Allgemeine Infos Belegen: Sachenrecht/Schuldrecht

Studiengang
Bachelor of Laws
Hallo zusammen,

wegen der Klausurtermine im März werde ich nicht die Studienfächer in der vorgeschlagenen Reihenfolge belegen können. Ich überlege Sachenrecht zu belegen, obwohl ich Schuldrecht BT noch nicht absolviert habe.

Von denen unter Euch, die Sachenrecht schon belegt haben: Ist mein Vorhaben sinnvoll? Oder baut Sachenrecht auf Schuldrecht auf?

Danke und Gruesse!
 
Ich würde behaupten das geht. Ich selber habe Sachenrecht 6 Jahre nach der Klausur in BGB 2 (damals noch als eine Klausur) geschrieben. Von Schuldrecht hatte ich insofern so gut wie keine Ahnung mehr. :-)
Ein bisschen einfacher dürfte es aber schon sein, da in der Reihenfolge zu bleiben. Kannst du nicht Schuldrecht zumindest mitbelegen und die EAs machen (klar, der Freiversuch wär dann weg)?
 
Ich würde nur abklären, ob Schuldrecht nicht erledigt sein muss, bevor Du Sachenrecht belegen kannst. Es gibt bestimmte Module, die abgearbeitet sein müssen, bevor man Module aus dem 4. Semester belegen kann. Schau mal hier auf Seite 16:
https://www.fernuni-hagen.de/rewi/download/heft_2_ss2019_190621.pdf
Schuldrecht AT 55103 muss bestanden sein, bevor Du Module aus dem 4. Semester belegen kannst. Da es bei Dir aber um BT geht, tangiert Dich das dann ja nicht.
 
Hmm schwierig, es gibt schon Überschneidungen und in der Sachenrecht Klausur können durchaus Normen aus dem Schuldrecht drankommen wie 812 ff, 823, aber auch GoA! Bei den beiden Modulen würde ich es daher als sinnvoll erachten, erst Schuldrecht BT und dann Sachenrecht zu belegen, aber man kann sich mit einem Lehrbuch natürlich auch das nötige Wissen aus dem Schuldrecht aneignen... Aber Sachenrecht baut definitiv auf Schuldrecht auf, oft muss man im Sachenrecht auch wissen, ob daneben das Schuldrecht anwendbar ist oder nicht.
 
Danke an alle für Eure Infos.

Dann belege ich Schuldrecht BT und Sachenrecht einfach gleichzeitig. Zum Klausurtermin sollte ich dann beide Gebiete drauf haben.
 
Auch wenn es jetzt schon etwas spät ist, dennoch ein paar Anmerkungen, könnte ggf hilfreich sein.
Es ist mE nicht nötig Schuldrecht vor Sachenrecht zu erledigen. Schon wegen des Trennungs- und Abstraktionsprinzips ist das ggf auch vorteilhaft.
Es ist richtig, dass man grundlegendes zu 812 und GOA wissen sollte, aber da am Ende des Tages eine Sachenrechtklausur zu schreiben ist, wird wohl eine oberflächlichen Betrachtung dieser Rechtsinstitute problemlos genügen. Das was man wissen muss, ist im Vertragsrecht die Täuschung wegen der Fehleridentität und Rechtsfolgen von geschlossener Verträge von unerkannten geisteskranken Personen, sonst kann man keine schwierigen sachenrechtlichen Probleme konstruieren... Zur Vorbereitung EBV gut ansehen und die Vorlesung der LMU (internet) ist zu empfehlen.
lg
Sigi
 
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