FernUni allgemein Berufsaussichten der Studiengänge der FU Hagen

Jede/r liest aus den Zeilen das heraus, was er/sie herauslesen will. Also dürfte Saraa ihre Entscheidung ohnehin schon längst vorher getroffen haben und hat nur noch krampfhaft nach irgendeinem Grund bzw. einer Bestätigung derselben gesucht. Also - forget it. Mit der Entscheidung muss ohnehin sie leben. Ob es die richtige war, sei dahingestellt... ist aber auch nicht dein Problem.
 
Hallo Tornado

Im Gegenteil, das ist im öffentlichen Dienst noch stärker so als in der freien Wirtschaft.

Könnest du das näher ausführen. ?

Grüßlis

Gerade im öffentlichen Dienst zählen formale Kriterien, z.B. sind Berufsaussichten/Aufstiege abhängig von formalen Qualifikationen und zwar nicht "nur" aufgrund des Willens der Entscheider, sondern durch rechtliche Vorgaben.
 
Also unserer Studium an der Fu HAgen ist ein 2 Klasse Studium.
Man hat mit den Abschlüssen LLB und BAPVS keine Möglichkeit in den gD zu kommen, man sucht eher 1 Klasse Verwaltungswirt, Volljuristen und BWler.
Das ist das Fazit einer Unterhaltung

Fernunihilfe adieu

Bitte um Löschung meines Accounts!

In einem Punkt hat sie ja noch nicht mal so unrecht, denn der klassische Eintritt in den gD ist eben über die Verwaltungsausbildung/-studium, weil durch das Ablegen der Laufbahnprüfung auch sofort die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Übernahme als Beamter auf Probe gegeben sind.
Das ist (zumindest lt. meinem Arbeitgeber) nicht zwingend beim LL.B. genauso zu sehen, d.h., Tätigkeit als Tarifbeschäftigter ohne Probleme sofort möglich, als Beamter wohl nur, wenn irgendeine Wartezeit erfüllt ist, damit eben über den Alternativweg die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden können.
 
In einem Punkt hat sie ja noch nicht mal so unrecht, denn der klassische Eintritt in den gD ist eben über die Verwaltungsausbildung/-studium, weil durch das Ablegen der Laufbahnprüfung auch sofort die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Übernahme als Beamter auf Probe gegeben sind.
Das ist (zumindest lt. meinem Arbeitgeber) nicht zwingend beim LL.B. genauso zu sehen, d.h., Tätigkeit als Tarifbeschäftigter ohne Probleme sofort möglich, als Beamter wohl nur, wenn irgendeine Wartezeit erfüllt ist, damit eben über den Alternativweg die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden können.

Da scheint dein AG das BBG nicht zu kennen. Bachelor reicht für den Eintritt.!
 
Da scheint dein AG das BBG nicht zu kennen. Bachelor reicht für den Eintritt.!

Ich kann jetzt nur für NRW sprechen, müsste aber in den anderen Ländern auch so sein.

Ein "Nicht-Verwaltungs-LLB" befähigt vom Grundsatz zum gehobenen Dienst.
Allerdings muss auch ein Vorbereitungsdienst mit Laufbahnprüfung abgeschlossen werden. Das ist bei den originären Verwaltungsstudiengängen integriert, fehlt bei den anderen aber. Die Studienzeit dort wird nur zu 2 Jahren auf die geforderten 3 Jahre angerechnet.
Paragraph 10, Absatz 4 Landesbeamtengesetz NRW
 
Und dann darf man nicht vergessen, daß der Abschluß nur die formale Grundlage für die Bewerbung ist.

Sind für die Stelle schon "hausinterne" Bewerber vorhanden, dann sinken die Chancen ganz rapide...
 
Ich kann jetzt nur für NRW sprechen, müsste aber in den anderen Ländern auch so sein.

Ein "Nicht-Verwaltungs-LLB" befähigt vom Grundsatz zum gehobenen Dienst.
Allerdings muss auch ein Vorbereitungsdienst mit Laufbahnprüfung abgeschlossen werden. Das ist bei den originären Verwaltungsstudiengängen integriert, fehlt bei den anderen aber. Die Studienzeit dort wird nur zu 2 Jahren auf die geforderten 3 Jahre angerechnet.
Paragraph 10, Absatz 4 Landesbeamtengesetz NRW

Ich vermute mal, dass dies mein Arbeitgeber gemeint hat, also dass man zwar verbeamtet werden kann, aber wohl noch Wartezeiten hat...
 
