Allgemeine Infos BGB II neu ab SoSe 2015

Hallo iura,

so wie ich das sehe, wirst Du nicht um das volle "neue" Programm herum kommen.

Du kannst bei ArbVR nur noch 5 Punkte erreichen.

Mit Deiner Klausurzulassung für BGB II wirst Du sicherlich die BGB II/1 Klausur schreiben können. Ich weiß nicht, was für BGB II/2 für Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Vielleicht ist da Voraussetzung die /1 bestanden zu haben. Weiter ist (mir) bei der /2 nicht bekannt welche Prüfungsform (Klausur / HA / EA) es gibt. Die 5 Punkte wirst Du in jedem Fall aber brauchen.

Siehe Posting Nr. 1
 
In der nächsten Woche sollten in der Studien- und Prüfungsinformation noch weitere Hinweise kommen - so sagte man mir mal am Telefon, aber was hat man mir schon alles am Telefon gesagt...
 
Siehe Posting Nr. 1
Richtig, aber die Quelle ist bisher noch nicht genannt, wenn ich das richtig im Sinn habe.

Letztlich können wir uns nur auf das stützen und beziehen, was wir in jedweder Form schriftlich vor uns haben.

Im neuen Studienplan LL.B. hat man zwar BGB II/1 und II/2 eingebaut, aber man erhält noch keine Modulbeschreibung zu II/2 - auch das sollte irgendwann mal erfolgen.

Da aber die Modulbeschreibung zu BGB II/1 im Grunde identisch ist mit BGB II (alt), wird es in II/2 sicher einen Zuschlag geben... (= meine persönliche Meinung!)
 
Erstmal Danke für Eure Antworten.

Posting 1 beantwortet meine Kernfrage übrigens nur teilweise (sonst hät ich ja nicht nochmal gefragt).
Aber ich sehe, die Fragen kann man wohl zT noch gar nicht beantworten weil niemand die genauen Antworten kennt :)

Diese Uni treibt mich irgendwann noch in den Wahnsinn.
Ständige Änderungen der PO und das rückwirkend für bereits eingeschriebene Studenten; als seis als Berufstätiger nicht schon schwer genug das alles geplant zu bekommen.

Ich sollte vllt einfach mal beim PA nachfragen wie man sich das in einem Fall wie dem meinen so gedacht hat :)

Was ja wohl nicht sein kann ist das meine Zulassung für BGB II völlig wertlos wird wenn ich II dieses Semester doch nicht schreiben sollte; ich würde hoffen dass diese dann zumindest für II/1 anerkannt wird, evtl. auch für II/2.

Auch ein spannender Fall: II dieses Semester schreiben und Arbeitsvertragsrecht später; dann bekäme ich ja nur 10+5 Punkte so dass mir irgendwie 5 Punkte fehlen würden (da II und Arbeitsvertragsrecht nach alter PO ja 20 Punkte wert gewesen wären).
Aber das Problem haben wohl auch schon andere hier erkannt... Antwort unklar :)

Spannend...
 
Ich kann Dir nur den Tip geben, auf Deine Situation hin beim Prüfungsamt anzufragen, wie sich die Situation darstellen wird.

Für mich habe ich das auch getan und hatte innerhalb von 2 Tagen eine klare Antwort, auf die ich mich dann auch stützen kann.

Das halte ich für die eigene Situation gerade jetzt bei den angestrebten Änderungen (und die, die da noch kommen werden...) für die erste Wahl...
 
So, Anfrage läuft; bin mal gespannt was die Antwort sein wird und ob diese zu den bisher gegebenen Antworten passen wird oder gar Widersprüche auftreten werden ;)

Der FUH trau ich inzwischen ja so einiges zu :)

Euch einen schönen Restsonntag!
 
