Hausarbeit Bisherige Hausarbeiten wertlos!

Der Belgarath

Tutor und Forenadmin
Ort
Sankt Augustin bei Bonn
Studiengang
Master of Laws
Schönen guten Morgen, liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen!

Hagen hat mal wieder in typisch großkotziger Manier und Arroganz über Nacht Fakten geschaffen.

Wer von Euch nicht in diesem September die Klausur im Verfassungsrecht schreiben will, der kann die Arbeit an der Hausarbeit sofort einstellen, denn sie wird dann wertlos sein.

Denn ab dem nächsten Semester werden keine Klausuren mehr angeboten, und jeder muß dann die neue Hausarbeit schreiben, ungeachtet der Tatsache, daß er bisher inkl. der diesen Semesters eine Hausarbeit erfolgreich angefertigt hat oder nicht!

http://www.fernuni-hagen.de/imperia/md/content/rewi/depesche_nr_30.pdf
 
Hmmm,

das ist ja ein sauber gelegtes Ei.

Dieses Semester habe ich ArbVR, BGB II und StVerfR.

Bei BGB II müsste ich die HA bestehen und auf jeden Fall an der Klausur teilnehmen. Bei nicht bestehen der Klausur, würde ich diese wiederholen dürfen. Schreibe ich die Klausur nicht mit, muss ich ins Internierungslager um die Klausurzulassung zu erhalten. Gleichzeitig droht mir, dass ich BGB II/1 (10 ECTS) und BGB II/2 (5 ECTS) machen müsste, wenn ich nicht spätestens im Wintersemester den Schein hab.

Bei StVerfR müsste ich die HA bestehen und an der Klausur teilnehmen. Bei nicht bestehen der Klausur, müsste ich im nächsten Semester eine neue HA schreiben. Meine HA von diesem Semester wäre wertlos. Ist für mich jetzt tatsächlich die Frage ob ich die Arbeit einstelle, mir die Klausur spare und im nächsten Semester neu starte.

Bei ArbVR habe ich beide EAs abgegeben und hätte ich jetzt nur noch die Klausur vor mir, würde aber 10 ECTS, anstelle von 5 ECTS kassieren.

Das muss ich mir jetzt tatsächlich mal überlegen.
 
Das ist die gleiche Hauruckaktion, wie es damals bei der Neueinführung der HA war.
Zuerst möchte man sie als zusätzliche Prüfungsleistung, und dann stellt man fest, dass das die PO nicht vorsieht.

Und alle die, die das Modul nicht abgeschlossen haben, sind die Deppen.

Mir kommt es langsam so vor, als hätte die FU einen enormen Zulauf und muss dieser Zahl irgendwie Herr werden. Und wenn dann jemand zum Ende hin das Handtuch schmeißt, weil ihm alles zu blöd wird, umso besser. Der Kanditat hat bezahlt aber fällt aus der Betreuung für die Abschlussarbeit 'raus.
 
Ich verstehe nicht ganz was das soll. Wenn sie das erste juristische Staatsexamen einführen wollen, dann muss ich doch die Möglichkeit haben zukünftig darüber entscheiden zu können, wie das Studium gestaltet werden soll und müsste ggf. so weitermachen können wie bisher - vorausgesetzt ich möchte beim Bachelor bleiben -.

Ich persönlich schare schon mit den Füßen, dass endlich das Staatsexamen eingeführt wird jedoch bin ich etwas erstaunt über diese kurze Info zur Umstellung der Kurse zum nächsten Semester so "am Rande". Für mich stellt sich nämlich jetzt die Frage, wann das Staatsexamen eingeführt werden soll und in wie weit ich Kurse der WiWi belegen muss, denn Wirtschaftswissenschaften braucht man ja bekanntlich bei einem Rechtswissenschaftsstudium mit dem Zeil des Staatsexamens nicht. Ich habe ja bisher für Wiwi bezahlt jedoch noch keine Klausur abgelegt und habe auch nicht das Ziel dies zutun, wenn ich weiß, dass das Staatsexamen kommt. Das heißt im Umkehrschluss für mich, die Fernuni lässt uns zappeln und bezahlen und am Ende sind ein paar bezahlte und belegte Kurse in WiWi nutzlos :tongue2:
 
Naja, ich weiß nicht was ärgerlicher ist:

Wenn man sich wissentlich in einen BoL Studiengang mit Wiwi Modulen einschreibt und diese evtl. nicht benötigt, weil das Ziel ohnehin das Staatsexamen war oder für alle die, die sich bewusst dazu entschieden haben nicht Volljurist werden zu wollen und deren Studiengang durch Spontanaktionen von der FU durcheinandergebracht bzw. abgewertet wird...
 