Und dann darf man nicht vergessen, daß der Abschluß nur die formale Grundlage für die Bewerbung ist.

Sind für die Stelle schon "hausinterne" Bewerber vorhanden, dann sinken die Chancen ganz rapide...

Da stimme ich Dir zu, aber bei unserem Amt wird sozusagen ein "eigener" Master angeboten und auch von den Mitarbeitern sehr gerne genutzt, nur dass man mit diesem Master nur sehr spezialisiert eingesetzt werden kann, also "normale" Verwaltungsstellen geht mit dem nicht..., da würde ich wieder auf den LL.M. hoffen, und noch mehr, dass nicht mehr nur die Volljuristen die Nase vorne haben (in einigen Stellenausschreiben stand bei uns auch schon drin "Studium der Rechtswissenschaften oder vergleichbares Masterstudium", es war also nicht mehr von "2. StEx" oder "Befähigung zum Richteramt" die Rede...) - Prinzip Hoffnung eben...:thumbsup:
 
Mich würde mal interessieren wie das nach dem Abschluss war? Haben Sie im Unternehmen, öD neue Jobaussichten bekommen?

Tornado oder MarioW53 oder auch andere was versprichst du/Ihr dir/euch nun von dem Abschluss? Ihr seit im öD tätig, oder?
Warum fernuni und nicht interne Fortbildungsmöglichkeiten.
 
Das ist bei mir recht schnell erklärt: Ich bin Tarifbeschäftigter in der Bundesverwaltung, und der Master öffnet mir den Zugang zum höheren Dienst und damit zur Führungsebene - zunächst einmal unabhängig von der Frage, ob es dann auch wirklich klappt.

Da ich aber von 2009 - 2012 schon als Berufsschullehrer gearbeitet habe (in Vertretung) habe ich derzeit schon zwei "Angebote" ab 2017/18 vorliegen, mit einer interessanten (um nicht zu sagen exotischen) Fachkombination das II. StEx als Berufsschullehrer zu erlangen - also auch das wäre mit dem Master möglich...

Sicher gäbe es in Unternehmen auch Möglichkeiten, aber das schließe ich für mich persönlich aus, da möchte ich schon lieber im öD verbleiben...

Was die internen Möglichkeiten angeht, so ist das (zumindest bei uns) eine "Nasensache" - wen der AG will, den kriegt er auch!

Und dazu gehöre ich nun mal definitiv nicht... :-)
 
Im Grunde ja, aber wenn man Führungskräfte haben möchte, die keine Ecken und Kanten haben, weil zu unbequem - dann habe ich eben keine guten Karten... :-)
 
Irgendwann werden die Stellen eh EU-rechtskonform ausgeschrieben werden, dann "ist es vorbei mit der Staatsexamenlei ..." ;-)

Ja, aber wenn man trotzdem die Staatsexamler haben will, wird man die auch weiterhin nehmen.
Davon dass anders ausgeschrieben wird hat man dann faktisch nix...


Mich würde mal interessieren wie das nach dem Abschluss war? Haben Sie im Unternehmen, öD neue Jobaussichten bekommen?

Tornado oder MarioW53 oder auch andere was versprichst du/Ihr dir/euch nun von dem Abschluss? Ihr seit im öD tätig, oder?
Warum fernuni und nicht interne Fortbildungsmöglichkeiten.

1. Formale Berechtigung zum Zugang in den hD
2. deutlich höhere Anerkennung eines Uni-Masters als Fortbildungen o. ä., auch für den Aufstieg innerhalb des gD
3. inhaltlich kein BWL-Fortbildungsangebot
4. (theoreitsche) Möglichkeit in die freie Wirtschaft zu wechseln
5. Möglichkeit zukünftig nebenberuflich oder hauptberuflich in der Wissenschaft tätig zu werden
6. für einige Stellen ist neben der Verwaltungsausbildung explizit ein entsprechender BWL-Abschluss vorgesehen

Ich hoffe, dass ich auf die Schnelle nix vergessen hab.
 
Danke für deine Antwort.

Warum sollte es nicht klappen? Nimmt man den nicht lieber jemanden, den man kennt?

Kann gerade aus Erfahrung sagen, dass es nicht so ist. Lieber werden Neueinsteiger gesucht - noch viel mehr: den internen Leuten wird bewusst der Weg verbaut!
 
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