FAQ Bis wann darf ich mich kostenlos von der Prüfung abmelden? (gültig ab WS 2013/14)

Ort
Rhein-Main-Gebiet
Studiengang
B.Sc. Wirtschaftswissenschaft
ECTS Credit Points
180 von 180
Es wurde zwar in einem anderen Thema schonmal erwähnt, aufgrund der Wichtigkeit bietet sich aber m.M.n. ein separater Infothread dafür an:

Ab dem 01.12.2013 gilt eine neue Frist für die kostenlose Klausurabmeldung an der FernUni Hagen. Bisher konnte man sich bis 2 Wochen vor der Klausur kostenlos wieder abmelden. Ab dem 01.12.2013 (also ab den Klausuren des WS 13/14) ist dies nur noch bis zu 4 Wochen vorher möglich. Danach wird eine Gebühr von 25€ fällig.

Dies kann man der neuen Gebührenordnung vom 04.10.2013 entnehmen.

§3 Kostenerstattungen und Verspätungsgebühren

Die FernUniversität erhebt von den Studierenden:
1. eine Kostenerstattung von pauschal 25,-€, wenn die oder der zu einer Prüfung oder Klausur ordnungsgemäß angemeldete Studierende an dieser nicht teilnimmt. Die Gebühr entfällt, wenn die oder der Studierende sich vor Ablauf einer Abmeldefrist von 4 Wochen vor dem Prüfungs- oder Klausurtermin abmeldet oder ihr bzw. sein Fehlen nicht zu vertreten hat, [...].

Über die neue Gebührenordnung allgemein findet ihr weitere Infos in diesem Thread.
 
Das bedeutet aber nicht notwendigerweise, daß man diese "Gebühren" auch zahlen muß.

Nach der ersten Einführung der "Gebühren" haben die Studenten die Füße erst einmal still gehalten, aber jetzt, nach der erneuten Verschärfung, wäre es vielleicht einmal an der Zeit, diese "Gebühren" gerichtlich zu hinterfragen.

Für die Erhebung von Gebühren durch die öffentliche Hand gibt es nämlich Rechtsgrundsätze, die man bei der "Klausurabsagegebühr" sehr wohl hinterfragen kann, denn der bloße tatsächliche Verwaltungsaufwand der Bearbeitung einer Absage dürfte nicht so hoch liegen wie hier kalkuliert wird, man müsste ggf. vor Gericht einmal die Uni zwingen, die tatsächliche Zahl der "grundlosen" Absagen, d.h. gebührenpflichtigen Absagen, die mit Attest sind ja kostenlos und ihre Kosten dürfen nicht auf die übrigen Absagenden umgelegt werden, und die daraus erzielten Einnahmen offenzulegen:

Gebühren

Öffentliche Abgaben, die als Gegenleistung für eine konkrete öffentliche Leistung zu entrichten sind.

Im Unterschied zu Steuern, die keinen Anspruch auf eine Gegenleistung begründen, und zu Beiträgen entsteht die Gebührenpflicht erst durch tatsächliche individuelle Inanspruchnahme oder Veranlassung einer bestimmten öffentlichen Leistung.

Sie können erhoben werden für:

  • Tätigkeiten der Verwaltungen (Verwaltungsgebühren)
  • Tätigkeiten der Justiz (Gerichtsgebühren)
  • die Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung oder einer öffentlichen Anlage (Benutzungsgebühren)
Die Inanspruchnahme kann auch aufgrund zwangsweiser Verpflichtung erfolgen (zum Beispiel: Anschluss- und Benutzungszwang an das Wasser- und Abwassernetz).

Bei der Erhebung von Gebühren müssen die Behörden bestimmte Grundsätze (Gebührengrundsätze) beachten:

  • Nach dem Kostendeckungsprinzip muss sich die Gebührenkalkulation am Verwaltungsaufwand orientieren.
  • Das Äquivalenzprinzip fordert, dass die Gebühr in einem angemessenen Verhältnis zum Wert Leistung stehen muss.
  • Das aus dem Grundgesetz folgende Sozialstaatsprinzip verpflichtet die öffentliche Hand, dass bei der Gebührenbemessung die Leistungsfähigkeit des Schuldners zu berücksichtigen ist.
Die Höhe der Gebühr wird durch den Gebührensatz bestimmt.

