentoriatsfälle anzulehnen.

Der Fall wird ja gemäß Onlinementoriat zwei Fälle beinhalten, auch dass der erste Fall zügig abgearbeitet werden sollte, da der zweit mehr Zeit in Anspruch nimmt, spricht für mich klar dafür. Es mag auch an meinem Wunschdenken liegen, aber für mich war dieses Mentoriat didaktisch viel zu konkreten auf diesen Fall und hat sich von den vorherigen etwas abgehoben.

Aber wie gesagt... es ist ein sehr subjektives Gefühl, welchen von Hoffnung und Angst getrieben ist.
 
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Den Stoff der Probeklausur und der Klausurvorbereitungsmentoriate intensiv zu bearbeiten ist sicher kein Fehler. Und auch einen Blick in die thematisch korrespondierenden Vorlesungen zu werfen kann hilfreich sein. Im letzten Semester kam was dran, das wurde nur in der Vorlesung besprochen und das war aus der Kategorie "muss man wissen, kann man sich nicht herleiten".
Und bitte, bitte, die vom Lehrstuhl vorgegebenen Gesetzessammlungen mitnehmen. Trotz intensiver Klausurvorbereitung hatten in meiner klausur manche nur den Becktext dabei.
 
Hallo zusammen,

meine Frage bezieht sich auf die jetzige Klausur diesen März 2019.

Meint ihr das Online-Mentoriat mit der "Fallbesprechung zur Klausurvorbereitung" bzw. die Übungsklausur haben eine Aussagekraft was in der Klausur abgefragt werden könnte? Thema war ja jeweils Kaufrecht, aber irgendwie bereitet mich das ja schlecht auf die Klausur vor, wenn Deliktsrecht dran kommen würde.

Wisst ihr wie das in den letzten Semestern war?
Ich weiß überhaupt nicht, was ich mir jetzt vor der Klausur genauer anschauen soll.
 
@Duti
welche Gesetze außer das BGB (fall du das als Beck Text meinst) sind denn noch von Relevanz?
 
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