Allgemeine Infos BGB II neu ab SoSe 2015

Studiengang
M.Sc. Wirtschaftswissenschaft
ECTS Credit Points
60 von 120
Aktuell vom Prüfungsamt ReWi:

Ab SoSe 2015 gilt:
BGB II / 1: Schuldrecht 1 (10 ECTS)
Zulassung: EAs
Prüfung: Abschlussklausur

BGB II / 2: Schuldrecht 2 (5 ECTS)
Zulassung: Keine erforderlich! :-)
Prüfung: Hausarbeit

Mehr weiß ich noch nicht.
 
Ich hoffe, dass ich dann im nächsten Semester BGB II abschließen kann...
 
Aktuell vom Prüfungsamt ReWi:

Ab SoSe 2015 gilt:
BGB II / 1: Schuldrecht 1 (10 ECTS)
Zulassung: EAs
Prüfung: Abschlussklausur

BGB II / 2: Schuldrecht 2 (5 ECTS)
Zulassung: Keine erforderlich! :-)
Prüfung: Hausarbeit

Mehr weiß ich noch nicht.

Wo finde ich diese Informationen? Wäre nett, wenn du dazu einen Link einstellen könntest.
 
Aktuell vom Prüfungsamt ReWi:

Ab SoSe 2015 gilt:
BGB II / 1: Schuldrecht 1 (10 ECTS)
Zulassung: EAs
Prüfung: Abschlussklausur

BGB II / 2: Schuldrecht 2 (5 ECTS)
Zulassung: Keine erforderlich! :-)
Prüfung: Hausarbeit

Mehr weiß ich noch nicht.

Ja, und dafür soll es bei Arbeitsrecht nur noch 5 ECTS geben, in welcher Form (ob Klausur oder HA) war noch nicht abschließend geklärt - zumindest nicht in meinem letzten Telefonat mit dem Prüfungsamt...
 
.... was willst Du damit sagen: BGB II/1 Vertragliches Schuldverhältnisse und BGB II/2 Gesetzliche Schuldverhältnisse, wie an Präsenzunis?
 
Ja, und dafür soll es bei Arbeitsrecht nur noch 5 ECTS geben, in welcher Form (ob Klausur oder HA) war noch nicht abschließend geklärt - zumindest nicht in meinem letzten Telefonat mit dem Prüfungsamt...

Wer die Klausurzulassung vor dem SoSe 2015 erlangt und die Klausur erst ab SoSe 2015 schreibt/besteht, bekommt auch weiterhin 10 ECTS.
Habe ich schriftlich vom PA.
 
Hallo Flügellahm.

Beziehst du die Klausurzulassung auf Arbeitsvertragsrecht?
D.h. ich benötige lediglich in diesem Semester die bestandene EA und kann dann in den folgenden Semester die Klausur schreiben und bekomme für Arbeitsvertragsrecht 10 ECTS?
 
Wer die Klausurzulassung vor dem SoSe 2015 erlangt und die Klausur erst ab SoSe 2015 schreibt/besteht, bekommt auch weiterhin 10 ECTS.
Habe ich schriftlich vom PA.

Kann ich bestätigen, habe ich auch so für Arbeitsrecht erhalten - schreibe 5 ECTS, erhalte 10 ECTS! :-)
 
Ich könnte mir vorstellen, dass zukünftig bei den Klausurschreibern Arbeitsvertragsrecht, die eine 10 ECTS-Klausur schreiben, schärfere Anforderungen an die Klausurlösung gestellt werden wie an die Klausurschreiber mit einer 5 ECTS-Klausur. Man kann ja auch bei ein- und demselben Sachverhalt differenzieren was erwartet wird bei der Lösung.
 
Und wie schaut es mit den ECTS aus wenn man Schuldrecht bereits bestanden hat?
Dann fehlen ja noch 5 ECTS?

Oder gilt dann Schuldrecht 2 für alle?
 
Ich könnte mir vorstellen, dass zukünftig bei den Klausurschreibern Arbeitsvertragsrecht, die eine 10 ECTS-Klausur schreiben, schärfere Anforderungen an die Klausurlösung gestellt werden wie an die Klausurschreiber mit einer 5 ECTS-Klausur. Man kann ja auch bei ein- und demselben Sachverhalt differenzieren was erwartet wird bei der Lösung.