Auf jeden Fall verspielt die Uni derzeit massiv das wenige Vertrauen, das sie überhaupt noch bei den Studenten hatte, in dem sie mit dem Arsch mehr umschmeißt, als sie gleichzeitig mit den Händen aufbauen kann! :cautious:
 
So lange es noch genug zahlende Gäste gibt, scheint die FU dies herzlich wenig zu interessieren.

Auf den Hinweis, dass die FU auch Dienstleister sei, und man es in der Regel eben nicht mit Leuten frisch von der Schule zu tun habe meinte ein wissenschaftlicher MA nur lapidar: Die FU habe einen staatlichen Bildungsauftrag, mit Kunden habe das nichts zu tun.
 
Zudem haben die MA der FU den unschlagbaren Vorteil, dass sie sich nicht vor Ort mit Studis auseinandersetzen müssen. Dann funktioniert das mit der Fernlehre komischerweise wieder optimal...:belehren:
 
Ich verstehe nicht ganz was das soll. Wenn sie das erste juristische Staatsexamen einführen wollen, dann muss ich doch die Möglichkeit haben zukünftig darüber entscheiden zu können, wie das Studium gestaltet werden soll und müsste ggf. so weitermachen können wie bisher - vorausgesetzt ich möchte beim Bachelor bleiben -.

Ich persönlich schare schon mit den Füßen, dass endlich das Staatsexamen eingeführt wird jedoch bin ich etwas erstaunt über diese kurze Info zur Umstellung der Kurse zum nächsten Semester so "am Rande". Für mich stellt sich nämlich jetzt die Frage, wann das Staatsexamen eingeführt werden soll und in wie weit ich Kurse der WiWi belegen muss, denn Wirtschaftswissenschaften braucht man ja bekanntlich bei einem Rechtswissenschaftsstudium mit dem Zeil des Staatsexamens nicht. Ich habe ja bisher für Wiwi bezahlt jedoch noch keine Klausur abgelegt und habe auch nicht das Ziel dies zutun, wenn ich weiß, dass das Staatsexamen kommt. Das heißt im Umkehrschluss für mich, die Fernuni lässt uns zappeln und bezahlen und am Ende sind ein paar bezahlte und belegte Kurse in WiWi nutzlos :tongue2:

Ich habe mir schon die ganze Zeit Gedanken gemacht, warum denn beim LL.B. Änderungen eingeführt werden müssen, wenn es im Grunde um die EJP geht...

Nun, inzwischen könnte ich mir sehr gut vorstellen, dass man nach dem LL.B. entscheiden kann, entweder den LL.M. zu machen, oder die Richtung in das EJP einzuschlagen - und siehe da, es ist ein neuer Studiengang da, bei dem sicher viele aufspringen würden, ganz speziell aus dem öD, denn zu meiner Zeit damals wollten viele nach der Ausbildung gD gerne Jura studieren, nur hatte man sich zu sehr an das doch sehr gute Gehalt gewöhnt und aussteigen wollte man nicht mehr.

All die könnten so wieder ins Boot steigen und "nebenher" oder mit ausgiebigeren Präsenzphasen den Gang zur EJP machen...

Nur so meine Gedanken dazu, ob es so kommen wird - schaun mer mal... :dejection:
 
Hmmm,

das ist ja ein sauber gelegtes Ei.

Dieses Semester habe ich ArbVR, BGB II und StVerfR.

Bei BGB II müsste ich die HA bestehen und auf jeden Fall an der Klausur teilnehmen. Bei nicht bestehen der Klausur, würde ich diese wiederholen dürfen. Schreibe ich die Klausur nicht mit, muss ich ins Internierungslager um die Klausurzulassung zu erhalten. Gleichzeitig droht mir, dass ich BGB II/1 (10 ECTS) und BGB II/2 (5 ECTS) machen müsste, wenn ich nicht spätestens im Wintersemester den Schein hab.

