Sonstiges Ausländisches Strafrecht

Hat jemand eine Ahnung, wie man ohne Kentnisse der indonesischen Nationalsprache an detaillierte Informationen über bestimmte strafrechtliche Vorschriften des Landes gelangen kann, also z.B. wie sind konkret die KV-Delikte geregelt und welche Strafen werden angedroht? Wenn ich das in Bezug auf deutschsprachige Staaten wissen will, hilft mir kurzerhand ein Blick in das jeweilige StGB weiter. Aber wenn ich doch die Sprache des mich interessierenden Landes nicht verstehe...:cautious:

Zweite Frage: Wie gelangt man an Informationen über die Auslieferungspoltik eines Staates gegenüber einem anderen. Bsp.: Ein Ehepaar, beide Deutsche und wohnhaft in D, machen Urlaub Florida, wo der Mann seine Frau tötet und vor Ort gefasst wird. Ein reales Bsp. zeigt, dass der mutmaßliche Täter nicht in sein Heimatland D ausgeliefert wird, obwohl sein Opfer ebenfalls die deutsche Staatsangehörigkeit besaß und nicht (auch nicht zusätzlich) die amerikanische und obwohl D und die USA "befreundete" Staaten sind. Btw: Ich beziehe mich hier auf den Fall Dieter Riechmann.
Wenn man nun zusätzlich entsprechende Fälle in D betrachtet (Türken töten Türken), scheint es, als hätten Staaten ein sehr grundsätzliches Interesse, die Hoheit über die Sanktionierung all jener Straftaten auszuüben, die auf ihrem Hoheitsgebiet begangen werden - und zwar unabhängig von der Staatsangehörigkeit von Tätern und Opfern. Denn interessanterweise werden diese Türken nie an die Türkei ausgeliefert, sondern in D abgeurteilt und in Strafhaft genommen. In so vielen Bereichen sortiert der Staat zwischen Inländern und Ausländern, aber nicht im Strafrecht. Ist das überall auf der Welt so?
 
Eigentlich schon. Wohl so ziemlich alle Staaten nehmen für sich in Anspruch, auf ihrem Territorium begangene Straftaten auch selbst abzuurteilen.

Daneben möchten sie dann, woimmer möglich, auch die von ihren Staatsbürgern begangenen Straftaten selbst aburteilen, und zwar auch dann, wenn diese am Ort der Straftat selbst vielleicht gar nicht verboten waren.

Und dann gibt es sogar noch so kühne Ansätze, auch im deutschen Strafrecht, für bestimmte Straftaten weltweit für sich in Anspruch zu nehmen, die Täter bestrafen zu wollen, und zwar völlig ungeachtet der Tatsache, ob diese eigene Staatsbürger sind und/oder ob es in ihrem Heimatland oder auch nur dem Ort der "Straftat" überhaupt ein verbotenes Delikt war.

Ja, das Strafrecht ist zuweilen schon arg sonderbar ...
 
Zur Klarstellung: Ein Deutscher hat sich bezogen auf Dtld. weltweit dem deutschen Strafrecht zu unterwerfen? Wenn z.B. ein Deutscher im Ausland sexuellen Kontakt mit einem 13-Jährigen hat, macht er sich auch dann strafbar, wenn die Handlung im entsprechenden Land gar nicht unter Strafe steht?
 
Genau das, zumindest in Einschränkungen auf bestimmte Straftaten, siehe §§ 5 ff StGB!

Sogar, wenn das in dem jeweiligen Land als förderlich angesehen würde, und mit staatlichen Prämien gefördert!

Streng genommen machst du dich mittlerweile als Deutscher sogar strafbar, wenn du z.B.im Ausland dem Pförtner im Hotel ein dickes Trinkgeld zusteckst, damit der dich in einer höheren als der gebuchten Kategorie unterbringt, damit du ausgeschlafener für den Kampf mit deinen Wettbewerbern auf dem ausländischen Markt bist ...
 
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