Der Leistungsanspruch im BAföG erfordert immer einen schriftlichen Antrag mit eigenhändiger Unterschrift. Diesen kann man zu Hause verfassen oder „zur Niederschrift“ beim BAföG-Amt zusammen mit dem Sachbearbeiter verfassen lassen. Um Fristen zu wahren, kann ein (vorläufiger) formloser Antrag sinnvoll sein.
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