Das ist dann doch endlich mal eine klare Regelung!
 
interessant zu wissen wäre auch wie es sich dann mit Fehlversuchen hält. Habe BGB2 schon mal geschrieben, leider mit wenig Erfolg..
bekämme ich jetzt einen 2/3 Fehlversuch bei BGB2/1 und einen 1/3 Fehlversuch für BGB2/2, gemessen an der Anzahl der CPs
 
So wie ich das lese, gelten diese Übergangsregelungen ab SS 2015, also nicht nur, was für mich bedeutet, dass Du wann auch immer die Klausur in BGB II/1 schreiben kannst, und bei Bestehen dann eben nicht mehr BGB II/2 erfolgreich absolvieren musst, sofern Du die Klausurberechtigung vor dem SS 2015 erreicht hast.

Somit käme es erst gar nicht zu dem von Dir geschilderten Umstand.

Liest das jemand genauso???
 
Das lese ich ehrlich gesagt nicht so.

Die von Max Earl beschriebene Situation ist ein Unterfall der letzten beiden Kategorien, kein erfolgreicher Abschluß beider Module.

Gehe ich mal davon aus, daß er nicht auch schon 55105 bestanden hat,dann heißt das, er muß 55103, 55105 und 55106 absolvieren.

Es würde mich außerdem wundern, wenn die Fehlversuche nicht ausschließlich das Modul 55103 angerechnet würden, denn dort gibt es nach wie vor die 10 Punkte, mit etwas Glück wird vielleicht aber auch die Zahl der Fehlversuche auf Null gesetzt.

Rechtssicherheit kann da nur das Prüfungsamt geben - wenn überhaupt. Ich könnte mir auch eine Auskunft von dort vorstellen, in der sie zugeben, daß das Problem noch nicht vorgekommen und mithin auch noch nicht geklärt ist.
 
... vielleicht kann man die neuen Regelungen ab SS 2015 auch so lesen:

1. Das Modul 55103 besteht in bisher unveränderten Form weiter. Die Fehlversuche bleiben weiterhin relevant, aber eben nur für das Modul 55103.
2. Das Modul 55106 ist ein völlig neues, zusätzliches und separates Prüfungsmodul in BGB II ab SS 2015. Teilnahmen und Fehlversuche kann es logischerweise noch nicht gegeben haben. Somit sind alle Möglichkeiten ab SS 2015 für das Modul 55106, wie bei einem Erstbeginn eines anderen Moduls, offen.
3. 55103 und 55106 sind ab SS 2015 völlig getrennt zu erbringende Leistungsnachweise. Bis und mit WS 2014/15 gelten die vom Prüfungsamt angegebenen "Prüfungsübergangsregelungen".

Problematischer scheint mir "Arbeitsrecht" unter dem Aspekt Fehlversuche 55105 alt mit 10 ECTS und 55105 neu mit 5 ECTS zu sein.
Denn hier kommt keine separate, zusätzliche noch zu erbringende Prüfungsleistung hinzu, sondern eine bestehende wird auf die Hälfte der ECTS abgeschmolzen. M.E. handelt es sich bei der dann ab SS 2015 zu erbringenden Prüfungsleistung überwiegend um eine völlig andere Prüfungsleistung (5 ECTS). Somit dürften alte Fehlversuche nicht zählen, sondern erst welche ab SS 2015.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
um meine Situation( finde es jetzt nicht so dramatisch, wäre aber einfach interessant zu wissen) genauer zu erklären.
55105 hab ich schon in der Tasche, die HA in BGB2 habe ich ja auch schon( sonst hätte ich es ja noch nicht schreiben können).
Vielleicht ist es auch obsolet wenn ich BGB2 jetzt bestehe, sollte ich es dieses Sem schreiben.
Ist vielleicht ein etwas extremer Vergleich, aber ich hatte damals im ersten Studium den Wechsel von Diplom zu Ba mitbekommen. Einige haben vom Dipl Studiengang zu Ba gewechselt. Die Klausuren behielten zwar den gleichen Titel, wurden aber ja auch etwas umstrukturiert.
Aufgrund dieser Umstrukturierung wurden die Versuche dort auf Null gesetzt...
Hier wird BGB2 ja so umgestaltet, dass, soweit ich es verstehe, BGB2/1 im Vergleich zu BGB2 eine abgespeckte Version darstellt. Den Versuchscounter beizubehalten würde mich schon wundern..
aber ich wunder mich über so vieles zur Zeit ;)
 
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