Plauderecke Ausgleichsregelung WiWi Fächer

D.h. um sicher zu gehen, müsste ich das Prüfungsamt anschreiben, oder? Ich würde nämlich ungern Investition und BGB 2/1 noch einmal kostenpflichtig belegen, damit ich ein drittes Mal mitschreiben darf.
Soweit ich weiss musst du nichts belegen sobald du die nötigen EA in einem Modul mal erlangt hast. Einfach zur Prüfung anmelden. Falls gewünscht.
 
Soweit ich weiss musst du nichts belegen sobald du die nötigen EA in einem Modul mal erlangt hast. Einfach zur Prüfung anmelden. Falls gewünscht.
Das hab ich jetzt auch schriftlich vom Prüfungsamt 🙂 Allerdings gibt es bei 55106 keine Prüfungsvorleistung, sondern die Belegung des Moduls berechtigt nur zur Klausur. Und als Wiederholer geht auch nicht, weil zu lange her. Hab dazwischen „pausiert“ aus persönlichen Gründen. Ich versuche jetzt mein Glück mit Verwaltungsrecht 🙂
 
D.h. um sicher zu gehen, müsste ich das Prüfungsamt anschreiben, oder? Ich würde nämlich ungern Investition und BGB 2/1 noch einmal kostenpflichtig belegen, damit ich ein drittes Mal mitschreiben darf.
Hallo studitante,

könntest du mir verraten, ob man nun nach der alten Prüfungsordnung alle 3 Versuche je wiwi Klausur ausschöpfen muss, um die Ausgleichsregelung in Anspruch nehmen zu können oder wird nun tatsächlich von Seiten des PA auf die Ausschhöpfung der Versuche verzichtet wie User791 geschrieben hatte? Ich danke dir im Vorfeld für deine Antwort.
 
Hallo studitante,

könntest du mir verraten, ob man nun nach der alten Prüfungsordnung alle 3 Versuche je wiwi Klausur ausschöpfen muss, um die Ausgleichsregelung in Anspruch nehmen zu können oder wird nun tatsächlich von Seiten des PA auf die Ausschhöpfung der Versuche verzichtet wie User791 geschrieben hatte? Ich danke dir im Vorfeld für deine Antwort.
Ich bin zwar nicht Studitante, habe aber im Bachelor selbst I+F mit den anderen Wiwimodulen ausgeglichen. Dazu reicht ein einmaliges Nichtbestehen zwischen 25 und 49 Prozent.
 
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