Bei StVerfR müsste ich die HA bestehen und an der Klausur teilnehmen. Bei nicht bestehen der Klausur, müsste ich im nächsten Semester eine neue HA schreiben. Meine HA von diesem Semester wäre wertlos. Ist für mich jetzt tatsächlich die Frage ob ich die Arbeit einstelle, mir die Klausur spare und im nächsten Semester neu starte.

Bei ArbVR habe ich beide EAs abgegeben und hätte ich jetzt nur noch die Klausur vor mir, würde aber 10 ECTS, anstelle von 5 ECTS kassieren.

Das muss ich mir jetzt tatsächlich mal überlegen.

Auch hier bin ich der Meinung, erst mal abwarten, denn das eine ist das Vorhaben der Änderungen, und das Andere ist das Einbetten in ein rechtlich sicheres Konstrukt - und da müssen m. E. einige Haken umgangen werden, die z. T. nicht umgangen werden können.

Du hast das schon an den Kursen recht deutlich gemacht, mich betrifft es in ähnlicher Weise und morgen wird ein Student, mit dem ich ne AG habe, beim Prüfungsamt anrufen wollen und Klarheit verlangen, was es denn nun mit den Änderungen auf sich habe und was denn die ganzen Anrechnungsbescheide noch wert sind..., aber auch die Frage, was denn die tatsächlich erbrachten Vorleistungen noch wert sind - man kann ja nicht von Semester zu Semester hangeln in dem Bangen: ist denn meine Vorleistung im nächsten Semester noch gültig!

Die rechtswissenschaftliche Fakultät hat sich mit diesem Schnellschuss - und nur als solchen kann man das bezeichnen - absolut keinen Gefallen getan und viel an Glaubwürdigkeit und Vertrauen verspielt.
 
All die könnten so wieder ins Boot steigen und "nebenher" oder mit ausgiebigeren Präsenzphasen den Gang zur EJP machen...

Ich bleibe beim Plan LL.B / LL.M., aus dem Alter für das EJP bin ich raus. Ich werde keine zwei Jahre den Adlatus von irgendwem mehr machen. Hab ich glücklicherweise mein ganze Leben nicht gebraucht. Von daher ist das bei mir eine recht klare Angelegenheit.


Ich habe mich entschlossen diese Semester alles und komplett (EAs, HAs, Klausuren) zu machen. Wenn ich irgendwo durchfalle habe ich eben Pech gehabt.
 
Natürlich ist es ärgerlich, wenn man sich bewusst für den LL.B. entschieden hat, deshalb habe ich ja auch gesagt, dass es schon angebracht sei, den Studenten frühzeitig Bescheid zu geben und evtl. beide Studiengänge anzubieten, sodass die Leute die nun das EJS machen möchten sich umorientieren können und für die die beim LL.B. bleiben möchten das Studium ganz normal weitergeht. Das wäre unter dem finanziellen Aspekt aber auch unter der bereits erbrachten Leistung nur fair.

Anja mir wurde bei der Einschreibung gesagt - und vielen Interessenten wahrscheinlich auch- , dass bald das EJS eingeführt werden soll und nur deshalb habe ich mich eingeschrieben. Allerdings ist diese radikale Änderung ohne Entscheidungsspielraum für die Studenten natürlich grenzwertig.

Mario wenn du sagst, dass du dir gut vorstellen könntest, dass die Möglichkeit nach dem LL.B. besteht, sich zum EJS umzuorientieren, finde ich das aus der Sicht der Leute die das EJS anstreben nicht gerade gerecht. Wieso soll ich für WiWi-Kurse zahlen, die für das EJS überhaupt nicht gebraucht werden. Und wenn ich mich bewusst für das EJS entscheide habe ich gar nicht die Absicht Wirtschaftswissenschaften "anzuschneiden", sonst würde ich wahrscheinlich ganz WiWi studieren oder eben den LL.B. machen. Das sieht dann für mich eher nach "Geldmacherei" aus! Ob es clever ist für die weitere Laufbahn evtl. Kurse aus den WiWis zu belegen sollte dann aber jedem selbst überlassen werden.

Es wäre vielleicht mal angebracht seitens der FernUni eine vernünftige detaillierte Information bekannt zu geben, in der wir wissen wo wir stehen! Damit alle der fairnesshalber entscheiden können, wie es für sie weitergeht.
 
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