Plauderecke Ausstellung Bachelorzeugnis

Ort
Bayern
Hochschulabschluss
Bachelor of Laws
2. Hochschulabschluss
Master of Laws
Hallo zusammen,

Wie lange musstet ihr nach Antragsstellung auf die Ausstellung des Bachelorzeugnisses warten?
In den FAQ der ReWi Fakultät stehen ca 4 Wochen...


Viele Grüße
Melanie
 
Bei mir waren es im Herbst 2020 sage und schreibe 13 Wochen.
War schon extrem. Ich denke, dass es so um die 4-6 Wochen sind.
 
Das ist echt unmöglich. Ich habe bald ein Interview und habe die bereits vertrösten müssen, wegen des Zeugnisses. Und ich warte erst seit Mitte Dezember.
Ja, dann schreib doch eine Mail an die Feedbackstelle. Finde das Verhalten auch unmöglich... Aber ist wohl scheinbar Personalmangel und vor Ort sind sie sehr überlastet :/
 
Es scheint derzeit wohl alles etwas länger zu dauern...

Ich habe kurz vor Weihnachten ein Schreiben vom PA Rechtswissenschaft bekommen, dass ich das Studium erfolgreich abgeschlossen habe.
Urkunde und Zeugnis sollten mir "in Kürze" zugehen.

Leider ist bis jetzt - über einen Monat später - noch immer nichts angekommen.
Daher habe ich heute mal eine E-Mail geschrieben und nachgefragt.

Ich muss die Dokumente für den anschließenden Master-Studiengang als Nachweise vorlegen. Das muss bis spätestens Mitte Juli erfolgen, ich würde das aber gerne deutlich früher erledigen.
Und die Unterlagen wirklich in der Hand zu haben macht ja auch gefühlsmäßig was aus :unsure:.
 
@Schlaubi Schlumpf Das "in Kürze" wird hier wohl anders definiert... Doofe Warterei!

Bei mir war auch heute wieder nichts in der Post... Warte nun seit Mitte November.
Eine Freundin wartet seit Ende November drauf. Das dauert ewig...

Vor 12 Tagen hieß es bei mir, dass das Zeugnis in den nächsten 14 Tagen kommen soll. Bisher nichts.
 
Ja, das Warten ist wirklich doof.
Dass es bei dir seit November dauert, stimmt mich nicht gerade hoffnungsfroh :hopelessness:.
Und Leute im Umfeld sagen dann immer gerne, man solle doch nicht so ungeduldig sein...
 
Hellooo :)

vielleicht kann mir ja jemand helfen...

wir können bei uns im Lehrstuhl eine Vorab-Bescheinigung bei der Abgabe der Bachelorarbeit beantragen und dann würden wir ein Monat nach Abgabe zumindest erfahren, ob wir bestanden haben. Das würde ich gerne machen, da ich eigentlich nur auf den Abschluss warte, um zu arbeiten. Durch Kindererziehung und co bin ich zur Zeit Studentin und Mutter und möchte so schnell es geht arbeiten.
Nun ja, in allen Stellenausschreibungen steht immer als Voraussetzung, dass ein "abgeschlossenes Studium" nachgewiesen werden muss. Abgeschlossen ist ein Studium ja dann, wenn das Zeugnis vorliegt. Aber meint ihr, ich könnte mich bereits mit dieser Vorab-Bescheinigung bewerben? Eigentlich könnte ich damit nachweisen, dass ich alle Klausuren und nun auch die Bachelorarbeit bestanden habe, damit den Bachelor auch abgeschlossen habe und nun nur auf die Benotung warte.
Ich gehe nämlich davon aus, dass ich diese Vorab-Bescheinigung im Dezember erhalten würde. Und nehmen wir an die Noten bekäme ich im Jan/Feb, könnte ich danach sofort das Zeugnis beantragen und wie ich hier sehe, im Zweifel bis zu weiteren 3 Monaten warten. Und erst sich im Mai bewerben zu dürfen ist soooo ärgerlich...

Diese Warterei am Ende hatte mich schon immer genervt. In anderen Studiengängen ist eine Einstellung immer vorher schon möglich.

Ich würde mich auf jeden Fall über den einen oder anderen Tipp freuen, wenn jemand mal positive Erfahrungen gemacht hat.

LG
 
Habe mich im öffD beworben, bevor ich ein Ergebnis der BA hatte. Habe dann bis zum Zeugnis zwar in EG3 gearbeitet, aber es war eine Win-Win-Situation. (Erst danach habe ich erfahren, dass ich auch hätte Zulagen bis zur eigentlichen Besoldung raushandeln können -nachher ist man immer schlauer-). Je größer der Personalmangel in dem Bereich ist, desto eher lassen sich Personaler darauf ein (nach meiner Kenntnis im öffD der Kommunen aktuell vorallem im Bereich Soziales und Ausländerbehörden). Schaden kann es aus meiner Sicht mal gar nicht, sich schon zu bewerben
 
Hey, bei uns (Bundesbehörde) erfolgt die Einstellung im gD auch ohne Bachelorzeugnis, sofern innerhalb der ersten sechs Monate das Zeugnis (u. U. mit einem bestimmten Notenschnitt) nachgereicht wird. Geschieht dies nicht, endet einfach die Probezeit.
 
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