Das kann ich mir ehrlich gesagt kaum vorstellen - es wäre ausgesprochen unpraktikabel, anhand der Matrikelnummern erst feststellen zu müssen, wer wann die Klausurzulassung erworben hat, um danach dann das Korrekturniveau bei ein- und derselben Arbeit festzulegen.

Bei der traditionell hohen Fehlerhäufigkeit an der Fernuni-Hagen wäre die Katastrophe vorprogrammiert, von der rechtlichen Fragwürdigkeit ganz zu schweigen ... :unsure:
 
Ich könnte mir vorstellen, dass zukünftig bei den Klausurschreibern Arbeitsvertragsrecht, die eine 10 ECTS-Klausur schreiben, schärfere Anforderungen an die Klausurlösung gestellt werden wie an die Klausurschreiber mit einer 5 ECTS-Klausur. Man kann ja auch bei ein- und demselben Sachverhalt differenzieren was erwartet wird bei der Lösung.
Es wird da keine 2 Klausurtypen geben, das wurde mir zumindest am Telefon schon mal gesagt, das wäre auch nicht mehr zu administrieren...
 
Es wird da keine 2 Klausurtypen geben, das wurde mir zumindest am Telefon schon mal gesagt, das wäre auch nicht mehr zu administrieren...
Ich meinte auch nicht zwei Klausurtypen, nur unterschiedliche Ansprüche bei der Korrektur. Also 1 Klausur, 1 Sachverhalt für alle, nur die einen müssen z.B. Meinungsstreits bringen für eine gute Note, die anderen nicht. Für ein- und dieselbe Klausur mal 5 mal 10 ECTS zu vergeben dürfte sonst sehr bald von einem 5 ECTsler, der von der Fernuni weg will und für die Anerkennung des Moduls an der neuen Uni 10 statt 5 ECTs haben will, vor Gericht angegangen werden.
 
So ist das eben an der FernUni - anstatt die Änderungen generell nur bei Neueinschreibern aktiv werden zu lassen, wird es im laufenden Studium geändert. Ob dies Probleme bringen wird, wird man dann sehen, man möchte eben der EJS ein Stück näher kommen...
 
Wenn ich dieses für die Fernuni typische Vorgehen mit Freundinnen bzw. Verwandten bespreche, die an Präsenzuniversitäten als Professoren tätig sind, ernte ich immer Kopfschütteln und Unglauben. Dort gibt es bei solchen Änderungen laut deren Aussage dann zwei Kohorten mit getrennten Klausuren etc..
 
Hey Leute,

ich war ein paar Monate beruflich bedingt völlig ausser Gefecht und konnte mich gar nicht mit dem Studium beschäftigen; ich hoffe dass es jetzt vielleicht wieder etwas vorwärts gehen könnte.

Auf viele Fragen konnte ich Antworten finden, auf zwei jedoch nicht, vllt. kennt Ihr die Antworten:

1.
Die Hausarbeit in BGB II habe ich bereits bestanden, demnach könnte ich dieses Semester die Klausur schreiben, richtig?
Ich weiß aber nicht ob ich das zeitlich wirklich schaffen werde.
Ab wann wird denn BGB II in II/1 und II/2 aufgeteilt und was geschieht dann mit der bereits vorhandenen Klausurzulassung auf Basis der Hausarbeit? Habe ich dann automatisch die Zulassung für II/1 und II/2 oder nur für eines von beidem oder für beides?

2.
Arbeitsvertragsrecht habe ich noch gar nicht belegt.
Wenn ich jetzt BGB II erledige bekäme ich 10 CP, richtig?
Wenn ich dann AVR erst n. Semester mache bekäme ich nur noch 5 CP dafür, richtig?
Sollte die Summe aus beidem aber nicht 20 CP sein?
Was wäre also das geschickteste zu tun Eurer Meinung nach für jmd der AVR noch nicht belegt hat, die Hausarbeit in BGB II aber bestanden hat?

Danke!
 
Hallo iura,

so wie ich das sehe, wirst Du nicht um das volle "neue" Programm herum kommen.

Du kannst bei ArbVR nur noch 5 Punkte erreichen.

Mit Deiner Klausurzulassung für BGB II wirst Du sicherlich die BGB II/1 Klausur schreiben können. Ich weiß nicht, was für BGB II/2 für Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Vielleicht ist da Voraussetzung die /1 bestanden zu haben. Weiter ist (mir) bei der /2 nicht bekannt welche Prüfungsform (Klausur / HA / EA) es gibt. Die 5 Punkte wirst Du in jedem Fall aber brauchen.
 
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