Hat jemand eine Ahnung, wie man ohne Kentnisse der indonesischen Nationalsprache an detaillierte Informationen über bestimmte strafrechtliche Vorschriften des Landes gelangen kann, also z.B. wie sind konkret die KV-Delikte geregelt und welche Strafen werden angedroht? Wenn ich das in Bezug auf deutschsprachige Staaten wissen will, hilft mir kurzerhand ein Blick in das jeweilige StGB weiter. Aber wenn ich doch die Sprache des mich interessierenden Landes nicht verstehe...
Zweite Frage: Wie gelangt man an Informationen über die Auslieferungspoltik eines Staates gegenüber einem anderen. Bsp.: Ein Ehepaar, beide Deutsche und wohnhaft in D, machen Urlaub Florida, wo der Mann seine Frau tötet und vor Ort gefasst wird. Ein reales Bsp. zeigt, dass der mutmaßliche Täter nicht in sein Heimatland D ausgeliefert wird, obwohl sein Opfer ebenfalls die deutsche Staatsangehörigkeit besaß und nicht (auch nicht zusätzlich) die amerikanische und obwohl D und die USA "befreundete" Staaten sind. Btw: Ich beziehe mich hier auf den Fall Dieter Riechmann.
Wenn man nun zusätzlich entsprechende Fälle in D betrachtet (Türken töten Türken), scheint es, als hätten Staaten ein sehr grundsätzliches Interesse, die Hoheit über die Sanktionierung all jener Straftaten auszuüben, die auf ihrem Hoheitsgebiet begangen werden - und zwar unabhängig von der Staatsangehörigkeit von Tätern und Opfern. Denn interessanterweise werden diese Türken nie an die Türkei ausgeliefert, sondern in D abgeurteilt und in Strafhaft genommen. In so vielen Bereichen sortiert der Staat zwischen Inländern und Ausländern, aber nicht im Strafrecht. Ist das überall auf der Welt so?
Zweite Frage: Wie gelangt man an Informationen über die Auslieferungspoltik eines Staates gegenüber einem anderen. Bsp.: Ein Ehepaar, beide Deutsche und wohnhaft in D, machen Urlaub Florida, wo der Mann seine Frau tötet und vor Ort gefasst wird. Ein reales Bsp. zeigt, dass der mutmaßliche Täter nicht in sein Heimatland D ausgeliefert wird, obwohl sein Opfer ebenfalls die deutsche Staatsangehörigkeit besaß und nicht (auch nicht zusätzlich) die amerikanische und obwohl D und die USA "befreundete" Staaten sind. Btw: Ich beziehe mich hier auf den Fall Dieter Riechmann.
Wenn man nun zusätzlich entsprechende Fälle in D betrachtet (Türken töten Türken), scheint es, als hätten Staaten ein sehr grundsätzliches Interesse, die Hoheit über die Sanktionierung all jener Straftaten auszuüben, die auf ihrem Hoheitsgebiet begangen werden - und zwar unabhängig von der Staatsangehörigkeit von Tätern und Opfern. Denn interessanterweise werden diese Türken nie an die Türkei ausgeliefert, sondern in D abgeurteilt und in Strafhaft genommen. In so vielen Bereichen sortiert der Staat zwischen Inländern und Ausländern, aber nicht im Strafrecht. Ist das überall auf der Welt so?