Die Gebührenerhebung bedarf in jedem Fall einer konkreten gesetzlichen Grundlage.
In den Kommunen werden dafür meist Gebührensatzungen erlassen, die konkreten Gebührensätze sind in der Regel in Gebührenordnungen enthalten.

Praxistipp:
Erhebt die Verwaltung Gebühren, die höher sind als gesetzlich bestimmt, kann dies als Gebührenüberhebung nach § 352 des Strafgesetzbuches (StGB) geahndet werden.

Quelle: http://www.rechtslexikon-online.de/Gebuehren.html
 
Hallo zusammen,

momentan schafft es die Fernuni Hagen mich jeden Tag auf neue zu ärgern.

Und manchmal habe ich den Eindruck, die wollen die Studenten ins offene Messer laufen lassen. Ich wusste ziemlich sicher, dass ich „irgendwo“ gelesen hatte, dass eine Abmeldung nur noch 4 Wochen vor dem Klausurtermin „kostenfrei“ ist. Da ich mir jedoch nicht mehr sicher war, wo ich das gelesen hatte und da ich mich gerne „kostenfrei“ abmelden würde (sofern ich mich abmelde), habe ich jetzt erstmal bei der Prüfungsanmeldung selber gesucht und das gefunden:

https://pos.fernuni-hagen.de/

Dann dachte ich mir, ok die haben es mal wieder vergessen zu ändern… also habe ich unter Klausurinfos geschaut und dies gefunden:

http://www.fernuni-hagen.de/rewi/pruefungsamtsportal/klausurinfos/ruecktritt.shtml

Da fing ich schon an, mich arg aufzuregen bzw. zu überlegen, ob ich wirklich so durch den Wind bin, dass ich irgendetwas in den falschen Hals bekommen habe… Also habe ich im aktuellen Prüfungsheft Nr. 2 geschaut und dies gefunden:

http://www.fernuni-hagen.de/imperia/md/content/rewi/info_2_ws_2013_14.pdf

Ich wäre nie im Leben auf die Idee gekommen in die neue Gebührenordnung zu schauen, denn da hätte ich den Hinweis definitiv NICHT erwartet…

Ist die Uni in solch finanziellen Schwierigkeiten, dass Sie jetzt mit linken Nummern versucht die Studenten abzuzocken?

Denn mit diesen „falschen“ Infos ist doch der nächste Terror schon wieder vorprogrammiert…

Oder bekommen Rewi-Studenten eine besondere Behandlung?

Also drei „fehlerhafte“ Quellen finde ich inakzeptabel!

Ich habe es jetzt extra hier geschrieben, damit die 4 Wochenfrist hoffentlich genug Usern noch mal in Erinnerung gerufen wird.

LG

Sammy
 
Aktuell gilt die 14-Tage-Regel, die Uni hat sich halt die Grundlagen geschaffen, diese Frist in zukünftigen Semestern nach vorne auszudehnen.

Im Zweifel kann sich bei amtlichen Veröffentlichungen der Student jeweils auf die für ihn günstigere Fassung bzw. Auslegung berufen.
 
So steht es auch im aktuellen Prüfungsportal.


Rechtswissenschaftliche Fakultät
PrüfungsartAnmeldefristRücktritt
abbismöglich bis
Klausur Zur An- und Abmeldung10.12.2013 31.01.2014 Der Rücktritt ist bis einen Tag vor der Klausur möglich, allerdings ab dem 14. Tag vor der Klausur gegen eine Verwaltungsgebühr von 25 €.
Präsenzveranstaltung Modul BGB IIIZur An- und Abmeldung30.12.201312.01.2013 zu 1 Tag vor der Präsenzveranstaltung
Seminar Rhetorik und Verhandeln für Juristen - Modul 55112 BoLZur An- und Abmeldung07.10.201318.11.201318.11.2013, danach nur bei Frau Brenken (+49 2331-9874259); sabrina.brenken@fernuni-hagen.de
oder bei Frau Schmeinta (+49 2331-9874878); andrea.schmeinta@fernuni-
 
Naja, mein Vertrauen in die Uni ist momentan nicht sonderlich groß.
Ich bin gespannt, ob es dieses Semster wirklich noch bei der 14 Tage Frist bleibt.
Da ich kein Risiko eingehen wollte, habe ich mich gestern abgemeldet.
So bin ich jedem evtl. möglichen Stress im Vorfeld aus dem Weg gegangen.
Danke für eure Rückmeldungen! :thumbsup:
 
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